Alt 04.02.2010, 18:08   # 1
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Landgericht Hamburg erkennt Abmahnung via E-Mail an

Das Landgericht Hamburg hat die Rechtmäßigkeit einer per E-Mail verschickten Abmahnung anerkannt, obwohl die Nachricht nicht im Posteingang angelangt ist. Darauf weist die Kölner Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke in einer Pressemitteilung hin.
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Diskussion zu: Urteil: Abmahnung per E-Mail rechtens
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Alt 04.02.2010, 23:53   # 2
Stulle mit Brot
Gastposter
 
Es ist schon etwas her, aber ich habe mal ein Urteil gelesen, wo ein Richter aussagte, dass ein Unternehmer, der eine Emailadresse bekannt gibt (Impressum) zur Abrufung des Postfachs verpflichtet sei. Der Richter sah ein solches Emailkonto als Briefkasten an.

Was mich jedoch an dem Artikel etwas stört ist die Aussage, dass die Abmahnung bei einem Kollegen des Abgemahnten angekommen ist. Was geht der Inhalt meiner Post (Briefe, Emails...) einer dritten Person an?

Das Medium Email ist ja schön und gut, jedoch sollte man wirklich sicher stellen, dass die Abmahnung auch zugegangen ist. Und da bleibt halt nur Fax und die Schriftform.

Es gibt soviele unerfahrene Personen, die zwar eine Firewall haben, jedoch diese falsch konfiguriert haben.
Ich finde das Urteil basierend auf der Begründung recht schwach.

Da würde ich gerne das gesamte Urteil zu lesen.
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Alt 05.02.2010, 00:02   # 3
meiner einer
Gastposter
 
na dann ist ja nun jedem unseriösen abmahnrechtsverdreher tür und tor geöffnet. damit sind nun abmahnungen die allein durch die kenntniss einer e-mailadresse verschickt werden rechtens, egal ob diese wirklich einen getätigten sachverhalt abmahnen oder einfach nur spam sind um geld zu zocken. was für eine verdrehung des rechts !
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