aber wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich hab immernoch keinen Internetanschluss, von Festnetztelefon ganz zu schweigen, die Nachbarin kriegt den freien Port und diese Typen aus Montabaur drohen mit Inkasso für die offenen ca.55,- die ich aber nun erst recht nicht bezahlen möchte...
24.01.2012, 20:36
#
22
heiner.hemken
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
Wofür soll dieser Betrag genau sein?
Bei Dir stellt es sich ja ganz besonders blöd für 1&1 dar.
Zum einen erfolgte der Umzug innerhalb des Hauses. Hier wäre es ei leichtes gewesen, einen Techniker zu senden, der nur einfach die Verteilung der Anschlüsse innerhalb des Hauses am APL ändert. Also das Kabel der alten Wohnung auf die Klemme der neuen Wohnung aufklemmt. Das kann man sogar selbst, darf es aber nicht.
Desweiteren hast Du mit der Nachmieterin eine Zeugin, die Dir bei der Beweisführung, daß ein Port vorhanden war, nämlich Dein alter zur Verfügung gestanden hat, helfen kann.
Der Fehler liegt hier wohl deshalb bei 1&1, weil vll. wirklich kein weiterer Port zur Verfügung steht, aber man nicht realisiert hat, daß es keine Portumschaltung nötigt war, da gleiches Haus.
Mit dieser Info solltest Du denen mal schreiben, daß Du den Nachweis erbringen kannst und das man 1&1- seitig die Vertragsbedingungen nicht eingehalten hat. Ohne Klage wirds da aber wohl nicht weitergehen.
25.01.2012, 19:13
#
23
dieBalli
Registriert seit: 13.01.2012
Beiträge: 4
Ach manno, ich hab es so satt mit dem Verein!
Der ausstehende Betrag ist für den Zeitraum nach der Abbuchung dieser 99,95, nach der angeblich der Vertrag automatisch gelöst ist. Leider bestehen die auf einer Laufzeit bis 23.12.2011 obwohl wir am 12.11.2011 diese Schwindelanzockgebühr überwiesen haben. Sie hätten so lange für die Bearbeitung gebraucht und wir haben auch erst am 8.12.2011 gekündigt, sind wir doch davon ausgegangen das mit der Überweisung der Spuk nun vorbei ist...Ich werde auf jeden Fall mit der Nachmieterin reden und sie fragen ob der Anschluss zustande gekommen ist und wenn ja, dann sollten wir überlegen ob wir einen Anwalt hinzuziehen, das wäre nun wirklich Betrug, oder?
Mich ärgert die Art und Weise so, die Unfreundlichkeit und Verzögerungstaktik und eben die eigene scheinbare Machtlosigkeit denen gegenüber.
25.01.2012, 21:35
#
24
heiner.hemken
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
Na, den Tatbestand des Betrugs nachzuweisen, wäre schon insofern nicht möglich, da hier der Vorsatz bewiesen werden müsste und das ist mMn nicht möglich. Allerdings kannst Du denen aber nachweisen, daß seitens 1&1 die Möglichkeit bestanden hat, vertragsgemäß am "neuen Wohnort" zu liefern, was Sie aber als nicht möglich bestätigt haben. Die ganzen Weiterungen, wie Kündigung und Zahlung der Gebühr wäre bei ordentlicher Vertragserfüllung nicht notwendig gewesen.
Hier liegt ganz klar eine (interne) Falschinformation bei 1&1 zu ungunsten des Vertragspartners vor. MMn ist es hier sinnvoll mit einem Anwalt auf Einhaltung des Vertrages durch Lieferung zu bestehen. Sollte 1&1 dazu nicht in der Lage sein, kann man aufgrung von Nichteinhaltung kündigen und sich einen anderen Anschluß beschaffen, wobei 1&1 schadenersatzpflichtig ist für alle entstehenden Kosten, auch falls der Anschluß monatlich teurer ist, muß für die Differenz aufgekommen werden.
12.02.2012, 19:40
#
25
Juli74
Registriert seit: 12.02.2012
Beiträge: 1
Hallo,
aus aktuellem Anlass schildere ich hier mal mein Umzugsproblem mit 1 & 1…
Umzugsbedingt war zur Freischaltung der Leitung vor Ort ein Techniker notwendig. Trotz rechtzeitiger Antragstellung zum Umzug wurden verschiedene Termine vereinbart und wieder verschoben.
