Mündliche Vertragsverlängerung am Telefon 1und1 bindend?

Alt 04.06.2011, 23:59   # 21
heiner.hemken
 
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
Zitat:
Zitat von Ernest Beitrag anzeigen
Ich sagte, daß man als Verbraucher das Recht hat, eine (fern)mündliche Aufzeichnung der Vertragsvereinbarungen anzukündigen. Warum soll der Verbraucher von diesem Recht denn nicht Gebrauch machen?
Ein Recht zu haben, heißt auch es durchsetzen zu können. Um etwas anzukündigen, bedarf es keines Rechts, daß macht man einfach. Genauso, wie die Rufnummer wählen und anzurufen usw...

Zitat:
Zitat von Ernest Beitrag anzeigen
Im übrigen weiß ich als Verbraucher doch gar nicht, ob der Anrufer das Gespräch nicht doch aufzeichnet - und sei es auch nur zur internen Verwendung (oder zu Qualitätssicherungszwecken). Der Verbraucher ist in erster Linie doch der, der sich absichern muß (der Verkäufer will verdienen - also muß er den Verkäufer zur Abnahme einer Leistung/einer Ware überreden!). Daher der Hinweis auf die Vereinbarung der Aufzeichnung.
Abgesehen davon, daß einem Anrufer eine Aufzeichnung eines Gesprächs mitgeteilt werden muß, und dieser das Recht hat, dieses zu untersagen, dürfte eine nicht mitgeteilte Aufzeichnung automatisch auch mit einem Verwertungsverbot im Rechtsstreit belegt werden.
Ich hoffe, die Anmerkung zum Verkäufer ist nicht als allgemeingültig anzusehen.
Wenn man allerdings nicht in der Lage ist, nach den Informationen am Telefon zu entscheiden, dann sollte man das Gespräch nicht führen.
  Mit Zitat antworten
Alt 05.06.2011, 00:04   # 22
Ernest
 
Benutzerbild von Ernest
 
Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 958
Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Ein Recht zu haben, heißt auch es durchsetzen zu können. Um etwas anzukündigen, bedarf es keines Rechts, daß macht man einfach. Genauso, wie die Rufnummer wählen und anzurufen usw...



Abgesehen davon, daß einem Anrufer eine Aufzeichnung eines Gesprächs mitgeteilt werden muß, und dieser das Recht hat, dieses zu untersagen, dürfte eine nicht mitgeteilte Aufzeichnung automatisch auch mit einem Verwertungsverbot im Rechtsstreit belegt werden.
Ich hoffe, die Anmerkung zum Verkäufer ist nicht als allgemeingültig anzusehen.
Wenn man allerdings nicht in der Lage ist, nach den Informationen am Telefon zu entscheiden, dann sollte man das Gespräch nicht führen.
Das ist verständlich. Insofern fallen mir dann auch die ungewollten Werbeanrufe ein. Hier bin ich mittlerweile knallhart: Kommt so ein ungewollter Werbeanruf, wird die Rufnummer vom Display notiert und der Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur mit einem entsprechenden Hinweis mitgeteilt.
__________________
Man kann so alt sein wie eine Kuh und lernt trotzdem noch dazu.
  Mit Zitat antworten
Alt 05.06.2011, 00:06   # 23
heiner.hemken
 
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
Zitat:
Zitat von Ernest Beitrag anzeigen
Das ist verständlich. Insofern fallen mir dann auch die ungewollten Werbeanrufe ein. Hier bin ich mittlerweile knallhart: Kommt so ein ungewollter Werbeanruf, wird die Rufnummer vom Display notiert und der Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur mit einem entsprechenden Hinweis mitgeteilt.
Das ist zwar eine andere Baustelle (unerlaubte Werbeanrufe), aber nur mit diesem Verhalten ist da etwas zu erreichen.
  Mit Zitat antworten
Alt 05.06.2011, 00:42   # 24
Ernest
 
