Sonderkündigungsrecht weil 1und1 Rufnummer ändert???

Alt 24.01.2011, 16:31   # 1
ironandy
 
Registriert seit: 24.01.2011
Beiträge: 4
Hallo zusammen,

am 20.01.2011 habe ich von 1und1 die Mitteilung bekommen, dass meine Rufnummer auf eine 11 stellige Rufnummer geändert werden muss.

Zu dieser Umstellung wurde 1und1 von der Bundesnetzagentur angewiesen.

Mit dieser Rufnummernänderung bin ich aber absolut nicht einverstanden.

Ich nutze diese Rufnummer sowohl Privat als auch Dienstlich. Ich habe vor kurzem erst 5000 Flyer drucken lassen, diese kann ich nun alle vernichten.

Auf meine Frage, wer für meine entstehenden Kosten aufkommt, kann mir an der Hotline keiner Auskunft geben. Es handelt sich nicht um viel Geld, aber als kleiner Einzelunternehmer in den Anfängen macht Kleinvieh auch Mist!!!

Nein man muss sich auch noch blöde Sprüche an der Hotline anhören, ich hätte ja einen Privatanschluss und keinen Geschäftsanschluss, somit könnte ich quasi meine Ansprüche vergessen!!!

Da ich mich über diese Rufnummernänderung MEGA aufrege und man mir an der Hotline nicht helfen will oder kann, überlege ich den 1und1 Vertrag zu kündigen.

Weiß jemand ob diese Rufnummernänderung mir ein Sonderkündigungsrecht einräumt????

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Freundliche Grüße

ironandy
  Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2011, 18:05   # 2
runrig772
 
Registriert seit: 25.03.2009
Beiträge: 134
Du hast eine Rufnummer mit Ortsvorwahl?
Hast du gleich drei Nummern bekommen?
Frage die Bundesnetzagentur ob das stimmt.
Aber als erstes lese die AGBs nochmal durch die du bei Vertragsabschluss durchgelesen hast.
  Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2011, 18:38   # 3
ironandy
Threadstarter
 
Registriert seit: 24.01.2011
Beiträge: 4
Ja ich habe eine Rufnummer mit Ortsvorwahl!

1und1 haben bei Vertragsbeginn die vorhandene Festnetznummer der Telekom übernommen.

Die Rufnummer die geändert wird, wurde mir dann nach Vertragsbeginn eingerichtet, mit der ich über die DSL Leitung telefoniere.

An die Bundesnetzagentur habe ich bereits angeschrieben und warte auf Antwort.

Die AGBs habe ich gerade mal studiert, aber nicht in der Richtung gefunden!!!
  Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2011, 19:15   # 4
Travelloca
 
Registriert seit: 24.01.2011
Beiträge: 1
Hallo Ironandy,

da geht es Dir genauso wie mir, habe den gleichen Brief bekommen. Bin auch ein kleiner Selbständiger und habe mich auch total aufgeregt, weil ich jetzt z.B. meine ganzen Visitenkarten wegschmeißen kann.
Die Hotline ist ein Witz, und von der Bundesnetzagentur habe ich eine Mail mit langen Paragraphen zugeschickt bekommen und die Bemerkung, 1&1 hätte das gewußt, ich könnte sie ja verklagen - sehr witzig.
Was mir von dieser blöden Netzagentur nicht in den Kopf will ist auch, dass zu unserem Ortsnetz nur ein paar Dörfer gehören und ich mir keinen Reim darauf machen kann, warum die plötzlich so viele Nummern brauchen - für Städte wie München gilt diese bescheuerte Regelung laut ihrer Mail seltsamerweise nicht.

Da kommt man sich wieder mal total verschaukelt vor, ich weiß auch nicht, was man da noch machen kann...

Travelloca
  Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2011, 23:42   # 5
Kuerasser
Helferlein
 
Benutzerbild von Kuerasser
 
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.175
Wenn ich das richtig mitbekommen habe teilt die t-com inzwischen ihren Resellern wie 1und1, Alice etc. bestimmte Rufnummernkreise zu.

