| | # 7 | |
| Registriert seit: 27.08.2011
Beiträge: 4
| Gut, dann kann man retournierend sagen, erst richtig lesen, dann antworten, sonst gerät die Antwort zur Belanglosigkeit, so wie in Ihrem Fall. Richtig hilfreich war das nicht. Mir war das mit der Portierung und dem procedere nicht bekannt, noch nie gemacht, daher neu. Es war mir also nicht klar, ich vertraute der Telekom und ich habe - siehe Text - dann erneut und rechtsverbindlich nach der Rücknahme der ersten Kündigung gekündigt, als ich erfuhr, was es mit dem miesen Trick auf sich hat. Also sozusagen eine zweite,aber immer noch frist- und formgerechte Kündigung. Und genau die erkennt die Telekom nicht an, weil ich den ersten Trick zuerst nicht erkannte, dann zerstörte. Haben Sie darauf auch eine Antwort, die hilfreich wäre oder was war Ihre Intention Ihres Beitrags? Immerhin war mir bekannt, dass die neuen Anbieter in aller Regel die Portierung beantragen und damit die Kündigung auslösen. In sofern vertraute ich der größten deutschen Telefonbude. Das haben Sie wohl überlesen. Also das mit dem "Denken und dann handeln" darf ich ummünzen in "Erst lesen, dann antworten".. Wenn Sie eine Idee haben, die der Sache dienlich ist, dann schreiben Sie ruhig, aber bitte erst lesen....! Fazit : Es ging mir nicht um schulmeisterliche Belehrungen, sondern darum, hier und über andere Foren Schaden von Telekom-Usern abzuwenden, die scheinbar derzeit zu Hauf in diese Falle reintappen, der ich - jedenfalls rein rechtlich - entgangen bin, auch wenn sich die Telekom ziert. Zitat:
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| | # 9 |
| Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
| @Magentis Wenn man in einem öffentlichen Forum vor einem Unternehmen bzw. dessen Verhalten warnen will, dann sollte man aber auch erwähnen, daß die Ursache für die Weiterungen bei einem selbst liegt. Einem Unternehmen zu vertrauen, was nach eigenen Angaben einen übervorteilt hat, liest sich mindestens seltsam. Wie ich schon geschrieben habe, welchen Sinn soll es für die Telekom gehabt haben, die Rücknahme einer Kündigung zu verlangen? Mit Sicherheit nicht den, eine Portierung zu ermöglichen, denn die impliziert eine Ausflösung des Vertragsverhältnisses. Und um es klar zu beschreiben. Die Rücknahme der Kündigung ist in dem Sinne, den alten Vertrag wieder aufleben zu lassen nicht möglich. Diese Rücknahmeerklärung kann vom Vertragspartner als Einverständnis zum Abschluß eines erneuten Vertrages zu den gleichen Bedingungen, wie der gekündigte gedeutet werden, so daß auch hier eine neue Mindestvertragslaufzeit beginnt. Hier ist es nur möglich nach §312d BGB den Vertrag zu widerrufen. Dem kann sich die Telekom bei Fristeinhaltung nicht entziehen. Diese Frist beträgt im allgemeinen 14 Tage, allerdings nur, wenn die Telekom nachweisen kann, daß sie über die Widerrufsmöglichkeit aufgeklärt hat. Siehe hierzu auch §355 (2) BGB. Ist diese Belehrung nicht erfolgt, hat die Frist auch noch nicht begonnen, so daß in Nachhinein der Vertrag mit Bezug auf §312d BGB widerrufen werden kann. P.S.: Die Intention meines Schreibens war/ist ganz einfach. Erst nachdenken und dann handeln, was u.a. auch die Einholung von Informationen beinhaltet. Dann muß man nicht nur nicht vor der Ekeltom, sondern auch vor keinem anderen Unternehmen warnen. |
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| | # 10 | |
| Registriert seit: 27.08.2011
Beiträge: 4
| Na das ist doch was Greifbares, Danke für die rechtliche Einschätzung, hatte gleiches eben von meinem Anwalt erfahren. Übrigens : Das Vertrauen war v o r der Übervorteilung. Danach hätte ich wohl kaum noch mit der Telekom irgendwas vertrauensvoll veranstaltet. Danke. Zitat:
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| | # 11 | |
| Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
| Zitat:
Wäre interessant zu erfahren, wie sich die Ekeltom weiter anstellt. | |