Zum letztlich vereinbarten Termin wurde, trotz Anwesenheit mehrerer Personen, nur eine Mitteilung in den Briefkasten geworfen. Dieses wurde von mir umgehend reklamiert und ich bekam kurzfristig einen weiteren Termin, der letztlich auch stattgefunden hat. Der Techniker kam, hat alles überprüft und freigeschaltet.
Gut, dachte ich mir, endlich passt alles und der Rest wird schon…
Stattdessen wurde mir tags darauf mitgeteilt, dass zur Freischaltung der Leitung ein Technikertermin notwendig sei. Und das obwohl am Vortag die Freischaltung schon stattgefunden hat!
Weiterhin bekam ich Briefe betreffend der Freischaltung meiner Leitung, die mir, aufgrund der schon stattgefunden Freischaltung, als ein Fehler des Anbieters vorkamen und für damit mich uninteressant waren - wie schon vorab bei einigen andere Schreiben, die nach etlichen Gesprächen mit den Kundendienstmitarbeitern als Systemfehler benannt wurden und mir dementsprechend gesagt wurde, dass diese nicht weiter zu beachten seien.
Nun wurde gestern meine Telefon/DSL-Leitung gekappt!!!
Nach weiteren Gesprächen mit dem Kundendienst ist mir nun eine Wartezeit von 4 Wochen bis zur möglichen Freischaltung mit einem darauf folgenden, notwendigen Technikertermin genannt worden. Doch die Hintergründe oder Möglichkeiten einer Entschädigung/Rückerstattung wurden selbst auf meine Fragen hin nicht beantwortet.
Der zweite Technikertermin wurde mir nämlich mit 59,95 € in Rechnung gestellt und trotz Reklamation und folgender eidesstattlicher Erklärung noch nicht rückerstattet. Laut dem Kundendienst sollte sogar die Wartezeit seit dem Umzug bis zur eigentlichen Freischaltung gebührenfrei sein. Doch dieses wurde mir auch nicht rückerstattet oder gut geschrieben.
Wegen meinem sehr schlechten Handyempfang zuhause habe ich meinen Bruder beauftragt, die Hintergründe bzw. das weitere Vorgehen zu klären.
Nach Aussage des Kundendienstes sei schon alles mit mir geklärt worden und sie waren nicht bereit, das Problem in einem Gespräch zu erörtern. Die letzte Frage meines Bruders bezüglich der neuen Werbestrategie von 1 & 1, "heute ein Problem - morgen gelöst" wurde beantwortet, in dem das Gespräch vom Kundenservice beendet wurde.
Das Ganze ist für mich untragbar!
Daraufhin habe ich umgehend die Kündigung meines Vertrags veranlasst, wobei dieses erst zum Ende des Jahres sein wird.
Weiterhin habe ich 1 & 1 um eine schriftliche Stellungnahme mit Beantwortung von verschiedenen Fragen gebeten und dazu eine Frist gesetzt.
Darüber hinaus verlange ich die umgehende Rückerstattung der bisher zu Unrecht eingezogenen Gebühren und einen Vorschlag wie meine Umstände zu entschädigen sind. Natürlich fordere ich auch, keine weitere Gebührenerhebung seit der Telefon/DSL-Leitungstrennung.
Wegen guter Kontakte zur Presse und Vermeidung Rechtlich gegen 1 & 1 vorzugehen, habe ich auch den Vorschlag einer fristlosen Kündigung gemacht.
Das Ganze ist so aktuell, dass sich 1 & 1 noch gar nicht dazu geäußert hat.
Egal wie die Sache ausgeht, es war bisher auf jeden Fall eine Erfahrung, die man kein zweites Mal machen möchte.
Jede Menge Scherereien mit dem Kundenservice, der ewige Briefwechsel, die lange telefonische Unerreichbarkeit und 2 verlorene Urlaubstage später sollten einem bei der Entscheidung, zu 1 & 1 wechseln jedenfalls zu denken geben.
Hat man in so einem Fall das Recht, eine fristlose Kündigung zu erwirken oder muss man sich weiter auf Ärger einstellen?
