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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
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| Meinungsäußerungen erlaubt In Blogs dürfen die Textverfasser ihre ehemaligen Arbeitgeber kritisieren. Dabei sind Bezeichnungen wie "Nutzlos-Branche" erlaubt. Sie stellen zulässige Meinungen dar und überschreiten laut dem Arbeitsgericht Herford nicht die Grenze zur Schmähkritik. Lesen Sie den ganzen Artikel » Diskussion zu: Recht: Kritik am ehemaligen Arbeitgeber im Blog erlaubt |
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