Benutzerbild von Ernest
 
Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 958
Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Das ist zwar eine andere Baustelle (unerlaubte Werbeanrufe), aber nur mit diesem Verhalten ist da etwas zu erreichen.
Wie man es nimmt: Der Verbraucher ist in der Position sich abzusichern. Also kann er auch auf seine Aufzeichnung des Verkaufsgesprächs verweisen. Die Zeiten der Telefonabzocke sind zwar nicht vorbei, aber sie werden für die Anrufer zumindest interessanter.
__________________
Man kann so alt sein wie eine Kuh und lernt trotzdem noch dazu.
  Mit Zitat antworten
Alt 05.06.2011, 08:00   # 25
heiner.hemken
 
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
Nur um mal die rechtliche Situation verständlich zu machen, empfehle ich dringendst die Lektüre von:

Internetrecht - rechtslage-mitschneiden-von-telefonaten

bevor hier noch eine auf die Idee kommt, daß so einfach, wie beschrieben vorzunehmen.
  Mit Zitat antworten
Alt 05.06.2011, 11:22   # 26
Immorb
Flüchtling
 
Benutzerbild von Immorb
 
Registriert seit: 04.05.2011
Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 793
Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von starlight Beitrag anzeigen
du hast auf jeden fall 14 tage rücktrittsrecht! Ist ja Fernabsatzgesetz...auch deine kündigung kannst du wieder aufrecht erhalten lassen.


Das Fernabsatzgesetz gibts aber schon länger nicht mehr.


Haben wir etwas verpasst?
Entweder lebst du in einem anderen Staat oder du hast schlichtweg keine Ahnung.
Das FernAbsG gibt es immer noch,es wurde lediglich,mit Änderungen, am 01.01.2002 in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) integriert.
Und wenn du die §§ aus dem FernAbsG (Alt) mit den z.B. §§ 312 b ff. im BGB vergleichst,wirst du sehen das sich am Text wenig geändert hat.

m.f.G.
__________________
Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus.
  Mit Zitat antworten
Alt 05.06.2011, 18:34   # 27
starlight
Moderator
 
Registriert seit: 03.02.2006
Beiträge: 1.512
würd mich auch interessieren, wann das abgeschafft wurde? ...sollte ich vielleicht mal unserer rechtsabteilung mitteilen..anscheinend wissen die das auch nich ..dann brauchmer ja keinem widerruf mehr stattgeben
__________________
lieb, brav und unschuldig!!!
  Mit Zitat antworten
Alt 05.06.2011, 19:36   # 28
heiner.hemken
 
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
Oh ich habe nicht geschrieben, daß es die Richtlinien für Fernabsatzverträge nicht mehr gibt, lediglich, daß es das Gesetz nicht mehr gibt.

Genau mit der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 ist das FernAbsG aufgehoben worden.

Die Verwendung des Begriffs FernAbsG stammt noch von vor der Schuldrechtsreform und legt nahe, daß da noch das BGB (alt) rezitiert wird.

Ich finde, wenn man hier Ratsuchenden weiterhilft, sollte man auch die richtigen Fachtermini benutzen, oder seht Ihr das anders?

Damit hat dann der Fragende auch die Chance, selbst zu recherchieren.
  Mit Zitat antworten
Alt 05.06.2011, 19:53   # 29
Immorb
Flüchtling
 
Benutzerbild von Immorb
 
Registriert seit: 04.05.2011
Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 793
Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Ich finde, wenn man hier Ratsuchenden weiterhilft, sollte man auch die richtigen Fachtermini benutzen, oder seht Ihr das anders?
Fachchinesisch sollte man vermeiden.
Umgangssprachlich wird oft noch Fernabsatzgesetz verwendet.
Was willst du Ottonormal mit Fachbegriffen kommen?
99,9 % kennen noch nicht einmal den Unterschied zwischen Haustürgeschäft und Fernabsatzgeschäft.
Und wie wie weit ein Haustürgeschäft geht sind eehh böhmische Dörfer für Ottonormal.
Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Damit hat dann der Fragende auch die Chance selbst zu recherchieren.
Was glaubst du warum Leute hier nachfragen?
Weil sie die Ergebnisse nicht verstehen und weil man unkompliziert geholfen werden will.