13.02.2012, 00:17
#
26
heiner.hemken
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
Traurig, traurig, was man da lesen muß, scheint aber den wahren Kern der (Un-)fähigkeit von 1&1 im Detail zu zeigen.
Allerdings muß man auch Dir den üblichen, wenn auch freundlich gemeinten Fehler attestieren. Wenn man von einem Unternehmen etwas will und ganz besonders von 1&1, dann überlasst man diesem nicht, irgendwelche Vorschläge zur Behebung der Fehler zu machen. Das Handeln des Unternehmens hat ja erst zu dieser Situation geführt.
Also fordert man mit Fristsetzung dazu auf, den Fehler zu beheben.
In Deinem Fall sehe ich das sogar so, daß aufgrund der bereits erfolgten Leistung, die zeigt, daß es technische machbar ist, am neuen Wohnort zu liefern, eine Fristsetzung zur vertragsgemäßen Lieferung innerhalb von 7 Tagen aureichend ist.
Ist diese Frist dann fruchtlos verlaufen, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Und bitte daran denken, eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, da bedarf es keiner Zustimmung der anderen Seite. Lediglich der Zugang der Küdigung muß nachweisbar sein.
Für alle Kosten, die bei der Neubeauftragung eines anderen Anbieters entstehen, muß 1&1 dann aufkommen, auch wenn die monatlichen GG höher ist.
ABEr um eine gerichtliche Auseinandersetzung wirst Du wohl nicht herumkommen.
13.02.2012, 19:52
#
27
Blooddragon2105
Registriert seit: 13.02.2012
Beiträge: 3
Hallo
Wen ich das so lese wie ihr Probleme habt mit 1und1 dann graut es selbst mich schon.
Aktueller stand.
Ich habe meinen 1und1 Vertrag gekündigt zum 3.1.2013 da ich mit der Leistung bzw mit dem Preis nicht zufrieden bin. Da es Teurer ist als ein neu Vertag bei anderen Providern. Die Kündigung wurde auch schon akzeptiert.
Jetzt steht aber bald ein Umzug an und ich wollte die Restzeit des Vertrages nutzen, wenn ich aber auf Umzug klicke dann kommt die nachricht das ich beim Kundendienst anrufen soll.
So wie ich das bei euch lese habe ich noch ganz schöne und schwierige Probleme vor mir.
Kann ich den 1und1 Vertrag mit zum neuen Wohnort nehmen bis 3.1.2013??
Mit zu bedenken ich habe hier eine 16000 Leitung und am neuen Wohnort laut Internet Prüfung sämtlicher Provider auch auch eine 16000 Leitung.
Der Umzug ist aber erst in ein Paar Monaten da ich meine Kündigungsfrist der Wohnung noch einhalten muss.
Was meint ihr?? Beim Kundendienst möchte ich nicht anrufen da mir schon ein Mitarbeiter des 1und1 Kundendienstes sehr unfreundlich war weil ich Kündige. Und bis dahin wusste ich noch nicht mal das ich umziehe.
13.02.2012, 22:56
#
28
heiner.hemken
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
Da wird Dir 1&1, wie es rechtlich noch möglich ist, erstmal erzählen, eine Nutzung am neuen Wohnort ist möglich, um dann wenig später festzustellen, daß es doch nicht geht, aber Du weiter die Gebühren zahlen musst.
Sobald die Gesetzesänderung jedoch im Bundesanzeiger veröffentlich worden ist, wird diese Praxis von 1&1 jäh enden, da Dir dann, sobald die Leistung am neuen Wohnort nicht erbracht werden, ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
14.02.2012, 10:20
#
29
1und1
Firmen-Account 1&1
Registriert seit: 23.03.2010
Beiträge: 175
Hallo Blooddragon2105,
schicken Sie mir bitte eine PN mit Ihrer Kundennummer? Ich gebe Ihr Anliegen gerne an die zuständigen Kollegen weiter. Vielen Dank!
schicken Sie mir bitte eine PN mit Ihrer Kundennummer? Ich gebe Ihr Anliegen gerne an die zuständigen Kollegen weiter. Vielen Dank!
