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| Moderator Registriert seit: 31.10.2002 Ort: Oldenburg
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| Tunebite zu verwenden ist nach aktueller Rechtslage legal. Gut, ich bin kein Anwalt, ich kann und darf das gar nicht behaupten, aber es gibt keine Indizien, die dem widersprechen. Hat Napster rechtliche Aktionen gegen Tunebite oder ähnliches unternommen? Es zumindest versucht, ein ähnliches Programm namens "Napster DirectCut" konnten sie aber wohl nur wegen Markenrecht (Verwendung von "Napster" im eigenen Produktnamen) stoppen (Urteil). Danach hat Napster meines Wissens nie wieder versucht derartige Produkte anzugreifen, denn die Funktion der Software selbst scheint kaum angreifbar. Das mit den AGB ist so eine Sache, da möchte ich mich nicht zu weit aus dem Fenster hängen, ich würde das so sehen (und das ist tatsächlich eine nicht von Fakten unterfütterte Laien-Ansicht): Du tust nicht unrechtes, darum kann man Dir das nicht ohne Weiteres untersagen. Nicht jede Klausel einer in AGB gegossenen Willensbekundung ist automatisch gültig. Aber: Napster darf sich seine Kunden durchaus auch selbst aussuchen, darum, wenn sie das wissen würden und Interesse daran hätten (haben sie wohl nicht, haben eh zu wenige Kunden), dann könnten sie Dir den Vertrag kündigen. Wohl nur regulär auslaufen lassen, sie können Dir ja nichts wirklich vorwerfen, aber bei monatlicher Kündigungsfrist ist das ja schnell erreicht. Und: Was immer Du tust, Du hast nur eine für persönlichen Gebrauch erstellte Privatkopie, weiterverbreiten ist in jedem Fall immer untersagt. Grüße, Thorsten
__________________ ...bin letztens durch die Aufnahmeprüfung zur Hellseherschule gekracht! ![]() |
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