1&1 Kündigung wg Umzug

Alt 02.05.2011, 14:53   # 1
gemeinekleine
 
Registriert seit: 02.02.2011
Beiträge: 67
Hallo zusammen,
ich hätte da mal ne Frage. Wir sind Mitte April umgezogen. Meinen 1&1-Vertrag am alten Wohnort habe ich gekündigt. Leider läuft der Vertrag noch bis Dezember. Da ich mit denen nichts mehr zu tun haben wollte, haben wir am neuen Wohnort jetzt einen Telekomanschluss über den Namen meines Mannes.
Das ich bis Dezember noch meine Grundgebühr zahlen muss, wegen Mindestvertragslaufzeit ist mir auch irgendwie klar.... wohl oder übel!

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Muss ich mich jetzt nochmal mit 1&1 in Verbindung setzen, damit die die alte Leitung wieder freigeben? Nicht, dass mein Nachmieter die auf meine Kosten nutzt oder irgendwelches Schindluder damit treibt.... oder geben die die Leitung automatisch frei, wenn der Nachmieter einen Anschluss (bei welchem Provider auch immer) in Auftrag gibt?

Danke im Voraus für die Antworten
  Mit Zitat antworten
Alt 02.05.2011, 19:23   # 2
m82045
 
Registriert seit: 17.11.2010
Beiträge: 140
Zitat:
Zitat von gemeinekleine Beitrag anzeigen

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Muss ich mich jetzt nochmal mit 1&1 in Verbindung setzen, damit die die alte Leitung wieder freigeben? Nicht, dass mein Nachmieter die auf meine Kosten nutzt oder irgendwelches Schindluder damit treibt.... oder geben die die Leitung automatisch frei, wenn der Nachmieter einen Anschluss (bei welchem Provider auch immer) in Auftrag gibt?

Danke im Voraus für die Antworten
Dein Nachmieter kann die Leitung nicht nutzen, dafür müsste er deine Zugangsdaten kennen.

Hast du mal bei 1&1 angefragt (freundlich, damit erreicht man am meisten!!), ob du aus Kulanz vorzeitig aussteigen kannst?
1&1 nimmt dafür zwar eine Gebühr, sollte aber billiger sein als bis Ende Dezember zu zahlen.
  Mit Zitat antworten
Alt 02.05.2011, 20:25   # 3
gemeinekleine
Threadstarter
 
Registriert seit: 02.02.2011
Beiträge: 67
Nein, hatte bis jetzt noch keinen Kontakt zu 1&1. Das mit der Gebühr für vorzeitiges Aussteigen hab ich auch schon gelesen, aber das gilt wohl nur, wenn am neuen Wohnort schon ein Anschluss vorhanden ist. Unseren haben wir ja erst nach dem Umzug bekommen. Theoretisch wäre es mir also möglich gewesen meinen 1&1-Vertrag hier weiter zu nutzen. Glaube nicht, dass sie sich kulant zeigen werden, aber ich kann's ja mal versuchen....
  Mit Zitat antworten
Alt 03.05.2011, 21:31   # 4
NeeBee44
Crazy Tank
 
Benutzerbild von NeeBee44
 
Registriert seit: 26.12.2008
Beiträge: 640
Ich fürchte, da wird seitens 1&1 nichts passieren. Siehe 1und1 Umzug, Davis, Kündigung keine Reaktion !!

Kulanz ist ein Fremdwort für sie und zufriedene Kunden kennen die kaum/nicht. Tut mir Leid, wenn ich dir die Hoffnung nehme.

Hier gibt es ne Menge Threads über dieses Unternehmen. Vielleicht bekommst du mit etwas Glück ne Nachricht von Fr.D.
__________________


Ist ein Beitrag hilfreich, dann könnt ihr denn Button Drücken

http://www.LiverpoolFC.tv
Marco & Dante für eine geile Zeit
  Mit Zitat antworten
Alt 04.05.2011, 10:50   # 5
gemeinekleine
Threadstarter
 
Registriert seit: 02.02.2011
Beiträge: 67
Ich kenne das Unternehmen schon zur Genüge! Hatte damals schon tierischen Ärger, als ich den Vertrag abgeschlossen hab. Nach einer Mail an Marcell habe ich dann zumindest ne 60 Euro-Gutschrift erhalten....
Deshalb will ich ja jetzt auch nichts mehr mit denen zu tun haben.

Meine Kündigung wurde zumindest angenommen... halt erst zum Dezember wegen MVL. Werde den Schriftverkehr natürlich schön aufheben...

Meine Frage war ja nur, ob ich mit denen nochmal Kontakt aufnehmen muss, wegen meines Nachmieters. Und um sie Überhaupt mal über meinen Umzug zu informieren.
  Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2011, 11:06   # 6
Tatjana21
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 21
Hallo,

du MUSST keinen Kontakt aufnehmen, 1&1 Ist zwar am dortigen Standpunkt geschaltet und dann war es das auch schon ... was du machen kannst ist eine Vertragsübernahme mit deinen Nachmieter, d.h. er übernimmt alle Rechten (und Pflichten) aus dem Vertrag und du musst bis Dez. keine Gebühr mehr zahlen und dein Nachmieter muss nicht nocht warten bis so nen Telekommensch sich erbarmt.