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| | # 12 |
| Registriert seit: 27.08.2011
Beiträge: 4
| Moin, habe jetzt einige Juristen befragt, dass ganze Verhalten der Telekom bezgl. der angeblichen Portierungsunmöglichkeit ist falsch, daher link und bar jeden geschäftlichen Anstands. Es beinhaltet Elemente der List, also des geflisssentlichen Verbergens, spiegelt falsche,- technisc he - Tatsachen vor, die Rechtsbelehrung bezgl. des Widerspruchs hinsichtlich des angeblich neuen Vertrags fehlt (offenbar bewusst) und die ganze Art des Vorgehens ist ein Verstoß gegen die guten Sitten (abgesehen davon, dass die eher selten im Geschäftsleben Beachtung finden). Hinzukommt, dass die Portierung auch mit einer regulären Kündigung möglich ist, wie mir mehrere Anbieter erklärten und dabei erwähnten, dass dies wohl nur bei der Telekom - aus vorgenannten Gründen - nicht machbar ist/sein darf. Bei allen anderen Anbietern geht das. Merkwürdigerweise und schon von diesen als ekelhafter und rechtswidriger Trick entlarvt. Den von mir kontaktierten Anbietern war das Gebaren der Telekom bekannt und man ist wohl auch bei diesen Anbietern dabei, dieses Kundenbolzen juristisch zu prüfen, um diesen Sumpf ein für alle Mal zu beenden und die Telekom zu einem rechtlich sauberen Verhalten zurückzuhelfen. Erhebliche Probleme hatte ich bei congstar, der Telekom-Tocher, das gleiche Dilemma und teilweise gimpelhafter Umgang mit dem Kunden und Software, die ein fach nur nervig ist. Auch hier werde ich alle Verträge kündigen, ersatzlos und mich einem vertrauenswürdigen und vor allem kundenfreundlichen Anbieter zuwenden. Ich werde den Kampf gegen die Telekom aufnehmen. Das, was dort veranstaltet wird, ist, wie ich inzwischen erfuhr, keine Seltenheit. Und dem gilt es einen Riegel vorzuschieben. Wenn ich derjenige bin, der das machen soll, dann wird das wohl so sein. Manschetten habe ich vor diesem vollkommen desorientierten und inzwischen auch in meinen Augen kriminellen Verein nicht. Ich lasse gerade die Strafrechtlichkeit prüfen, denn das, was da abläuft, könnte als Betrug zu werten sein, zumindest als versuchter Betrug. Die Erklärung hinsichtlich der Unmöglichkeit der Portierun g ist eine bewusste Täuschung, die beid em KKunden einen Irrtum erregt. Er trifft eine Vermögensverfügung, indem er die auslaufenden Vertrag gegen seinen Willen verlängert und dadurch den Schaden der Doppelzahlung ( neuer Anbieter und Telekom ) hat. Dadurch entsteht ihm ein Vermögensn achteil und eine Vermögensbeschädigung. Das alles ist im Kausalzusammenhang zu sehen und vorsätzlich,also beusst und gewollt, hier absichtlich, also mit gesteigertem Vorsatz, denn der Anruf des Kunden erfolgte nur zu einem Zweck : Den eigenen geschäftlichen Vorteil aufrechtzuerhalten. Möglicherweise werde ich in der kommenden Woche bei der StA Bonn Strafanzeige erstatten und meine gesamten Unterlagen zur Verfügung stellen und dies auch dann so publizieren, dass jedermann weiß, dass gerade auf diesem Gebiet, auf welchem es scheinbar sehr zahlreich Geschädigte gibt, ein Strafverfahren gibt, auf das man sich beziehen kann. Immerhin habe ich - Ihrer Anregung und der eines rechtskundigen Bekannten folgend - Widerspruch eingelegt, dies unter Hinweis auf die einschlägigen Normen des BGB. Den Rest wird jetzt meine Kanzlei erledigen, die ich nicht zum Feind haben will. Ich ich werde mich darum kümmern, dass das, was die Telekom da veranstaltet, publik wird, damit dieser unglaubliche - in meinen Augen - Sumpf nachhaltig ausgetrocknet ist. Anstatt mit preiswerten Produkten und vernünftigerer Technik und gutem Service zu punkten, veranstaltet die Telekom scheinbar Kundenfang durch strafrechtlich relevante Handlungen. So wird das sicher nicht mehr lange funktionieren. Empfehle daher jedem Geschädigten, sich anwaltlich zu wehren. |
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