| | # 2 |
| Gesperrt Registriert seit: 01.12.2010 Ort: Hohenwart
Beiträge: 3
| Die Portierung muss beim neuen Anbieter beantragt worden. Das geht frühestens 123 Tage vor dem Ende deines jetzigen Vertrages. Wie sich das Zeitfenster bei fristloser Kündigung verhält bin ich gerade ratlos jedenfalls brauchst du 1und1 gegenüber die Portierung nicht anzukünden. |
|
| | # -- |
| News Flash | Das könnte Dich auch noch interessieren:
Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen. |





jedenfalls brauchst du 1und1 gegenüber die Portierung nicht anzukünden.