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| Firmen-Account 1&1 Registriert seit: 23.03.2010
Beiträge: 175
| Hallo zusammen, die Bundesnetzagentur hat für mehrere Ortsnetzbereiche eine Verlängerung der Rufnummern auf elf Stellen angeordnet, um auch in Zukunft ausreichend freie Rufnummernkapazitäten in den betroffenen Ortsnetzen garantieren zu können. Die Vorgaben der Bundesnetzagentur sind für alle Telekommunikationsanbieter bindend. Leider ist es bei der Umsetzung der Vorgabe bei unseren Technologiepartnern zu Verzögerungen gekommen, so dass trotz der Anordnung teilweise noch weiter zehnstellige Rufnummern vergeben wurden. Alle Kunden, die davon betroffen waren, müssen zwingend auf elfstellige Rufnummern umgestellt werden. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die daraus entstehen. In den meisten Fällen können die Nummern um eine Null verlängert werden, in manchen muss leider eine neue Rufnummer vergeben werden. In einer dreimonatigen Übergangszeit erhalten die betroffenen 1&1-Kunden bereits die elfstellige Rufnummer und behalten zugleich die alte zehnstellige. Somit können alle Verwandten, Freunde und Geschäftspartner über die neue Nummer informiert werden, während die alte noch aktiv ist. Nach drei Monaten wird die zehnstellige Nummer abgeschaltet, so dass ausschließlich die elfstellige zur Verfügung steht. Viele Grüße Sarah Dederichs
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| | # 11 |
| Firmen-Account 1&1 Registriert seit: 23.03.2010
Beiträge: 175
| Hallo zusammen, es sind nicht automatisch alle 10-stelligen Rufnummern bzw. Vorwahlbereiche von der Umstellung betroffen. Hintergrund für die von der Bundesnetzagentur vorgeschriebene Umstellung ist, dass für bestimmte Vorwahlbereiche einem Engpass bei der Rufnummernvergabe vorgebeugt werden soll. Ob eine 10-stellige Rufnummer umgestellt werden muss, hängt somit von dem Vorwahlbereich ab, aber auch von dem Zeitpunkt an dem die 10-stellige Rufnummer angelegt wurde. In bestimmten Vorwahlbereichen wird der Rufnummernbedarf auch in Zukunft ansteigen. Was zur Folge hat, dass auch in diesen Vorwahlbereichen zukünftig eine Umstellung auf 11-stellige Rufnummern vorgenommen werden muss. Das bedeutet für Sie, wenn Sie *in einem Vorwahlbereich wohnen der nicht von einem Engpass bei der Rufnummernvergabe betroffen ist *oder Ihre 10-stelligen Rufnummern zu einem früheren Zeitpunkt angelegt wurden, dann ist eine Umstellung auf 11-stellige Rufnummern für Sie nicht erforderlich. Mehr Informationen zur Umstellung auf 11-stellige Rufnummern finden Sie hier: 1&1 Hilfe-Center - Fragen zur Umstellung der 10-stelligen Rufnummern Viele Grüße Sarah Dederichs
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| | # 14 |
| Firmen-Account 1&1 Registriert seit: 23.03.2010
Beiträge: 175
| Hallo, bei der Umsetzung der Vorgabe bzgl. der 11-stelligen Rufnummern ist es bei unseren Technologiepartnern zu Verzögerungen gekommen, so dass trotz der Anordnung der Bundesnetzagentur teilweise noch weiter zehnstellige Rufnummern vergeben wurden. Das tut uns natürlich leid. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht aber nicht. Aber auch wenn Sie kündigen, könnten Sie Ihre bisherige 10-stellige Rufnummer nicht zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Den Anspruch auf Erstattung gewisser Kosten prüfen wir natürlich für jeden Fall nach Einreichen von Belegen einzeln. Sie können uns gerne eine Email schicken - mit Ihrer Kundennummer und Belegen für die Ausgaben, die Sie erstattet haben möchten. Viele Grüße Sarah Dederichs
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| | # 15 | |
| Registriert seit: 17.02.2011
Beiträge: 2
| Zitat:
