Habe euren Erdungsthread gelesen, ist wirklich sehr hilfreich, vielen Dank!
Trotz der umfangreichen Beschreibung und der ebenso hilfreichen angehängten PDFs, Bilder und Folien hätte ich ein paar Fragen dazu:
Bei einem Gebäude ohne Blitzschutz ist ja eine Möglichkeit, eine Fangstange anzubringen. Auf der ersten Folie des Dokuments „Blitzschutz-Erdung-PA [11Folien_rmm].pdf“ von Beitrag #3 von Dipol steht, dass dafür 50mm² Cu, Stahl oder Alu-Knetlegierung notwendig ist. Wieso reicht hier nicht 16mm² Cu, wie bei der Direkterdung (also ohne Fangstange)? Nur wegen der mechanischen Festigkeit?
Bei den Varianten 1) Kein Blitzschutz des Gebäudes vorh. / getrennte Fangstange 2) Blitzschutz des Gebäudes vorh. / getrennte Fangstange 3) Blitzschutz des Gebäudes vorh. / Mast direkt am Blitzschutz angeschlossen ist ja der Mast mit einer 4mm² Cu Aderleitung an der PA-Schiene angeschlossen. (Kabel verläuft IM Gebäude). Außerdem sind die Schirmungen der Koax-Kabel und Multischalter etc auch in den PA mit eingebunden. Muss man hier die einzelnen Komponenten (Schirme, Multischalter,....) an den Mast anschließen und den Mast direkt an die PA-Schiene? Oder kann man so verdrahten: Mast-Erdungsblock1-Multischalter-Erdungsblock2-PA_Schiene
Muss man (bzw. ist es empfehlenswert) nach dem Multischalter noch Überspannungsableiter anschließen, wenn vor dem Multischalter bereits Blitzstromableiter vorhanden sind?
Müssen Gehäuse von Multischalter, die über einen externen Netzteil mit z.B. 12VDC versorgt werden, in den PA miteinbezogen werden?
Nach neuer Norm kann man ja auch auf einen PA verzichten, wenn […] die Summe aller Ableiterströme <=3,5mA ist. Was sind Ableiterströme? Wie kommen sie zustande? Wie kann man sie messen?
In einem Bild von Dipol ist die falsche Fangstangenmontage dargestellt. U.a. ist ein Fehler, dass der Blitz im Ziegel (da, festes Material) überspringen würde. Wie würde man die Fangstange bzw. die weiterführende Fangleitung richtig befestien, ohne dass sie den Ziegel berührt?
Muss ein Antennenmast, der im geschützten Bereich montiert ist, in den PA eingebunden werden, wenn die Anforderungen zum Verzicht auf den PA nicht erfüllt sind, oder nur die Koaxleitungen, etc.
Es müssen ja alle Koax-kabel vor und nach einem Multischalter oder Verstärker über ein Erdungsblock geführt werden. Wie schaut´s bei Verteilern, Einspeiseweichen, etc. aus? Muss man hier auch jede Leitung davor UND danach erden? Müssen die Gehäuse dieser Bauteile an den PA angeschlossen werden?
Muss der PA-Leiter (4mm²) immer an der PA-Schiene angeschlossen werden? Was macht man z.B in einer Wohnung am 3. Stock, wenn die PA-Schiene im Keller ist?
Wie würdet ihr eine Erdungsleitung (16mm² Cu) verlegen? Dort wo die Antenne ist, senkrecht nach unten (außen) nach unten führen, in Bodennähe zu dem Punkt führen, wo sich die PA-Schiene im Gebäudeinneren befindet, dort die Außenwand durchbohren und den Leiter durch das Loch zur PA-Schiene führen? Womit würdet ihr die Leitung an der Fassade befestigen? Normale Kabelschellen? Was tun, wenn die PA-Schiene den Abstand „s“ zu irgendwelchen Gegenständen nicht einhält? (Kann das überhaupt vorkommen? Ist der Abstand s dort null, oder zählt die Strecke zum Erder noch?)
Ich hoffe ich habe nicht zu viel gefragt
Danke im Voraus!
technikboy
02.08.2012, 17:06
# --
netzwelt.de
03.08.2012, 02:59
#
2
Dipol
Team SAT-Technik
Registriert seit: 19.03.2007
Beiträge: 4.836
Zitat:
Zitat von technikboy
Bei einem Gebäude ohne Blitzschutz ist ja eine Möglichkeit, eine Fangstange anzubringen. Auf der ersten Folie des Dokuments „Blitzschutz-Erdung-PA [11Folien_rmm].pdf“ von Beitrag #3 von Dipol steht, dass dafür 50mm² Cu, Stahl oder Alu-Knetlegierung notwendig ist. Wieso reicht hier nicht 16mm² Cu, wie bei der Direkterdung (also ohne Fangstange)?
Die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Ein 50 mm² Blitzableiterdraht hat unbestritten seine Vorteile von der Belastbarkeit und Erwärmung. Aber ein 16 mm² Cu hält einen LEMP mit 200 kA aus und leitet den von einem Mast genauso zur Erdungsanlage ab wie von einer Fangstange. Nu die schützt bekanntlich viel besser.
Deswegen habe ich die Zulassung des 16 mm² Cu-Erdleisters vor einiger Zeit dem Obmann des zuständigen DKE-Gremiums, der auch das CENELEC-Committee leitet, vorgeschlagen.
Nachdem es schon von Blitzschutzfachkräften falsch montierte Fangstangen gibt, dürften Elektrofachkräfte für die Trennungsabstandsberechnung noch weniger geeignet sein. Vielleicht fürchtet aber auch die Blitzschutzgilde um ihre Pfründe.
