Alt 10.02.2010, 12:36   # 1
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Meinungsäußerungen erlaubt

In Blogs dürfen die Textverfasser ihre ehemaligen Arbeitgeber kritisieren. Dabei sind Bezeichnungen wie "Nutzlos-Branche" erlaubt. Sie stellen zulässige Meinungen dar und überschreiten laut dem Arbeitsgericht Herford nicht die Grenze zur Schmähkritik.
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Diskussion zu: Recht: Kritik am ehemaligen Arbeitgeber im Blog erlaubt
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Alt 10.02.2010, 22:26   # 2
user
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Hätte mich interessiert, zu erfahren, um welches Unternehmen es da genau ging bzw. um welchen Blog. Wenigstens ein wenig mehr Details zum Thema, sprich: Wo genau lägen denn nach richterlicher Entscheidung die Grenzen zwischen zulässiger Meinungsäußerung und Schmähkritik? Wo genau werden daneben die Grenzen des Betriebsgeheimnisses verletzt?
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