Heute habe ich noch mal mit 1&1 telefoniert. Die Dame war übrigens sehr freundlich und kompetent. Wer einen gewerblichen Anschluss nutzt, kann alle Belege für die Kosten einreichen und bekommt diese erstattet. Wer einen privaten Anschluss für sein Gewerbe nutzt (was lt. der Dame überhaupt kein Problem ist) bekommt die Kosten nicht erstatten. Sonderkündigungsrecht gibt es keines, aber alle Betroffenen können die nächsten 4 Wochen ihren Anschluss auf gewerblich umstellen lassen und können dann auch Ihre Kosten geltend machen. Die Umstellung ist kostenlos, die Tarife sind die Gleichen, man hat nur statt einer Telefonflat eine Begrenzung auf 1000 Freiminuten im Monat. | |
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| | # 17 |
| Registriert seit: 22.02.2011
Beiträge: 1
| Hallo, die Anweisung der Bundesnetzagentur galt ab Juli 2007. Wir haben noch im Januar 2008 fälschlicherweise eine zu kurze Nummer bekommen. Es ist doch sehr interessant, daß in einem für ein Telekommunikationsunternehmen elementaren Geschäftsbereich wie der Rufnummernvergabe über 6 Monate solche eklatanten Fehler passieren, die eindeutig eine Missachtung von Bundesnetzagentur-Vorgaben bedeuten. In Anbetracht dieser Tatsache macht es sich 1und1 deutlich zu einfach. Die Hand voll Leute, die paar Euro Rechnungen für Flyer einreichen tun in Summe kaum weh. Das bestätigt aber wieder meine Wahrnehmung aus mehreren eigenen Erfahrungen im Kundenumgang, daß es diesem Unternehmen massiv an Professionalität mangelt. Ich hatte an der Hotline um eine Stellungnahme gebeten, aber hier wurde der Fehler seitens 1und1 bestritten. Die Passage "fälschlichweise zugeteilte Nummer" wurde als unglückliche Formulierung abgetan, na ja. Selbst 1und1 traue ich nicht zu, daß diese Schreiben mal eben bei einer Flasche Bier entstehen. Aktuell sieht man in der Öffentlichkeit, das es nicht schaden kann Farbe zu bekennen und sich nicht der Verantwortung zu entziehen. Sonderkündigungsrecht hin oder her, ich ziehe meine Konsequenzen. |
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| | # 18 | |
| Registriert seit: 24.02.2011
Beiträge: 2
| Hallo, auch ich gehöre leider zu den Kunden, die aufgrund des Fehlers bei 1und1 eine neue Rufnummer erhalten und bin darüber stinksauer. @1und1: Der Verweis auf Ihre Technologiepartner interessiert mich als Kunde wenig. Ich habe meinen Vertrag mit 1und1 geschlossen und mit niemandem sonst. Es wäre meiner Meinung nach fair, den Betroffenen ein Sonderkündigungsrecht zu gewähren. Ob Sie für den Ihnen entstehenden finanziellen Schaden Ihren Technologiepartner in Regress nehmen, bleibt Ihnen natürlich selbst überlassen. Von wegen "Wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind". Es sind immer die Kunden, die die Kröten schlucken müssen. @w00tmaker: Wenn es denn so wäre. Der Hinweis auf die neue Rufnummer wird nur gegeben, wenn die alte Nummer um eine 0 erweitert wurde. Ansonsten gilt laut 1und1-Hilfecenter: Zitat:
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| | # 19 |
| Registriert seit: 19.06.2009
Beiträge: 217
| Na super, dann denkt dein Geschäftspartner, das Du deinen Laden zugemacht hast und geht zur Konkurrenz. Ich sag es immer wieder: 1&1 ist was für Studenten aber nix für Leute die ihren Anschluss geschäftlich benötigen. das Neudrucken der Visitenkarten/Flyer kostet mehr als man in einem Jahr spart. |
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| | # 20 | |
| Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 958
| Zitat:
__________________ Man kann so alt sein wie eine Kuh und lernt trotzdem noch dazu. | |
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| 1 und 1, rufnummer, rufnummernänderung, sonderkündigungsrecht, änderung |
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