Zitat:
Zitat von technikboy
Bei den Varianten 1) Kein Blitzschutz des Gebäudes vorh. / getrennte Fangstange 2) Blitzschutz des Gebäudes vorh. / getrennte Fangstange 3) Blitzschutz des Gebäudes vorh. / Mast direkt am Blitzschutz angeschlossen ist ja der Mast mit einer 4mm² Cu Aderleitung an der PA-Schiene angeschlossen. (Kabel verläuft IM Gebäude). Außerdem sind die Schirmungen der Koax-Kabel und Multischalter etc auch in den PA mit eingebunden. Muss man hier die einzelnen Komponenten (Schirme, Multischalter,....) an den Mast anschließen und den Mast direkt an die PA-Schiene?
Wenn der PA beim Komponentenausbau erhalten bleibt, ist die Ausführung sternförmig wie auch in Reihe verschaltet normkonform.
Zitat:
Zitat von technikboy
Muss man (bzw. ist es empfehlenswert) nach dem Multischalter noch Überspannungsableiter anschließen, wenn vor dem Multischalter bereits Blitzstromableiter vorhanden sind?
Stichwort energetische Koordination nach Grob-, Mittel- und Feinschutz.
Der SPD 1 Grobschutz muss möglichst an die Eintrittsstelle ins Gebäude, der Feinschutz möglichst nahe an das Endgerät und die Position des Mittelschutzes ist abhängig davon, wie viele Schutzzonen vorhanden sind.
Zitat:
Zitat von technikboy
Müssen Gehäuse von Multischalter, die über einen externen Netzteil mit z.B. 12VDC versorgt werden, in den PA mit einbezogen werden?
Die DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) unterscheidet nicht zwischen Typen mit angedockten Netzteilen oder mit Steckernetzteil.
Hingegen wird an anderer Stelle die Einbindung von metallischen Gehäusen gefordert, was die Befreiung von receivergespeisten Multischaltern ad absurdum führt. Damit sind auch andere Fragen beantwortet.
Zitat:
Zitat von technikboy
Nach neuer Norm kann man ja auch auf einen PA verzichten, wenn […] die Summe aller Ableiterströme <=3,5mA ist. Was sind Ableiterströme? Wie kommen sie zustande? Wie kann man sie messen?
Jetzt aber, wofür gibt es Google und Wiki? Da nicht einmal jeder Eli ein Messgerät für Ableitströme hat, bezeichnet Heinz Kleiske diese Vorschrift als praxisfremd.
Zitat:
Zitat von technikboy
[LIST][*]In einem Bild von Dipol ist die falsche Fangstangenmontage dargestellt. U.a. ist ein Fehler, dass der Blitz im Ziegel (da, festes Material) überspringen würde. Wie würde man die Fangstange bzw. die weiterführende Fangleitung richtig befestigen, ohne dass sie den Ziegel berührt?
Wenn es keine GFK-Distanzstange ausreichender Länge oder Statik gibt, bleibt nur eine HSI-Fangstange wie DEHNcon-H oder auch die getrennte Befestigung z. B. an einem eigenen Dachsparrenhalter.
Egal welcher Hersteller, in allen Seminarunterlagen wird der Faktor ki = 0,5 bei Betonfüßen für Fangstangen beachtet. Aber es ist mir erst kürzlich in diversen Abbildungen renommierter Firmen und Hersteller aufgefallen, dass man bei Steildächern den Faktot ki der Dachsteine oft großzügig übersieht.
Zitat:
Zitat von technikboy
Muss ein Antennenmast, der im geschützten Bereich montiert ist, in den PA eingebunden werden, wenn die Anforderungen zum Verzicht auf den PA nicht erfüllt sind, oder nur die Koaxleitungen, etc.
Ein PA ist auch in diesem Fall weit vorne sinnvoll, er kann aber bei nicht erdungspflichtiger Montage auch erst z. B. vor einem Multischalter erfolgen.
Zitat:
Zitat von technikboy
Muss der PA-Leiter (4mm²) immer an der PA-Schiene angeschlossen werden? Was macht man z.B in einer Wohnung am 3. Stock, wenn die PA-Schiene im Keller ist?
Noch gibt es keine Befreiung ab einer bestimmten Etage.
Zitat:
Zitat von technikboy
Wie würdet ihr eine Erdungsleitung (16mm² Cu) verlegen?
Immer möglichst ohne Umwege und primär senkrecht, horizontale Querleitungen also vorzugsweise auf Erdniveau.
Zitat:
Zitat von technikboy
Was tun, wenn die PA-Schiene den Abstand „s“ zu irgendwelchen Gegenständen nicht einhält? (Kann das überhaupt vorkommen? Ist der Abstand s dort null, oder zählt die Strecke zum Erder noch?)
Dann muss man wohl die "Gegenstände" versetzen. Die aktuelle DIN EN 62305 (VDE 0185-305) orientiert sich an der HES, bei mehreren zählt zwangsläufig die Ebene der Hauserdung.
Zitat:
Zitat von technikboy
Ich hoffe ich habe nicht zu viel gefragt
Na ja, aber wenn du so weiter machst, sollte ich meinen Nick in Sisyphos ändern.
03.08.2012, 12:43
#
3
technikboy
Threadstarter
Registriert seit: 02.07.2012
Beiträge: 113
Hallo Dipol!
Danke für die rasche Antwort!