Ach ja,selbst "Fachleute" verwendeten auch nach 2002 noch den Begriff.
>> Tücken des Widerrufsrechts nach dem Fernabsatzgesetz
Man beachte>> © 1/2004 Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

m.f.G.
__________________
Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus.
  Mit Zitat antworten
Alt 05.06.2011, 20:25   # 30
heiner.hemken
 
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Fachchinesisch sollte man vermeiden.
Umgangssprachlich wird oft noch Fernabsatzgesetz verwendet.
Was willst du Ottonormal mit Fachbegriffen kommen?
Das hat absolut nichts mit Fachchinesisch zu tun, wenn man sich gleich an die richtigen Begriffe gewöhnt.

Dann müsste ja auch Garantie, Gewährleistung bzw. Sachmangelhaftung auch fachchinesisch sein. Genau hier aber führt die umgangssprachliche Verwendung entweder zu Mißverständnissen, oder aber gleich zu einem falsch dargestellten Sachverhalt.

Und warum sollte das nicht gehen? Doch nur, weil die Leute das immer noch vorgekaut bekommen, dabei ist es etwas anderes, mal was gehört zu haben oder aber explizit danach zu fragen. Da dann nicht die korrekten Begrifflichkeiten zu verwenden, ist äußerst fragwürdig und hilft den Leuten auch nicht, mal vorher selbst zu recherchieren anstatt nachzufragen.

Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
99,9 % kennen noch nicht einmal den Unterschied zwischen Haustürgeschäft und Fernabsatzgeschäft.
Und wie wie weit ein Haustürgeschäft geht sind eehh böhmische Dörfer für Ottonormal.
Muß daran liegen, daß diese Begriffe auch wieder nur umgangssprachlichen Ursprung haben und dieser nunmal in der einen Region was anderes bedeutet als woanders, daher ja die Bezeichnung.

Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Was glaubst du warum Leute hier nachfragen?
Weil sie die Ergebnisse nicht verstehen und weil man unkompliziert geholfen werden will.
Ganz erhrlich?

1. Weil es einfach bequemer ist, andere zu fragen, als selbst nachzuschlagen (sonst gäbe es wohl nicht soviele Fragen, die alle schon mal gestellt wurden).

2. Die Leute einfach keine Lust haben, sich mit den Grundlagen und Zusammenhängen, die sie aber angehen, zu beschäftigen, trotzdem aber mit ihnen arbeiten, handeln und davon profitieren wollen.

3. Weil der Rat nichts kosten darf, sogar dann, wenn das Risiko extrem hoch ist, da man die Ratschläge, die in einem Forum gegeben werden, kaum überprüfen, geschweige denn, sich darauf berufen kann.

Genau in der Reihenfolge.

Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Ach ja,selbst "Fachleute" verwendeten auch nach 2002 noch den Begriff.
>> Tücken des Widerrufsrechts nach dem Fernabsatzgesetz
Man beachte>> © 1/2004 Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

m.f.G.
Ach, ja?

Abgesehen davon, daß selbst wenn Fachleute diesen Begriff verwenden würden, es dadurch auch nicht richtig(er) wird, hat der Artikel die Überschrift:

Tücken des Widerrufsrechts nach dem Fernabsatzgesetz (a.F.) / den §§ 312 b ff BGB

hast Du doch bestimmt gesehen.