Viele Grüße
Alexander Thieme, 1&1[/]
Ne das mache ich nicht die Werbung verascht einen nur alles Lügen. Und 1&1 ist nur eine abzocke. Und Auserdem ist der Umzug erst im Mai. Will ja keinen neu Vertrag sondern die Kündigung lassen.
Wenn ich wieder bei der kundenhotline verascht werde gehe ich zum Anwalt.
22.02.2012, 10:46
#
31
Triplex-xxx
Registriert seit: 22.02.2012
Beiträge: 1
Hallo,
wir haben da auch ein Problem,
meine Frau hat den Umzug von 1und1 beantragt das war Ende 2011, 1und1 konnten in den neuen Wohnung nicht schalten,
da in meiner Wohnung ist die Leitung besetz von Telekom bis Ende 2012, beim Umzug Antrag dachte ich Telekom Vertrag endet Ende 2011.
Jetzt kassieren die 1und1 jeden Monat 40€ für nichts.
Was kann ich machen?
Habt Ihr ein Parr Ideen?
danke
22.02.2012, 11:47
#
32
heiner.hemken
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
Rechtlich gesehen hat 1&1 noch das Recht auf die Erfüllung des Vertrages, sprich also Bezahlung bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, zu bestehen auch wenn keine Leistung erfolgt, bis die Gesetzesänderung wirksam ist.
Letztlich hast Du durch den Umzug den Vertrag einseitig geändert, wofür Du den Vertragspartner nicht verantwortlich machen kannst.
Du könntest mal anfragen, ob man bereit ist, gegen eine Zahlung eines bestimmten Betrages den Vertrag vorzeitig auf Kulant zu beenden.
25.02.2012, 11:44
#
33
niewieder1und1
Registriert seit: 25.02.2012
Beiträge: 2
Hi Leute,
als erstes: 1und1 ist der schlechteste Anbieter den ich je gesehen habe: teuer, unfreundlich, nicht hilfsbereit und Lügner.
Zu meiner Frage:
ist eine Fristlose Kündigung möglich?
Seid dem 13.01 sollte ich Internet bekommen bei meiner neuen Wohnung (frisch umgezogen). Am 01.02 sollte ein Techniker kommen um mein Internet zu öffnen, NICHT ERSCHIENEN.
Bei 1und1 angerufen neuen Termin gemacht.
Am 11.02 sollte wieder ein Techniker kommen der WIEDER NICHT ERSCHIENEN IST! Mit 1und1 geredet die meinten jedoch der hat es irgendwie von wo anders geöffnet und ich dürfte Internet haben (wer´s glaubt wird seelig) ich hab natürlich kein Internet mich ständig beschwert und die meinten sie klären das. Nach dem sie es tage/wochenlang nicht klären konnten riefen sie mich 23.02 an und sagten das einer von ihnen am 24.02 vorbeikommt und es sich genau anschaut und ratet mal.... DER IST AUCH NICHT ERSCHIENEN!!!
Nun seid langem warten möchte ich gerne von euch wissen ob es möglich ist fristlos zu kündigen
ich habe mit dem umzug mein vertrag verlängert was ein großer fehler war...
nochmals die frage: ist eine fristlose kündigung möglich?
Danke für eure hilfe
25.02.2012, 12:07
#
34
heiner.hemken
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
Woran genau erkennst Du, daß Du kein Internet hast.
Fehlende Synchronisation o.ä.?
25.02.2012, 12:24
#
35
niewieder1und1
Registriert seit: 25.02.2012
Beiträge: 2
dsl blinker blinkt nur und leuchtet nicht dauerhaft.
ich habe leider keine ahnung warum ich kein internet habe 1und1 sagt immer was anderes man ist da komplett durcheinander
würde gerne halt wissen ob ich sofort kündigen kann und zu nem anderen anbieter wechseln kann da ich sowieso kein internet habe und sich nichts tut..
25.02.2012, 13:06
#
36
heiner.hemken
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
Also, wenn Dein Router bzw. DSL-Modem nicht defekt ist, liegt eine fehlende Synchronisation augfrund der fehlenden Schaltung von 1&1 vor.
Zur Zeit gilt aber immer noch das Urteil, daß man nach Umzug und fehlender Bereitstellung des Internetanschlusses kein Anspruch auf Kündigung besteht.