Zitat:
Na ja, aber wenn du so weiter machst, sollte ich meinen Nick in Sisyphos ändern.
Wieso das? Das Wissen, was ich mir in diesem Forum aneigne, werde ich auch anwenden, wenn du das meinst. Ziemlich bald sogar. Noch in diesem Sommer werde ich vier Sat-Anlagen aufbauen, drei davon in Kombination mit DVB-T. Zwei sind auch erdungspflichtig. Also umsonst sind deine Antworten auf keinen Fall!!
Zitat:
Wenn der PA beim Komponentenausbau erhalten bleibt, ist die Ausführung sternförmig wie auch in Reihe verschaltet normkonform.
Meinst du damit, man muss z.B. anstatt die kommende und weiterführende Ader an den Erdungsanschluss eines Verteilers anzuschließen (Verbindung würde beim Ausbau verloren gehen) z.B. mit Erdungsblöcken verbinden, die sowieso vor und nach dem Verteiler vorhanden sind. (Somit bleibt die Erdung vorhanden, auch, wenn der Verteiler ausgebaut wird)
Zitat:
Der SPD 1 Grobschutz muss möglichst an die Eintrittsstelle ins Gebäude, der Feinschutz möglichst nahe an das Endgerät und die Position des Mittelschutzes ist abhängig davon, wie viele Schutzzonen vorhanden sind.
Das heißt, Blitzstromableiter direkt nach dem Mast; Überspannungsableiter unmittelbar vor der Leitung, die zum Receiver (bzw. Dose) führt?
Wäre es bei Anbindung an einem vorhandenen Blitzableiter nicht trotzdem sinnvoller, sternförmig zu verdrahten, damit die Blitzteilströme nicht zu den Geräten kommen, oder ist das aufgrund der Blitzstrom- und Überspannungsableiter egal?
Zitat:
Noch gibt es keine Befreiung ab einer bestimmten Etage.
Ich meinte, ob man z.B. den PA-Leiter auch an eine Erdungsschiene im jew. Stockwerk anklemmen darf, wenn man keine Möglichkeit hat, den Leiter in den Keller hinabzuführen. (Vorausgesetzt die Erdungsschiene ist mit der HES im Keller verbunden.) Wäre das zulässig? Auch wenn die Schiene im Stockwerk Teil einer Elektroinstallation ist?
Zitat:
Immer möglichst ohne Umwege und primär senkrecht, horizontale Querleitungen also vorzugsweise auf Erdniveau.
Wäre die Leitungsführung, so wie ich sie beschrieben habe ok? Also mit Kabelschellen befestigen und durch ein gebohrtes Loch in den Keller führen?
Oder braucht man für die Befestigung etwas spezielles? Und muss man irgendein Rohr ins Loch einlegen, damit die 16mm² Ader geschützt ist?
Vielen Dank im Voraus!
technikboy
03.08.2012, 13:17
#
4
HansE
Registriert seit: 16.03.2012
Ort: mitten in Franken
Beiträge: 492
Wenn sich der Technikboy weiter so gut einliest, wird er zum TechnikMAN und wir haben eine Urlaubsvertretung für Dipol!
Aber zurück zum Thema:
Zitat:
Ich meinte, ob man z.B. den PA-Leiter auch an eine Erdungsschiene im jew. Stockwerk anklemmen darf, wenn man keine Möglichkeit hat, den Leiter in den Keller hinabzuführen. (Vorausgesetzt die Erdungsschiene ist mit der HES im Keller verbunden.) Wäre das zulässig? Auch wenn die Schiene im Stockwerk Teil einer Elektroinstallation ist?
Das würde mich auch interessieren.
03.08.2012, 23:33
#
5
Dipol
Team SAT-Technik
Registriert seit: 19.03.2007
Beiträge: 4.836
Zitat:
Zitat von technikboy
Wieso das? Das Wissen, was ich mir in diesem Forum aneigne, werde ich auch anwenden, wenn du das meinst. Ziemlich bald sogar. Noch in diesem Sommer werde ich vier Sat-Anlagen aufbauen, drei davon in Kombination mit DVB-T. Zwei sind auch erdungspflichtig. Also umsonst sind deine Antworten auf keinen Fall!!
Vier Antennen in Serie setzen eine Gewerbeanmeldung mit allem Drum und Dran wie dem Eintrag in die Handwerksrolle voraus! Wir machen ja gerne aus antennentechnisch einäugigen Elis zweiäugige, aber an der Förderung von Schwarzarbeit möchte ich nicht mitwirken.
Zitat:
Zitat von technikboy
(Somit bleibt die Erdung vorhanden, auch, wenn der Verteiler ausgebaut wird)
Mehr ist nicht gefordert
Zitat:
Zitat von technikboy
Das heißt, Blitzstromableiter direkt nach dem Mast; Überspannungsableiter unmittelbar vor der Leitung, die zum Receiver (bzw. Dose) führt?
Der PA sollte auch bei Ausbau eines KAZ 12 Blitzstrom- oder einem einzelnen KAZ 11 Überspannungsableiter erhalten bleiben. Meistens ist aber der KAZ 12 mit seiner Überwurfmutter auf einem KAZ 11 aufgeschraubt und oft genug erfolgt dann die Erdung nur völlig unzulänglich über eine Hutschiene.
Zitat:
Zitat von technikboy
Wäre es bei Anbindung an einem vorhandenen Blitzableiter nicht trotzdem sinnvoller, sternförmig zu verdrahten, damit die Blitzteilströme nicht zu den Geräten kommen, oder ist das aufgrund der Blitzstrom- und Überspannungsableiter egal?
