Alt 19.09.2008, 04:59   # 1
Unregistriert000789668
Gastposter
 
Also anscheinend hat diese Software nur illegalen nutzen.

Da man so in eigentlich geschützte WLAN-Netzwerke eindringen kann, ohne das Passwort rechtmässig erfahren zu haben, kann man diese Software eindeutig als Illegal ansehen.
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Diskussion zu: Aircrack-ng
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Alt 08.10.2008, 19:42   # 2
unbekannt123.
Gastposter
 
FALSCH: Das Programm an für sich ist selbstverständlich als legal zu betrachten.

Es mag zwar vorwiegend illegalen Zwecken dienlich sein allerdings ist zu beachten das nicht das Programm sondern erst die nicht rechtsmäßige benutzung illegal ist.
Schließlich geben sich Programmierer diverser Programme alle Mühe diese als legal deklarieren zu können.
Aircrack-ng (geiles prog btw) dient so z.B. zur Überprüfung der Sicherheit des eigenen Wlan Netzwerkes (ne is klar ..... jeder läd sich das ja nur aus diesem Grund ).
Das mit minimalstem Aufwand auch kriminelle Machenschaften möglich sind ist zwar allgemein bekannt jedoch wird niemand den auch sehr nützlichen legalen Nutzen abstreiten können.

UNTERM STRICH: Die Nutzung für fragwürdige Aktionen ist strafbar als unauthorisierter Zugriff auf fremde geschützte wlan Netzwerke. Der Besitz des Programms sowie die legale Nutzung für Überprüfungszwecke steht in keinerlei Wiederspruch zum Gesetz.

Es grüßt ein Administrator die Community

PS: Bin auch unter unbekannt123 registriert hab aber keinen Bock gehabt mich anzumelden
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Alt 08.10.2008, 22:16   # 3
Arthur Spooner
Der Mann fürs Grobe
 
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Registriert seit: 10.05.2006
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Zitat:
Zitat von unbekannt123. Beitrag anzeigen
PS: Bin auch unter unbekannt123 registriert hab aber keinen Bock gehabt mich anzumelden
Schade, sonst hätte ich Dir ein Danke gegeben
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Alt 25.06.2009, 19:59   # 4
Kommentator
Gastposter
 
Mit diesen Programmen ist es doch wie mit vielen anderen Dingen des Lebens z.B.: Man kauft sich ein frei verkäufliches Luftgewehr, das ist OK. Mit dem Teil auf den Nachbarn zu schiessen ist strafbar. Oder: man holt sich ein 5l Kanister Benzin für den Rasenmäher, das ist auch OK. Molotowcocktails damit bauen und anwenden ist strafbar - usw.
Natürlich ist die Hemmschwelle am PC im stillen Kämmerlein wesentlich niedriger und die Gesetzgebung ist in der Exekutive bei den "Neuen Medien" sicher auch ein wenig überfordert, aber sein eigenes WEP verschlüsseltes WLAN mit so etwas überprüfen zu wollen ist mehr als fadenscheinig.
Mittlerweile weiss doch jeder, das WEP nichts taugt wozu noch "überprüfen". Und wenn es der Nachbar noch benutzt, sagt es ihm! Vielleicht gibts ne Kiste Bier dafür - was ist denn die Alternative, ne Waschmaschine auf seine Kosten bestellen, Schweinskram runterladen oder was sonst noch... na toll.
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Alt 26.06.2009, 08:26   # 5
schnurri_
Weiß von allem etwas
 
Benutzerbild von schnurri_
 
Registriert seit: 28.11.2008
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Beiträge: 1.877
Zu der Rechtslage hier ein paar Hinweise:
KLICK

Zitat:
§ 202b
Abfangen von Daten
Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht
für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung
oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn
die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
KLICK

Allerdings hat jemand aus "Network City" folgendes dazu gesagt:

Zitat:
Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen! Die Strafvorschriften des
Gesetzes sind ausdrücklich zweckbestimmt gegen kriminelle Handlungen.
Die Entwicklung und der Einsatz von Programmen, wie sie im Rahmen
unserer Lehrveranstaltung erfolgen, ist davon nicht betroffen, sofern
Sie sich an unsere Richtlinien halten. Dies ergibt sich unmittelbar aus
der dem Gesetz beigefügten Begründung, ich zitiere (Seite 14, 2. Absatz):

"Auch nach der Neufassung des Tatbestandes ist die Verschaffung des
Zugangs zu Daten unter Verletzung von Sicherheitsmaßnahmen nur
strafbewehrt, wenn der Täter unbefugt handelt. Nicht strafbar ist daher
z. B. das Aufspüren von Sicherheitslücken im EDV System eines
Unternehmens, soweit der „Hacker“ vom Inhaber des Unternehmens mit
dieser Aufgabe betraut wurde."

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Alt 26.06.2009, 08:52   # 6
antiTank
Gastposter
 
Ich darf ja auch bestimmte Programme einer Firma, die ihren Sitz in der Karibik hat, auf meinem Rechner haben. Das kann mir niemand verbieten. Nur, einsetzen darf ich sie eben nicht!!
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Alt 27.06.2009, 17:17   # 7
N-Traxx
Systemintegrator
 
Benutzerbild von N-Traxx
 
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bamberg
Beiträge: 4.641
Ich finde es eigentlich absolut falsch, wenn man eine Software wegen ihrer Funktionen gleich als illegal bezeichnet.

Aircrack könnte man als Administrator genauso sinnvol nutzen, in dem man z.B. das gerade installierte WLAN beim Kunden auf Sicherheitslücken prüft.
Wenn andere User ein Werkzeug zu illegalen Zwecken missbrauchen, kann ich trotzdem sagen, es ist illegal? NEIN! Würde ich mit einem Hammer jemanden erschlagen, würde man den auch nicht verbieten.
Eigentlich kann man als User schon darüber froh sein, dass es solche Tools gibt, denn damit verhindert man auch, dass die Soft- und Hardwareindustrie Anwender belügen kann.

Gruß, Sebastian.
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