Andererseits gilt es zu bedenken, wenn nach dem Urteil bestimmt ist, daß die Leistungserbringung ortabhängig ist, kommt eine "Verlängerung" des Vertrages, an einem neuen Wohnort also einem Neuvertrag gleich und für diesen besteht die Möglichkeit des Widerrufs nach §312d BGB.
Fristbeginn ist hier die Bereitstellung der vertraglichen Leistung, die ja noch nicht erfolgt ist.
Also besteht für Dich mMn die Möglichkeit, den Vertrag nach §312d BGB zu widerrufen.
27.02.2012, 14:04
#
37
HC50
Registriert seit: 22.02.2012
Beiträge: 3
Hallo,
ich habe da jetzt auch so meine Erfahrungen machen dürfen.
Im Januar bei 1&1 angerufen wegen unserem Umzug. Der 1&1 Mitarbeiter
sagte alles kein Problem und schlug mir noch einen Tarifwechsel vor um die Umzugskosten zu sparen.
Ich fragte den 1&1 Mitarbeiter ob die Bandbreite dort auch sicher zu Verfügung stehen würde. Erneut hat der 1&1 Mitarbeiter mir zugesichert,
das an meinem Wohnort( mit Angabe der Strasse, Hausnummer und Nummer des Vormieters) es würde keine Probleme geben.
Am Tag der Schaltung ging die Odysee richtig los!
Nachdem ich feststellte das von der 16.000 Leitung nur 2500 verfügbar sind, habe ich mich an die Technik gewand. Die Techniker haben festgestellt das bei mir eine höhere Bandbreite nicht möglich sei.
Nach gefühlten 1000 Gesprächen keine Lösung in sicht.
Da ich eine höhere Bandbreite aus beruflichen Gründen benötige und mein Arbeitgeber schon Druck macht, habe ich bei 1und1 um eine Auflösung des Vertrags ersucht.
Dieser wurde schlicht mit einem Formschreiben, das ich hier schon des öfteren gesehen habe abgelehnt.
Es hat 1&1 nicht die Bohne Interessiert das ich den Anschluss auch beruflich benötige.
Es ist schon eine Frechheit von 1&1 mir im Januar einen neuen Vertrag
anzudrehen mit der (mündlichen) Zusage das an meinem neuen Wohnort
alles in Ordnung sei und im nachhinein stellt sich heraus, das in diesem Gebiet die gewünschte Bandbreite gar nicht möglich ist.
Zu diesem Zeitpunkt hätte ich meine im April 2012 auslaufenden Vertrag noch fristgerecht kündigen können!
Nun bleibt nur noch der Gang zum Anwalt um diesen Geschäftsprakitken
Einhalt zu gebieten.
Termin bereits gemacht........ich halte euch mal auf dem laufenden.
Gruß
HC50
27.02.2012, 14:29
#
38
heiner.hemken
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
Wann war denn der Umzug?
Hat man Dich von Deinem Widerrufsrecht (§312d BGB) nach §355 BGB korrekt in Kenntnis gesetzt? Wenn nicht, steht Dir eine noch längere Widerrufsfrist zu, da es sich um einen Neuvertrag handelt, der mit Fernabsatzmitteln geschlossen worden ist.
27.02.2012, 15:07
#
39
HC50
Registriert seit: 22.02.2012
Beiträge: 3
@ heiner.hemken
in den von 1&1 zugestellten Schriftstücken ist kein Widerrufsrecht zu finden. werde aber noch mal genauer nachsehen.
Bei der Bestellung wurde mit Sicherheit nicht darauf hingewiesen!
Bei einem Gespräch mit einem 1&1 Mitarbeiter habe ich einen Widerspruch zum Tarifwechsel geäußert, wobei der 1&1 Mitarbeiter mir mitteilte das es bei einem Tarifwechsel kein Widerspruchsrecht gäbe.
Deswegen will ich ja noch vor dem Anwalt zum Verbraucherschutz...
Gruß
HC50
27.02.2012, 17:47
#
40
heiner.hemken
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
Dann weise den Anwalt mal auf die Paragraphen §355 i.V.m. 312d hin. Das wird schon reichen.