Alleine die Verwendung der Umgangssprache (=Ungenauigkeit) in der Fragestellung dieses Threads zeigt doch, daß es am Grundverständnis fehlt bzw., sich der TE keine Gedanken macht.
Schon die Frage, was er selbst davon halten würde, nicht zu wissen, wann man seine mündlichen Aussagen für wahr nehmen könnte und wann nicht, müsste ihm schon zu denken geben.
  Mit Zitat antworten
Alt 05.06.2011, 20:40   # 31
Immorb
Flüchtling
 
Benutzerbild von Immorb
 
Registriert seit: 04.05.2011
Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 793
Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Tücken des Widerrufsrechts nach dem Fernabsatzgesetz (a.F.) / den §§ 312 b ff BGB

hast Du doch bestimmt gesehen.
Darf Ottonormal den Telefonjoker benutzen?
(a.F.)
A.Alles Firlefanz
B Ausser Fason
C Aber Fix
D alte Fassung (nicht verwechseln mit der Glühlampe)

Jong,wenn ich hier schreibe kannst du mir ein bisschen Fachwissen zutrauen.
Ich kenne aber auch sehr gut die Fragenden,ich weiss wie sie ticken.
Aus dem Grund vermeide ich Fachchinesisch und ziehe mich nicht an einen Begriff,den es in der Umgangssprache immer noch gibt,hoch.
Klartext:
Das Fernabsatzgesetz als eigenständiges Gesetz gibt es nicht mehr,hat aber sein Fortbestand im BGB.

m.f.G.
__________________
Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus.
  Mit Zitat antworten
Alt 05.06.2011, 23:24   # 32
pittiplatsch
Smiley-Poster / Informant
 
Benutzerbild von pittiplatsch
 
Registriert seit: 13.06.2006
Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Das Fernabsatzgesetz als eigenständiges Gesetz gibt es nicht mehr,hat aber sein Fortbestand im BGB.
[OffTopic ON]
bin ich froh, dass die Frage im Fachbereich "DSL-Provider & Tarife" aufgeworfen wurde -
- da bin ich nicht zuständig
- im Verbraucherschutz hätte die Erbsenzählerei zu Fernabsatzgesetz und §§ 312b ff BGB schon einen Extraplatz bekommen
[OffTopic OFF]

In diesem Sinne:
Wenn der "neue" Vertrag mit den geänderten Konditionen (und neuer Laufzeit [2 Jahre]) auf Wunsch des Kunden an Stelle des Altvertrages tritt und 1und1 diesen mit den neuen Konditionen auch erfüllt, dann kann es sich um einen Fall des Ausschlusses des Widerrufsrechtes für den "Neuvertrag" handeln ...
... die Kündigung des Altvertrages ist dann übrigens durch den Anbieter stillschweigend angenommen worden, da er mit den neuen Vertragsdetails den Kunden trotzdem weiter bindet

@starlight
zum Glück steht du nicht im Dienste der Anbieter, sondern im Dienste eines "Verkäufers / Maklers" -
DER kann sich ja nicht in allen Dingen auskennen und ist auch keinem Anbieter besonders verpflichtet
[zur Begriffs- und Erbsenzählerei steht ja oben schon was]
(ein wenig auskennen ist in eurer Firma eher untertrieben - dankbare Kunden soll es doch auch geben )
  Mit Zitat antworten
Alt 05.06.2011, 23:57   # 33
heiner.hemken
 
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Darf Ottonormal den Telefonjoker benutzen?
(a.F.)
A.Alles Firlefanz
B Ausser Fason
C Aber Fix
D alte Fassung (nicht verwechseln mit der Glühlampe)

Jong,wenn ich hier schreibe kannst du mir ein bisschen Fachwissen zutrauen.
Ich kenne aber auch sehr gut die Fragenden,ich weiss wie sie ticken.
Aus dem Grund vermeide ich Fachchinesisch und ziehe mich nicht an einen Begriff,den es in der Umgangssprache immer noch gibt,hoch.
Klartext:
Das Fernabsatzgesetz als eigenständiges Gesetz gibt es nicht mehr,hat aber sein Fortbestand im BGB.

m.f.G.
Vor der Nutzung des Jokers wäre es vielleicht erstmal sinnvoll auf eigene Ressourcen zurückzugreifen.

Liegt mir fern, Dir Wissen abzusprechen, obs nun gerade Fachwissen ist oder nicht.