Die BNetzA (auch Wattestäbchenarmee genannt) kann nicht anders als dieser trennung zuzustimmen. Es dient im Endeffekt der Transparenz.

O² hat von k - n, !und1 von o - q, usw.
__________________
Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
  Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2011, 11:18   # 6
1und1
Firmen-Account 1&1
 
Benutzerbild von 1und1
 
Registriert seit: 23.03.2010
Beiträge: 175
Hallo zusammen,

die Bundesnetzagentur hat für mehrere Ortsnetzbereiche eine Verlängerung der Rufnummern auf elf Stellen angeordnet, um auch in Zukunft ausreichend freie Rufnummernkapazitäten in den betroffenen Ortsnetzen garantieren zu können. Die Vorgaben der Bundesnetzagentur sind für alle Telekommunikationsanbieter bindend. Leider ist es bei der Umsetzung der Vorgabe bei unseren Technologiepartnern zu Verzögerungen gekommen, so dass trotz der Anordnung teilweise noch weiter zehnstellige Rufnummern vergeben wurden. Alle Kunden, die davon betroffen waren, müssen zwingend auf elfstellige Rufnummern umgestellt werden. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die daraus entstehen.

In den meisten Fällen können die Nummern um eine Null verlängert werden, in manchen muss leider eine neue Rufnummer vergeben werden. In einer dreimonatigen Übergangszeit erhalten die betroffenen 1&1-Kunden bereits die elfstellige Rufnummer und behalten zugleich die alte zehnstellige. Somit können alle Verwandten, Freunde und Geschäftspartner über die neue Nummer informiert werden, während die alte noch aktiv ist. Nach drei Monaten wird die zehnstellige Nummer abgeschaltet, so dass ausschließlich die elfstellige zur Verfügung steht.

Viele Grüße
Sarah Dederichs
__________________
1&1 Internet AG - Social Media
http://blog.1und1.de - http://twitter.com/1und1 - http://facebook.com/1und1
  Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2011, 15:29   # 7
w00tmaker
Gastposter
 
Hallo,

ich habe dasselbe Problem wie der Threadersteller.

Mehrere tausend Flyer und Visitenkarten sind mit meiner Geschäftsnummer, welche über den 1&1-Internettelefondienst läuft, bedruckt.

Demnächst soll eine 0 an die Rufnummer gehängt werden.

Gibt es denn keine Möglichkeit die Rufnummer zumindest 1-2 Jahre zu erhalten? Sehr geschäftsschädigend..

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
w00t
  Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2011, 21:29   # 8
w00tmaker
Gastposter
 
Hallo,

entschuldigt bitte den Push, aber kann mir wirklich niemand helfen?
Ist wirklich wichtig..

Dankesehr!
  Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2011, 19:42   # 9
Hoshy
 
Registriert seit: 14.02.2011
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von w00tmaker Beitrag anzeigen
aber kann mir wirklich niemand helfen?
Kosten für die Flyer + Visitenkarten bei 1&1 geltend machen. Wenn 1&1 sich querstellt, nimm Deinen Vertrag inklusive AGB, sowie Preis-/Leistungsverzeichnis und gehe damit zum Anwalt. Eine Rechtsberatung kostet nicht die Welt und Du kannst abklären lassen, ob 1&1 Dir gegenüber ggf. schadenersatzpflichtig ist. Denn immerhin war 1&1 bereits bei Vergabe deiner Rufnummer klar, dass sie in naher Zukunft würde geändert werden müssen. Wer da bei 1&1 und _deren_ Vertragspartnern geschlafen hat, ist nicht Dein Problem.