Bei Direkterdung lassen sich Teilblitzströme mit einer SPD 1- und SPD 2-Kombination zwar reduzieren, da bleibt aber nicht nur von einem 200 kA-LEMP noch einiges übrig.
Zitat:
Zitat von technikboy
Ich meinte, ob man z.B. den PA-Leiter auch an eine Erdungsschiene im jew. Stockwerk anklemmen darf, wenn man keine Möglichkeit hat, den Leiter in den Keller hinabzuführen. (Vorausgesetzt die Erdungsschiene ist mit der HES im Keller verbunden.) Wäre das zulässig? Auch wenn die Schiene im Stockwerk Teil einer Elektroinstallation ist?
Als Elektrofachkraft sollte man aber wissen, dass PEN und PE auch nach TAB 2007 für Erdung und PA gleichermaßen tabu sind. Und Anschlüsse am Netz sind ohnehin EFK vorbehalten.
Unter folgenden Bedingungen wäre dies in Eigenverantwortung einer im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachkraft denkbar:
Antenne im nicht erdungspflichtigen Bereich der Fassade montiert, womit auch eine Brummeintragung ausgeschlossen ist
PE und N sind definitiv nur an der HES miteinander verbunden
Es ist dauerhaft gesichert, dass auch keine fremde Elektrofachkraft in einem Unterverteiler eine Brücke einbaut
Das schließt eine Ausführung in einem Mehrfamilienwohnhaus aus, denn niemand kann für den letzten Punkt garantieren.
Zitat:
Zitat von technikboy
Wäre die Leitungsführung, so wie ich sie beschrieben habe ok? Also mit Kabelschellen befestigen und durch ein gebohrtes Loch in den Keller führen?
Oder braucht man für die Befestigung etwas spezielles? Und muss man irgendein Rohr ins Loch einlegen, damit die 16mm² Ader geschützt ist?
Dumm nur, dass die Normen und die Handwerksordnung hohe Hürden nicht nur bei der Qualifikation, sondern auch deren amtlichen Nachweis verlangen.
Zitat:
Zitat von HansE
Wenn sich der Technikboy weiter so gut einliest, wird er zum TechnikMAN und wir haben eine Urlaubsvertretung für Dipol!
Ich nehme jede Art qualifizierter Entlastung dankbar an. Es kann ja auch nichts schaden, wenn sich noch ein User in den Normenwust einarbeitet. Das ist aber kein kostenloses Hobby.
Ich gehe morgen in Urlaub, mal sehen ob das schon in den nächsten drei Wochen klappt.
04.08.2012, 03:10
#
6
HansE
Registriert seit: 16.03.2012
Ort: mitten in Franken
Beiträge: 492
Vielleicht war die Frage vom Technikboy nicht ganz richtig gestellt:
In größeren Gebäuden werden oft auch auf den Etagen PA-Schienen gesetzt, die von Etage zu Etage verbunden zur Gebäude-HES führen.
Dann müßte es doch reichen, die entsprechende PA-Schiene auf der entsprechenden Etage zum Potential-Ausgleich der Etagen-Sat-Verteilung nur eine Leitung jeweils dorthin zu führen.
04.08.2012, 09:48
#
7
technikboy
Threadstarter
Registriert seit: 02.07.2012
Beiträge: 113
Hallo!
Zitat:
Wenn sich der Technikboy weiter so gut einliest, wird er zum TechnikMAN und wir haben eine Urlaubsvertretung für Dipol!
Zitat:
Vier Antennen in Serie setzen eine Gewerbeanmeldung mit allem Drum und Dran wie dem Eintrag in die Handwerksrolle voraus! Wir machen ja gerne aus antennentechnisch einäugigen Elis zweiäugige, aber an der Förderung von Schwarzarbeit möchte ich nicht mitwirken.
Keine Sorge! Eine Anlage baue ich für mich auf und die anderen drei für Freunde & Bekannte. Selbstverständlich alles unentgeltlich.
Ich mache das alles hobbymäßig, weil es mir Spaß macht. Außerdem werde ich Nachrichtentechnik studieren, da ist es nicht schlecht, wenn man schon ein bisschen weiß.
Nicht alles was ich hier Frage, werde ich beim Aufbau der genannten Anlagen brauchen (Blitzschutz macht ein Fachmann). Aber ich möchte es einfach wissen wie es geht, rein interessehalber.
Zitat:
Der PA sollte auch bei Ausbau eines KAZ 12 Blitzstrom- oder einem einzelnen KAZ 11 Überspannungsableiter erhalten bleiben. Meistens ist aber der KAZ 12 mit seiner Überwurfmutter auf einem KAZ 11 aufgeschraubt und oft genug erfolgt dann die Erdung nur völlig unzulänglich über eine Hutschiene.
Ich würde sowohl Blitzstromableiter als auch Überspannungsableiter auf JEWEILS einem Erdungswinkel montieren. Die Frage ist nur, an welcher Stelle ich sie einbauen soll. Also nach dem Mast zuerst die Blitzstromableiter, UNMITTELBAR danach die Überspannungsableiter? Oder nach dem Mast den Blitzstromableiter und unmittelbar vor dem Kabel zum Receiver (oder Dose)?
Zitat:
Bei Direkterdung lassen sich Teilblitzströme mit einer SPD 1- und SPD 2-Kombination zwar reduzieren, da bleibt aber nicht nur von einem 200 kA-LEMP noch einiges übrig.