Im Gesamten läuft aber Deine Beschreibung auf genau das hinaus. Die Leute möchten aus Bequemlichkeit nichts selbst machen und solange sie einen finden, der ihre Arbeit macht, bleibt das so. Trägt auch zur Verunselbständigung (evtl. Verblödung) bei. Mein "Helfersyndrom" ist noch nicht so groß, daß ichs den Leuten nicht nur vorkaue und wieder auspeie oder am besten noch das Rund-um-Sorglos-Paket mit vollkasko-Lebensführung anbiete.

Zitat:
Zitat von pittiplatsch Beitrag anzeigen
...
In diesem Sinne:
Wenn der "neue" Vertrag mit den geänderten Konditionen (und neuer Laufzeit [2 Jahre]) auf Wunsch des Kunden an Stelle des Altvertrages tritt und 1und1 diesen mit den neuen Konditionen auch erfüllt, dann kann es sich um einen Fall des Ausschlusses des Widerrufsrechtes für den "Neuvertrag" handeln ...
... die Kündigung des Altvertrages ist dann übrigens durch den Anbieter stillschweigend angenommen worden, da er mit den neuen Vertragsdetails den Kunden trotzdem weiter bindet
...
Wieso sollte es sich bei dem neuen Vertrag nicht um einen eingenständigen Vertrag handeln?

Ich sehe den Unterschied zwischen der Kündigung des Altvertrages und des Neuabschlusses mit anderen Bedingungen zu einem Erstvertrag nicht. In beiden Fällen besteht ein Widerrufsrecht nach §312d BGB, soweit der Vertragsschluß mit Fernabsatzmitteln erfolgt ist.
Dieses abzubedingen gibt die rechtliche Regelung nicht her.
  Mit Zitat antworten
Alt 06.06.2011, 00:29   # 34
starlight
Moderator
 
Registriert seit: 03.02.2006
Beiträge: 1.512
@pittiplatsch .das is richtig..mit allem kann ich mich nich auskennen..und dafür gibts auch anwälte in der firma ..

aber einer meiner bereiche sind verlängerungen im Bereich mobilfunk..und dort isses nun mal auch so, dass der kunde 14-tage widerrufsrecht hat, in sofern ers nich vor ort im laden gemacht hat..selbst bei nem Tarifwechsel. oder sonst was ..auch hat er anspurch darauf, dass die davor ausgesprochene Kündigung wieder in Kraft tritt..

und dass es im dsl-bereich anders sein sollte, is mir nun mal neu..
aber ich lass mich gerne belehren.
__________________
lieb, brav und unschuldig!!!
  Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2011, 20:10   # 35
millennniumstar
Threadstarter
 
Registriert seit: 31.05.2011
Beiträge: 5
hm, also so richtig schlau werd ich aus allem nicht, ob ich noch zurücktreten könnte oder nicht.
Da ich in den letzten Tagen zieml krank war und zu tun hatte wieder auf die Beine zu kommen, hab ich mich nicht drum kümmern können.
Von 1und1 hab ich aber immer noch keine Vertragsbestätigung über die Neukonditionen bekommen! (also, wo mein jetzt zu zahlender Anschlsspreis drinstehen würde, nur allgmein die Umstellung auf 6000er Anschluss).

An sich hat sich ja eigentlich durch die Verlängerung nichts geändert in der letzten Woche, der Vertrag läuft ja eh noch 3 Monate aus. Von daher hatte 1und1 ja keine neue Leistung sofort mit Vertragsumstellung geleistet.

Jetzt hab ich allerdings ne Mail gekriegt, dass mein bisher noch vorhandener und von 1und1 erstatteter Telefonanschluss jetzt gänzlich zu 1und1 umgezogen wird.