Allerdings würde ich diesen Weg nur gehen, wenn das Drucken der Flyer und Visitenkarten einige Hunderter gekostet hat. Sollte 1&1 Dir jedoch vor dem zuteilen der 10-stelligen Nummer bereits mitgeteilt haben, dass die Nummer nochmal geändert werden muss, hast Du leider schlechte Karten.
  Mit Zitat antworten
Alt 16.02.2011, 15:47   # 10
Sascha Gütebier
Ehemaliger Moderator
 
Benutzerbild von Sascha Gütebier
 
Registriert seit: 23.04.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.142
Wobei sich mir immer noch nicht erschließt, warum vorhandene Nummern nicht beibehalten werden und neue Nummern halt eine Stelle mehr haben. Auf dem Dorf meiner Eltern hat mein Dad zb. auch eine 4stellige Nummer (ohne Vorwahl) und meine Mum eine 7stellige. Und das auch ohne Probleme.
  Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2011, 09:45   # 11
1und1
Firmen-Account 1&1
 
Benutzerbild von 1und1
 
Registriert seit: 23.03.2010
Beiträge: 175
Hallo zusammen,

es sind nicht automatisch alle 10-stelligen Rufnummern bzw. Vorwahlbereiche von der Umstellung betroffen. Hintergrund für die von der Bundesnetzagentur vorgeschriebene Umstellung ist, dass für bestimmte Vorwahlbereiche einem Engpass bei der Rufnummernvergabe vorgebeugt werden soll. Ob eine 10-stellige Rufnummer umgestellt werden muss, hängt somit von dem Vorwahlbereich ab, aber auch von dem Zeitpunkt an dem die 10-stellige Rufnummer angelegt wurde. In bestimmten Vorwahlbereichen wird der Rufnummernbedarf auch in Zukunft ansteigen. Was zur Folge hat, dass auch in diesen Vorwahlbereichen zukünftig eine Umstellung auf 11-stellige Rufnummern vorgenommen werden muss.

Das bedeutet für Sie, wenn Sie

*in einem Vorwahlbereich wohnen der nicht von einem Engpass bei der Rufnummernvergabe betroffen ist
*oder Ihre 10-stelligen Rufnummern zu einem früheren Zeitpunkt angelegt wurden,
dann ist eine Umstellung auf 11-stellige Rufnummern für Sie nicht erforderlich.

Mehr Informationen zur Umstellung auf 11-stellige Rufnummern finden Sie hier: 1&1 Hilfe-Center - Fragen zur Umstellung der 10-stelligen Rufnummern

Viele Grüße
Sarah Dederichs
__________________
1&1 Internet AG - Social Media
http://blog.1und1.de - http://twitter.com/1und1 - http://facebook.com/1und1
  Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2011, 00:42   # 12
friep
 
Registriert seit: 17.02.2011
Beiträge: 2
Liebe Sarah Dederichs,
antworten Sie doch auf die Frage des Threadstellers. Räumt 1&1 jetzt ein Sonderkündigungsrecht ein oder nicht? Werden die Kunden in irgendeiner Form für die entstehenden Kosten entschädigt?

In meinem Brief von steht: "... einige fälschlicherweise noch als 10-stellig vergebene Rufnummern zu ersetzen." Somit liegt der Fehler eindeutig bei 1&1.

Niemand wird wegen ein paar hundert Euro vor Gericht gehen, aber äußerst ärgerlich und ein Küdigungsgrund ist es trotzdem.
  Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2011, 13:56   # 13
m82045
 
Registriert seit: 17.11.2010
Beiträge: 140
Zitat:
Zitat von friep Beitrag anzeigen
Liebe Sarah Dederichs,
antworten Sie doch auf die Frage des Threadstellers. Räumt 1&1 jetzt ein Sonderkündigungsrecht ein oder nicht? Werden die Kunden in irgendeiner Form für die entstehenden Kosten entschädigt?

In meinem Brief von steht: "... einige fälschlicherweise noch als 10-stellig vergebene Rufnummern zu ersetzen." Somit liegt der Fehler eindeutig bei 1&1.