Also ist die Sternverkabelung sinnvoller? Also Erdung der Komponenten am Mast (inkl. KAZ11/KAZ12) und den Mast an der HES? Dann würden ja die Blitzteilströme hauptsächlich über die direkte Verbindung fließen.
Zitat:
Dumm nur, dass die Normen und die Handwerksordnung hohe Hürden nicht nur bei der Qualifikation, sondern auch deren amtlichen Nachweis verlangen.
Wie schon oben beschrieben, macht das einer, der den Nachweis hat
Ich wäre trotzdem neugierig, ob es so, wie ich es schrieb, richtig wäre.
Viel Spaß im Urlaub für Dipol!
Danke,
technikboy
04.08.2012, 10:31
#
8
Dipol
Team SAT-Technik
Registriert seit: 19.03.2007
Beiträge: 4.836
Zitat:
Zitat von technikboy
Also nach dem Mast zuerst die Blitzstromableiter, ...
Nach der hehren Lehre kommt immer zuerst ein Erdblock.
Zitat:
Zitat von technikboy
UNMITTELBAR danach die Überspannungsableiter? Oder nach dem Mast den Blitzstromableiter und unmittelbar vor dem Kabel zum Receiver (oder Dose)?
Für den SPD1 Blitzstromableiter gibt es außer am Eintritt der Kabel keine Alternative. Ein KAZ 11 SPD 2 Überspannungsableiter kann aber Mittel- oder Feinschutz sein.
Bei einem antennennahen Multischalter oder einer Kopfstelle ist die direkte Verbindung wie bei KATHREIN dargestellt blitzschutztechnisch korrekt. Befindet sich der Multischalter oder die Kopfstelle im UG, gehören auch die KAZ 11 dorthin.
Zitat:
Zitat von technikboy
Also ist die Sternverkabelung sinnvoller? Also Erdung der Komponenten am Mast (inkl. KAZ11/KAZ12) und den Mast an der HES? Dann würden ja die Blitzteilströme hauptsächlich über die direkte Verbindung fließen.
Die Teilblitzströme kann man damit nur marginal beeinflussen, wer optimalen Schutz haben will muss schon eine getrennte Fangstange anbringen lassen.
Zitat:
Zitat von technikboy
Viel Spaß im Urlaub für Dipol!
Danke, in zwei Stunden bin ich Stau-Tester.
04.08.2012, 11:14
#
9
HansE
Registriert seit: 16.03.2012
Ort: mitten in Franken
Beiträge: 492
Einen wunderschönen Urlaub auch von mir an Dipol.
22.08.2012, 17:06
#
10
technikboy
Threadstarter
Registriert seit: 02.07.2012
Beiträge: 113
Hallo!
Danke für die Antwort!
Also wenn ich es richtig verstanden habe, kommt nach dem Mast ein Erdungsblock, dann der Blitzstromableiter und dann der Überspannungsableiter, dann wieder ein Erdblock dann ein evtl. vorhandener Multischalter, wieder Erdblock, dann die Ableitungen zu den Dosen.
Den Kaz 12 kann man an den Kaz 11 anschrauben.
Also:
Mast
Erdungsblock
KAZ12 angeschraubt an KAZ11
Erdungsblock
(Multischalter)
Erdungsblock
Geräte
Ist das so korrekt?
Ist ein Blitzstromableiter bei einer Anlage mit Fangstange sinnvoll? Oder reicht dann ein KAZ11?
Eine andere Frage:
Ist eine Antenne unter der Dachhaut im geschützten Bereich? Egal wie hoch er montiert ist? Oder muss man die 2m von der Dachkante auch hier einhalten?
Und ist es egal, wo man die Kabel führt, solang man unter der Dachhaut bleibt? Oder sollte man z.B. die Ecken des Hauses vermeiden?
Danke im Voraus!
Technikboy
22.08.2012, 17:46
#
11
Dipol
Team SAT-Technik
Registriert seit: 19.03.2007
Beiträge: 4.836
Zitat:
Zitat von technikboy
Den Kaz 12 kann man an den Kaz 11 anschrauben.
SPD 1 Blitzstromableiter KAZ 12 sind bekanntlich möglichst mastnah bzw. beim Kabeleintritt ins Gebäude anzubringen
Bei einem mastnahen Multischalter ist die Direktverbindung mit KAZ 11 SPD 2 Überspannungsableitern energetisch korrekt, bei einem Multischalter im UG gehören die aber vor den Multischalter.
Zitat:
Zitat von technikboy
Ist ein Blitzstromableiter bei einer Anlage mit Fangstange sinnvoll? Oder reicht dann ein KAZ11?
Bei Antennen in Zone SPZ 0B (Montage im Schutzraum einer Fangstange oder der nicht erdungspflichtigen Fassadenzone) ist ein SPD 1 Blitzstromableiter eine Zusatzmaßnahme die z. B. in Gebäuden mit einer schützenswerten EDV-Anlage angebracht sein kann.
Zitat:
Zitat von technikboy
Eine andere Frage:
Ist eine Antenne unter der Dachhaut im geschützten Bereich? Egal wie hoch er montiert ist? Oder muss man die 2m von der Dachkante auch hier einhalten?
Die Norm unterscheidet zwischen innen und außen. Für innen angebrachte Unterdachantennen gibt es keine Erdungspflicht.
Zitat:
Zitat von technikboy
Und ist es egal, wo man die Kabel führt, solang man unter der Dachhaut bleibt? Oder sollte man z.B. die Ecken des Hauses vermeiden?