Kann ich nun zurücktreten oder nicht. Seh nicht wirklich durch. Mich irrritiert nur, dass ich bisher noch nichts in der Hand hab, wo GENAU die neuen Konditionen stehen, ansonsten würd ich jetzt vermutl einfach bleiben. Hab keinen Nerv für Hickhack. Was würdet ihr machen?
  Mit Zitat antworten
Alt 09.06.2011, 11:23   # 36
m82045
 
Registriert seit: 17.11.2010
Beiträge: 140
Zitat:
Zitat von millennniumstar Beitrag anzeigen
An sich hat sich ja eigentlich durch die Verlängerung nichts geändert in der letzten Woche, der Vertrag läuft ja eh noch 3 Monate aus. Von daher hatte 1und1 ja keine neue Leistung sofort mit Vertragsumstellung geleistet.
Sie mal im 1&1 Control-Center nach, ob das so stimmt.
Wenn du dich einloggst und auf die Seite 1&1 Kundenshop gehst, steht oben deine Vertragslaufzeit.
Bei mir (März) hat 1&1 den Vertrag sofort geändert. (Um damit ein Rücktrittsrecht auszuschließen?).

Ansonsten siehst du an der Diskussion, dass hier unterschiedliche Meinungen sind.
Wenn 1&1 behauptet, dass du kein Rücktrichtsrecht hast, würde dir (fürchte ich) nur der Weg über einen Anwalt helfen.
  Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2011, 20:18   # 37
millennniumstar
Threadstarter
 
Registriert seit: 31.05.2011
Beiträge: 5
Hm, also steht bis jetzt nur - wie beim alten Vertrag - 6000er Leitung. Dort, wo man seine Vertragsdaten sieht steht, dass alles momentan in Bearbeitung ist. Das wars.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2011, 11:27   # 38
NeeBee44
Crazy Tank
 
Benutzerbild von NeeBee44
 
Registriert seit: 26.12.2008
Beiträge: 640
Zitat:
Zitat von millennniumstar Beitrag anzeigen
hm, also so richtig schlau werd ich aus allem nicht, ob ich noch zurücktreten könnte oder nicht. ...
In der Tat sind hier verschiedene Meinungen am Start. Daher mein Tipp für dich: Gehe zur Verbraucherzentrale. Dort gibt es Fachanwälte, die dir ein Beratunggespräch ermöglichen. Für ALG2 Bezieher ist diese Beratung Kostenlos und für alle anderen sind Ca 10€ fällig.

Dann solltest du im Klaren sein und wenn du magst, kannst du ja das Ergebnis hier Posten.
__________________


Ist ein Beitrag hilfreich, dann könnt ihr denn Button Drücken

http://www.LiverpoolFC.tv
Marco & Dante für eine geile Zeit
  Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2011, 18:48   # 39
m82045
 
Registriert seit: 17.11.2010
Beiträge: 140
Zitat:
Zitat von millennniumstar Beitrag anzeigen
Hm, also steht bis jetzt nur - wie beim alten Vertrag - 6000er Leitung. Dort, wo man seine Vertragsdaten sieht steht, dass alles momentan in Bearbeitung ist. Das wars.
Das bedeutet, dass der neue Vortrag sofort umgesetzt wurde.
Es dauert ca. 1 Woche (glaube ich, genau kan ich mich nicht mehr erinnern) bis die Angaben im Control-Center aktualisiert sind.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2011, 22:35   # 40
Ernest
 
Benutzerbild von Ernest
 
Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 958
Zitat:
Zitat von millennniumstar Beitrag anzeigen
Hm, also steht bis jetzt nur - wie beim alten Vertrag - 6000er Leitung. Dort, wo man seine Vertragsdaten sieht steht, dass alles momentan in Bearbeitung ist. Das wars.
Wenn Du den Anbieter nicht auf einen von Dir gewollten Termin festnagelst, musst eben warten: Schick' dem Anbieter z.B. doch ein Fax mit deinen Wünschen. Auf dem Sendebericht des Fax sind u.a. Datum und Uhrzeit der Übermitlung festgehalten, worauf Du Dich im Zweifelsfall berufen kannst. Du als Kunde musst Dich absichern und nicht den Anbieter, dem Du Dein Geld gibst.
__________________
Man kann so alt sein wie eine Kuh und lernt trotzdem noch dazu.
  Mit Zitat antworten

Alt 27.05.2012, 13:40 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
Antwort
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:40 Uhr.