Niemand wird wegen ein paar hundert Euro vor Gericht gehen, aber äußerst ärgerlich und ein Küdigungsgrund ist es trotzdem.
Vielleicht sollten sich auch diejenigen, die sich über Kosten für neue Flyer etc. beklagen mal die AGB durchlesen (macht man eigentlich bevor man einen Vertrag unterschreibt), bevor ich öffentlich kundgebe, dass ich den Anschluss gewerblich nutze, z.B.:

"1.5
Wird ein Tarif, der nur zur nicht gewerblichen Nutzung berechtigt, tatsächlich gewerblich genutzt, so ist 1&1 berechtigt, diesen zu sperren. Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung unterrichtet."
  Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2011, 14:09   # 14
1und1
Firmen-Account 1&1
 
Benutzerbild von 1und1
 
Registriert seit: 23.03.2010
Beiträge: 175
Hallo,
bei der Umsetzung der Vorgabe bzgl. der 11-stelligen Rufnummern ist es bei unseren Technologiepartnern zu Verzögerungen gekommen, so dass trotz der Anordnung der Bundesnetzagentur teilweise noch weiter zehnstellige Rufnummern vergeben wurden. Das tut uns natürlich leid. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht aber nicht. Aber auch wenn Sie kündigen, könnten Sie Ihre bisherige 10-stellige Rufnummer nicht zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Den Anspruch auf Erstattung gewisser Kosten prüfen wir natürlich für jeden Fall nach Einreichen von Belegen einzeln. Sie können uns gerne eine Email schicken - mit Ihrer Kundennummer und Belegen für die Ausgaben, die Sie erstattet haben möchten.
Viele Grüße
Sarah Dederichs
__________________
1&1 Internet AG - Social Media
http://blog.1und1.de - http://twitter.com/1und1 - http://facebook.com/1und1
  Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2011, 18:01   # 15
friep
 
Registriert seit: 17.02.2011
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von m82045 Beitrag anzeigen
Vielleicht sollten sich auch diejenigen, die sich über Kosten für neue Flyer etc. beklagen mal die AGB durchlesen (macht man eigentlich bevor man einen Vertrag unterschreibt), bevor ich öffentlich kundgebe, dass ich den Anschluss gewerblich nutze, z.B.:

"1.5
Wird ein Tarif, der nur zur nicht gewerblichen Nutzung berechtigt, tatsächlich gewerblich genutzt, so ist 1&1 berechtigt, diesen zu sperren. Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung unterrichtet."
Habe ich denn erwähnt, dass ich einen privaten Anschluss gewerblich nutze? Unglaublich was manche Leute alles zwischen den Zeilen lesen können. Ich nutze einen gewerblichen Anschluss, dieser läuft auch auf die Firma.

Heute habe ich noch mal mit 1&1 telefoniert. Die Dame war übrigens sehr freundlich und kompetent. Wer einen gewerblichen Anschluss nutzt, kann alle Belege für die Kosten einreichen und bekommt diese erstattet.

Wer einen privaten Anschluss für sein Gewerbe nutzt (was lt. der Dame überhaupt kein Problem ist) bekommt die Kosten nicht erstatten.
Sonderkündigungsrecht gibt es keines, aber alle Betroffenen können die nächsten 4 Wochen ihren Anschluss auf gewerblich umstellen lassen und können dann auch Ihre Kosten geltend machen. Die Umstellung ist kostenlos, die Tarife sind die Gleichen, man hat nur statt einer Telefonflat eine Begrenzung auf 1000 Freiminuten im Monat.
  Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2011, 20:04   # 16
w00tmaker
Gastposter
 
Hallo,

Aus der 1&1 FAQ: "Wenn Ihre bisherige Rufnummer erweitert wurde, erhalten Sie nach Abschaltung der Rufnummer(n) folgende Ansage:[...]"

