Rufnummernmitnahme von 1&1 zu Telekom bei fristloser Kündigung?

Alt 20.11.2010, 18:56   # 1
m82045
 
Registriert seit: 17.11.2010
Beiträge: 140
Hallo,

meine Probleme bei 1&1 (siehe 4 Beiträge weiter unten) werden nach Ablauf der gesetzten Frist zur Behebung der Störung wahrscheinlich auf eine fristlose Kündigung hinauslaufen, auch wenn ich gerne bei 1&1 bleiben würde. Da meine Rechtsschutzversicherung bei Problemen die Kosten übernimmt, werde ich die Kündigung wohl auch durchsetzen können.

Jetzt meine Frage:
Kann ich meine Rufnummer trotz einer fristlosen Kündigung mitnehmen?
Ich habe ausgiegig gegoogelt, finde aber keine eindeutige Antwort.
Ich bin aber zu dem Schluss gekommen, dass eine Portierung auch bis zu 3 Monaten(?) nach Kündigung gehen soll.
Kennt sich hier jemand aus, hat Erfahrungen gemacht, oder einen Link?

Grüße
m82045
  Mit Zitat antworten
Alt 01.12.2010, 20:53   # 2
grubi8
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.12.2010
Ort: Hohenwart
Beiträge: 3
Die Portierung muss beim neuen Anbieter beantragt worden. Das geht frühestens 123 Tage vor dem Ende deines jetzigen Vertrages. Wie sich das Zeitfenster bei fristloser Kündigung verhält bin ich gerade ratlos jedenfalls brauchst du 1und1 gegenüber die Portierung nicht anzukünden.
  Mit Zitat antworten

Alt 27.05.2012, 13:37 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
Antwort
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:37 Uhr.