Denk doch mal zu Ende. Innerhalb des nicht erdungspflichtigen Schutzbereichs der Fassade ist eine Kabelverlegung wesentlich unkritischer als unmittelbar unter den Dachplatten. Auch wenn es für Unterdachantennen traditionell seit Urzeiten keine Vorgaben für einen Trennungsabstand zu den Dachplatten gibt, sollte man Antennenkabel nur in durch Fangstangen geschützten Bereichen unter den Dachplatten verlegen.
22.08.2012, 21:26
#
12
technikboy
Threadstarter
Registriert seit: 02.07.2012
Beiträge: 113
Hallo!
Danke für die Antwort!
Zitat:
Denk doch mal zu Ende. Innerhalb des nicht erdungspflichtigen Schutzbereichs der Fassade ist eine Kabelverlegung wesentlich unkritischer als unmittelbar unter den Dachplatten. Auch wenn es für Unterdachantennen traditionell seit Urzeiten keine Vorgaben für einen Trennungsabstand zu den Dachplatten gibt, sollte man Antennenkabel nur in durch Fangstangen geschützten Bereichen unter den Dachplatten verlegen.
Das heißt, man soll nur den Trennungsabstand "s" einhalten und sonst darf man die Antenne und die Kabel hintun, wo man will?
Unter der Dachhaut (also am Dachboden) ist doch alles geschützter Bereich, oder?
Bei der Kabelführung meinte ich eigentlich konkret, ob man das Kabel von der Unterdachantenne zum Fernseher bei der Ecke des Hauses vom Dachboden herabführen darf (IM Gebäude), oder ob man einen Sicherheitsabstand von 2m einhalten sollte, um eine Erhöhung Blitzeinschlagsrisiko zu vermeiden.
Wie schaut's eigentlich bei Gebäuden ohne Blitzschutz aus? Würde eine Unterdachantenne das Blitzeinschlagsrisiko heben? Müsste man hier was Besonderes bei der Kabelverlegung beachten?
Danke im Voraus,
technikboy
23.08.2012, 13:15
#
13
Dipol
Team SAT-Technik
Registriert seit: 19.03.2007
Beiträge: 4.836
Zitat:
Zitat von technikboy
Unter der Dachhaut (also am Dachboden) ist doch alles geschützter Bereich, oder?
Im Schutzraum der Fassade montierte Antennen (früher "Fensterantennen" genannt) sind -mit wechselnden Maßvorgaben- ebenso wie "Zimmerantennen" oder im Dach installierte Antennen seit Jahrzehnten nach allen VDE 0855-1 traditionell nicht erdungspflichtig.
Auch Unterdachantennen müssen nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305) zu einer Blitzschutzanlage oder einschlaggefährdeten metallischen Hausteilen ausreichenden Trennungsabstand einhalten. Dass die ohne jeglichen Trennungsabstand zu den Dachplatten unterstellte Sicherheit weitgehend fiktiv ist, ergibt sich aus den zahlreichen Blitzeinschlägen in an den Firstbalken oder Sparren verlegten Elektroleitungen.
Zitat:
Zitat von technikboy
Bei der Kabelführung meinte ich eigentlich konkret, ob man das Kabel von der Unterdachantenne zum Fernseher bei der Ecke des Hauses vom Dachboden herabführen darf (IM Gebäude), oder ob man einen Sicherheitsabstand von 2m einhalten sollte, um eine Erhöhung Blitzeinschlagsrisiko zu vermeiden.
Die DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) ist bei der Schutzzonendefinition der Fassade überaus großzügig und verlangt -obwohl Blitze bevorzugt in Hausecken und Hauskanten einschlagen- keinen seitlichen Sicherheitsabstand.
Bei der Außen- wie auch Innen-Verlegung von Leitungen aller Art ist der Sicherheitsabstand "s" zu berücksichtigen. Nachdem Luft einen km von 1,0, feste Stoffe wie Mauerwerk einen km von 0,5 haben, ist bei Kreuzungen oder gar Parallelverlegungen zu Erdleitern oder einschlaggefährdeten metallischen Gebäudeteilen innen ein entsprechend größerer Trennungsabstand einzuhalten.
Zitat:
Zitat von technikboy
Wie schaut's eigentlich bei Gebäuden ohne Blitzschutz aus? Würde eine Unterdachantenne das Blitzeinschlagsrisiko heben? Müsste man hier was Besonderes bei der Kabelverlegung beachten?
Nach bisherigen Erkenntnissen ergibt sich nicht einmal aus der Aufdachmontage von Fotovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen ein höheres Einschlagrisiko.
Wer seine Kabel am Sparren verlegt, muss auch mit Einschlägen rechnen.
23.08.2012, 18:03
#
14
technikboy
Threadstarter
Registriert seit: 02.07.2012
Beiträge: 113
Hallo,
Danke für die schnelle und ausführliche Antwort!
Zitat:
Dass die ohne jeglichen Trennungsabstand zu den Dachplatten unterstellte Sicherheit weitgehend fiktiv ist, ergibt sich aus den zahlreichen Blitzeinschlägen in an den Firstbalken oder Sparren verlegten Elektroleitungen.
Das heißt, das Herabführen des Kabels an der Hausecke wäre wegen dem zu geringen Abstand zu den Dachplatten ein Problem?
Wie berechnet man den nötigen Trennungsabstand zu Dachplatten, da geht ja keine Erdungsleitung zur HES, deren Länge man zu der Berechnung heranziehen könnte. Nimmt man einfach den Abstand zum Erdboden?