Bin schonmal ein wenig erleichtert, sollte dies wirklich umgesetzt werden..
  Mit Zitat antworten
Alt 22.02.2011, 12:05   # 17
0und0
 
Registriert seit: 22.02.2011
Beiträge: 1
Hallo,

die Anweisung der Bundesnetzagentur galt ab Juli 2007. Wir haben noch im Januar 2008 fälschlicherweise eine zu kurze Nummer bekommen. Es ist doch sehr interessant, daß in einem für ein Telekommunikationsunternehmen elementaren Geschäftsbereich wie der Rufnummernvergabe über 6 Monate solche eklatanten Fehler passieren, die eindeutig eine Missachtung von Bundesnetzagentur-Vorgaben bedeuten.
In Anbetracht dieser Tatsache macht es sich 1und1 deutlich zu einfach. Die Hand voll Leute, die paar Euro Rechnungen für Flyer einreichen tun in Summe kaum weh. Das bestätigt aber wieder meine Wahrnehmung aus mehreren eigenen Erfahrungen im Kundenumgang, daß es diesem Unternehmen massiv an Professionalität mangelt. Ich hatte an der Hotline um eine Stellungnahme gebeten, aber hier wurde der Fehler seitens 1und1 bestritten. Die Passage "fälschlichweise zugeteilte Nummer" wurde als unglückliche Formulierung abgetan, na ja. Selbst 1und1 traue ich nicht zu, daß diese Schreiben mal eben bei einer Flasche Bier entstehen. Aktuell sieht man in der Öffentlichkeit, das es nicht schaden kann Farbe zu bekennen und sich nicht der Verantwortung zu entziehen.
Sonderkündigungsrecht hin oder her, ich ziehe meine Konsequenzen.
  Mit Zitat antworten
Alt 24.02.2011, 18:53   # 18
triggerfish
 
Registriert seit: 24.02.2011
Beiträge: 2
Hallo,

auch ich gehöre leider zu den Kunden, die aufgrund des Fehlers bei 1und1 eine neue Rufnummer erhalten und bin darüber stinksauer.

@1und1: Der Verweis auf Ihre Technologiepartner interessiert mich als Kunde wenig. Ich habe meinen Vertrag mit 1und1 geschlossen und mit niemandem sonst. Es wäre meiner Meinung nach fair, den Betroffenen ein Sonderkündigungsrecht zu gewähren. Ob Sie für den Ihnen entstehenden finanziellen Schaden Ihren Technologiepartner in Regress nehmen, bleibt Ihnen natürlich selbst überlassen. Von wegen "Wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind". Es sind immer die Kunden, die die Kröten schlucken müssen.

@w00tmaker: Wenn es denn so wäre. Der Hinweis auf die neue Rufnummer wird nur gegeben, wenn die alte Nummer um eine 0 erweitert wurde. Ansonsten gilt laut 1und1-Hilfecenter:
Zitat:
Wenn Sie eine neue Rufnummer erhalten, wird der Anrufer darüber informiert, dass Ihre bisherige Rufnummer nach Abschaltung der Rufnummer(n) nicht mehr vergeben ist.
Na dankeschön!
  Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2011, 18:39   # 19
webjunkie
 
Registriert seit: 19.06.2009
Beiträge: 217
Na super, dann denkt dein Geschäftspartner, das Du deinen Laden zugemacht hast und geht zur Konkurrenz.

Ich sag es immer wieder: 1&1 ist was für Studenten aber nix für Leute die ihren Anschluss geschäftlich benötigen.

das Neudrucken der Visitenkarten/Flyer kostet mehr als man in einem Jahr spart.
  Mit Zitat antworten
Alt 08.03.2011, 12:03   # 20
Ernest
 
Benutzerbild von Ernest
 
Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 958
Zitat:
Zitat von webjunkie Beitrag anzeigen
das Neudrucken der Visitenkarten/Flyer kostet mehr als man in einem Jahr spart.
Kommt darauf an, welche Ansprüche man stellt. Visitenkarten bestelle ich bei Vistaprint, oder drucke sie zuhause selbst bzw. bei Bekannten, die einen Laserdrucker haben. Diese Varianten sind nicht so dramatisch teuer, als daß man das Geld für die entstehenden Kosten nicht in einem Jahr ansparen könnte .
__________________
Man kann so alt sein wie eine Kuh und lernt trotzdem noch dazu.
  Mit Zitat antworten

Alt 27.05.2012, 13:38 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
Antwort

Stichworte
1 und 1, rufnummer, rufnummernänderung, sonderkündigungsrecht, änderung
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:38 Uhr.