(Immer unter dervoraussetzung er ist interessiert, ansonsten musst du halt auch keinen Kontakt aufnehmen)

Gruß
  Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2011, 17:13   # 7
heiner.hemken
 
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
@Tatjana21

Solche Ratschläge ohne fundierten Hintergrund sollte man lieber nicht geben.

Die AGB (Punkt 6.2) von 1&1 sagen ganz deutlich, dass Änderungen den Vertrag betreffend mitgeteilt werden müssen und dazu gehört auch die Anschriftenänderung.

Also MUSS sie Kontakt aufnehmen.

@TE
Du hast weiterhin Anspruch jederzeit Deinen Anschluß am alten Wohnort zu nutzen, vorher darf 1&1 den Port nicht freigeben. Allerdings ist das natürlich dann zum Nachteil eines Nachnutzers
  Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2011, 11:12   # 8
tantalur
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.05.2011
Beiträge: 3
Du kannst mal probieren die Kündigung dahingehend durchzuführen, das Du zu jemand umgezogen bist, für den bereits ein Telefonvertrag besteht. dann hat man für gewöhnlich ein Sonderkündigungsrecht.
  Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2011, 11:41   # 9
heiner.hemken
 
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
Zitat:
Zitat von tantalur Beitrag anzeigen
Du kannst mal probieren die Kündigung dahingehend durchzuführen, das Du zu jemand umgezogen bist, für den bereits ein Telefonvertrag besteht. dann hat man für gewöhnlich ein Sonderkündigungsrecht.
Auch das ist leider nicht richtig.

Siehe hier:

DSL-Urteil des BGH: Umzug kein Grund f

Wenn man dem Kunden, der in einen Bereich umzieht, an dem der Anbieter die Leistung nicht erbringen kann, keine Kündigung des Vertrages einräumt, gibt es diesen Anspruch auch nicht in Deinem Beispiel.

Kurz gesagt.
Der Umzug eines Kunden ist Privatvergnügen und er muß die Konsequenzen tragen.
  Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2011, 14:59   # 10
m82045
 
Registriert seit: 17.11.2010
Beiträge: 140
Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Auch das ist leider nicht richtig.

Siehe hier:

DSL-Urteil des BGH: Umzug kein Grund f

Wenn man dem Kunden, der in einen Bereich umzieht, an dem der Anbieter die Leistung nicht erbringen kann, keine Kündigung des Vertrages einräumt, gibt es diesen Anspruch auch nicht in Deinem Beispiel.

Kurz gesagt.
Der Umzug eines Kunden ist Privatvergnügen und er muß die Konsequenzen tragen.
Das ist rechtlich gesehen zwar richtig, aber in diesem Fall ist 1&1 bereit, den Vertrag gegen eine Gebühr von €69,95 aufzulösen.
  Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2011, 15:38   # 11
gemeinekleine
Threadstarter
 
Registriert seit: 02.02.2011
Beiträge: 67
Aber auch nur, wenn der Anschluss schon vor der Ummeldung existiert hat oder sehe ich das falsch?
  Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2011, 16:02   # 12
heiner.hemken
 
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
Zitat:
Zitat von m82045 Beitrag anzeigen
Das ist rechtlich gesehen zwar richtig, aber in diesem Fall ist 1&1 bereit, den Vertrag gegen eine Gebühr von €69,95 aufzulösen.
Es geht darum, daß Tantalur von einem Sonderkündigungsrecht geschrieben hat. Ein Recht begründet einen Anspruch gegen den Vertragspartner und den gibt es durch die höchstrichterliche Entscheidung nicht.
Was die beiden bzw. der eine Vertragspartner aus Kulanz macht, ist eine ganz andere Sache.

Zitat:
Zitat von gemeinekleine Beitrag anzeigen
Aber auch nur, wenn der Anschluss schon vor der Ummeldung existiert hat oder sehe ich das falsch?
Na, sonst wäre es von der Logik ja auch nicht notwendig, oder warum sollte ein Zustand der vor dem Umzug/Ummeldung nicht vorlag, geändert werden.
  Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2011, 18:15   # 13
m82045
 
Registriert seit: 17.11.2010
Beiträge: 140
Zitat:
Zitat von gemeinekleine Beitrag anzeigen
Aber auch nur, wenn der Anschluss schon vor der Ummeldung existiert hat oder sehe ich das falsch?
Das ist richtig.
Kulant ist 1&1 wohl nur, wenn man zu jemanden zieht, der bereits einen Vertrag hat (auch bei anderem Provider), oder wenn am neuen Wohnort ein DSL-Anschluss von 1&1 nicht möglich ist.
(Das bedeutet überhaupt nicht möglich; z.B. bei der Möglichkeit Telefonanschluss Telekom, DSL 1&1 kommt man aus dem Vertrag wohl nicht raus).
Ein Recht, zu kündigen hat mein leider nicht, man ist auf die Kulanz von 1&1 angewiesen.
  Mit Zitat antworten

Alt 27.05.2012, 13:40 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

Das könnte Dich auch noch interessieren:

Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen.

   
Antwort
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:40 Uhr.