Würde dann die Rechnung so stimmen?
s=(ki*kc*l)/km=(0,08*1*4m)/0,5=64cm
Zu welchen Gegenständen muss man sonst noch einen Trennungsabstand einhalten? Ich dachte bis jetzt, es seien nur metallische Gegenstände, aber die Dachplatten sind ja auch nicht aus Metall.
Vielen Dank im Voraus!
technikboy
24.08.2012, 09:17
#
15
technikboy
Threadstarter
Registriert seit: 02.07.2012
Beiträge: 113
Etwas habe ich noch vergessen zu fragen:
Zitat:
Bei einem mastnahen Multischalter ist die Direktverbindung mit KAZ 11 SPD 2 Überspannungsableitern energetisch korrekt, bei einem Multischalter im UG gehören die aber vor den Multischalter.
Und wo gehören sie hin, wenn es keinen Multischalter gibt? Auch am KAZ 12 angeschraubt?
24.08.2012, 14:07
#
16
Dipol
Team SAT-Technik
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Beiträge: 4.836
Zitat:
Zitat von technikboy
Das heißt, das Herabführen des Kabels an der Hausecke wäre wegen dem zu geringen Abstand zu den Dachplatten ein Problem?
Siehe Folien zum Schutzbereich der Fassade: Eine Kabelführung außerhalb des Schutzbereichs ist auch mit Abstand zu den Hauskanten einschlaggefährdet.
Zitat:
Zitat von technikboy
Wie berechnet man den nötigen Trennungsabstand zu Dachplatten, da geht ja keine Erdungsleitung zur HES, deren Länge man zu der Berechnung heranziehen könnte. Nimmt man einfach den Abstand zum Erdboden?
Die Trennungsabstandsberechnung nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) bezieht sich auf den Abstand von blitzstrombelasteten Erdleitern. Während früher wie bei der Schutzwinkelberechnung die Höhe über Grund maßgeblich war, ist aktuell die Erdleiterlänge bis zum Hauserder, bzw. bis zur HES anzusetzen.
Abstrahierend kann man die Trennungsabstandsberechnung auch für den minimalen Isolationsabstand zwischen zwei Bauteilen verwenden. Dabei dürfte in der vereinfachten Berechnung der Ansatz von ki 0,04 nach SK III ausreichen.
Zitat:
Zitat von technikboy
Würde dann die Rechnung so stimmen?
s=(ki*kc*l)/km=(0,08*1*4m)/0,5=64cm
Die Formel passt mit ki zur höchsten Blitzschutzklasse I, kc zu einem Ableiter, km 0,5 zu festen Materialien. Zu l = 4 m habe ich keinen konkreten Bezug.
Zitat:
Zitat von technikboy
Zu welchen Gegenständen muss man sonst noch einen Trennungsabstand einhalten?
Na das muss aber inzwischen geklärt sein: Von einer Blitzschutzanlage oder dem Erdleiter einer Antenne und allen metallischen Hausteile.
Zitat:
Zitat von technikboy
Ich dachte bis jetzt, es seien nur metallische Gegenstände, aber die Dachplatten sind ja auch nicht aus Metall.
Völlig richtig, aber wo andere Alternativen möglich sind, sollte man eine einschlaggefährdete Kabelverlegung unter den Dachplatten wie auch die außerhalb der Schutzzone an der Fassade unterlassen.
26.08.2012, 20:33
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17
Dipol
Team SAT-Technik
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Urlaub vorbei, ab morgen beginnt der Alltag.
Zitat:
Zitat von technikboy
Und wo gehören sie hin, wenn es keinen Multischalter gibt? Auch am KAZ 12 angeschraubt?
Das kommt darauf an ob die KAZ 11 als Mittel- oder Feinschutz gedacht sind.
In einem Wohnhaus mit nur einer inneren Schutzzone als Mittelschutz praktischerweise nach dem KAZ 12, zumal wenn nur dort ein Erdungsanschluss möglich oder akzeptiert ist. Vor den Endgeräten können dann als Feinschutz-Ergänzung Kombiableiter gesetzt werden.
In einem Objekt mit höherem Schutzbedarf können KAZ 11 mit einem eigenen Potenzialausgleichsleiter auch als Feinschutz sinnvoll sein. So z. B. bei Abschottungen in mehrere Schutzzonen oder auch bei einem Internetanschluss über Satellit zum Schutz einer EDV.
28.08.2012, 22:45
#
18
technikboy
Threadstarter
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Beiträge: 113
Hallo!
Vielen Dank für deine Antworten!
Zitat:
Urlaub vorbei, ab morgen beginnt der Alltag.
Ich hoffe, du hast einen schönen Urlaub gehabt!
Zitat:
Siehe Folien zum Schutzbereich der Fassade: Eine Kabelführung außerhalb des Schutzbereichs ist auch mit Abstand zu den Hauskanten einschlaggefährdet.
Soviel ich weiß, stellt die Folie den Schutzbereich AUßEN AM Haus dar, oder? Innen ist doch alles Schutzbereich, oder?
Ich möchte meine Kabeln alle INNEN verlegen. (Also Antenne am Dachboden, Kabeln führen zum Stockwerk unterhalb, durch die Decke)
Zitat:
Abstrahierend kann man die Trennungsabstandsberechnung auch für den minimalen Isolationsabstand zwischen zwei Bauteilen verwenden. Dabei dürfte in der vereinfachten Berechnung der Ansatz von ki 0,04 nach SK III ausreichen.
Also lautet die Rechnung
s=(ki*kc*l)/km=(0,04*1*4m)/0,5=32cm (4m ist ca der Abstand zum Erdboden)
Heißt das, ich muss einen Abstand von 32cm zu den Dachplatten einhalten?
Wenn nicht, wie viel dann?
Zitat:
Völlig richtig, aber wo andere Alternativen möglich sind, sollte man eine einschlaggefährdete Kabelverlegung unter den Dachplatten wie auch die außerhalb der Schutzzone an der Fassade unterlassen.
Heißt das, eine Kabelverlegung außerhalb des Schutzbereichs ist normgerecht, man sollte es nur nicht machen, wenn's anders geht?
(Ich will's eh nicht machen, bin nur neugierig )
Die richtige Montagestelle für KAZ 11 / KAZ 12 ist mir jetzt klar! DANKE!
Danke im Voraus!
technikboy
29.08.2012, 17:47
#
19
Dipol
Team SAT-Technik
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Beiträge: 4.836
Zitat:
Zitat von technikboy
Soviel ich weiß, stellt die Folie den Schutzbereich AUßEN AM Haus dar, oder? Innen ist doch alles Schutzbereich, oder?
In der Blitzschutznorm DIN EN 62305 (VDE 0185-305) stellen die Blitzschutzzonen LPZ 0A, LPZ 0B (Im Schutz einer getrennten Fangeinrichtung oder der Fassade), innen LPZ 1 Risikozonen dar. Normativ wird zwischen einem Sparren-Schrägdach oder einem Flachdach aus Beton nicht unterschieden. Es dürfte aber unstrittig sein, dass man unter einer Betondecke deutlich sicherer ist.
Zitat:
Zitat von technikboy
Also lautet die Rechnung
s=(ki*kc*l)/km=(0,04*1*4m)/0,5=32cm (4m ist ca der Abstand zum Erdboden)
Heißt das, ich muss einen Abstand von 32cm zu den Dachplatten einhalten?
Damit niemand diese vereinfachte Rechnung falsch anwendet, sei nochmals auf die Norm verwiesen:
Für den Schutzwinkel einer Fangstange ist die Höhe der Fangspitze zum Bodenniveau maßgeblich,
für den Trennungsabstand zu einer Blitzschutzanlage oder einem Erdleiter die Länge des Erdleiters und die k-Faktoren.
Früher wurde auch für den Trennungsabstand nur die Höhe angesetzt, was sich als ungenügend heraus gestellt hat.
Der vereinfachte Ansatz des geringeren Faktors km 0,5 ist bei mehreren Materialien üblich, setzt man für die Luftstrecke km 1 ein, errechnet sich ein kleinerer Abstand. Da sich aber ein Blitz ohne Ableitung nicht von selbst in Wohlgefallen auflöst, kann man nur mit St. Florian hoffen, dass die abstrakte Isolation aus der Trennungsabstandsberechnung ausreicht.
Zitat:
Zitat von technikboy
Heißt das, eine Kabelverlegung außerhalb des Schutzbereichs ist normgerecht, man sollte es nur nicht machen, wenn's anders geht?
(Ich will's eh nicht machen, bin nur neugierig )
Die Norm schweigt sich zur Kabelverlegung aus. Außerhalb der Schutzzone mögen Antennen wegen des größeren Wandabstands gefährdeter sein, gleichwohl sollte man auch mit Kabeln jeden einschlaggefährdeten Bereich meiden. In Bereichen die nach Blitzkugelverfahren geschützt sind, kann man eine höhere Sicherheit unterstellen.
30.08.2012, 22:25
#
20
technikboy
Threadstarter
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Beiträge: 113
Hallo,
Zitat:
In der Blitzschutznorm DIN EN 62305 (VDE 0185-305) stellen die Blitzschutzzonen LPZ 0A, SPZ 0B (Im Schutz einer getrennten Fangeinrichtung oder der Fassade), innen LPZ 1 Risikozonen dar. Normativ wird zwischen einem Sparren-Schrägdach oder einem Flachdach aus Beton nicht unterschieden. Es dürfte aber unstrittig sein, dass man unter einer Betondecke deutlich sicherer ist.
Aber in LPZ 1 kann man ungeerdete Antennen aufstellen und Kabel verlegen, oder?
Zitat:
Damit niemand diese vereinfachte Rechnung falsch anwendet, sei nochmals auf die Norm verwiesen:
Für den Schutzwinkel einer Fangstange ist die Höhe der Fangspitze zum Bodenniveau maßgeblich,
für den Trennungsabstand zu einer Blitzschutzanlage oder einem Erdleiter die Länge des Erdleiters und die k-Faktoren.
Früher wurde auch für den Trennungsabstand nur die Höhe angesetzt, was sich als ungenügend heraus gestellt hat.
Der vereinfachte Ansatz des geringeren Faktors km 0,5 ist bei mehreren Materialien üblich, setzt man für die Luftstrecke km 1 ein, errechnet sich ein kleinerer Abstand. Da sich aber ein Blitz ohne Ableitung nicht von selbst in Wohlgefallen auflöst, kann man nur mit St. Florian hoffen, dass die abstrakte Isolation aus der Trennungsabstandsberechnung ausreicht.
Jetzt bin ich aber verwirrt.
Wie viel Abstand muss ich nun von den Dachplatten zur Unterdachantenne und zu den Kabeln einhalten, ohne dass das Blitzeinschlagrisiko erhöht wird, bzw. dass die Anlage bestmöglich geschützt ist???
Und müssen die Abstände nur wegen dem Blitzableiter (metallisches, geerdetes Teil) eingehalten werden, oder müsste der Abstand z.B. auch bei Häusern ohne Blitzableiter eingehalten werden???