| Eine etwas seltsame Vorgehensweise dieses Rechtsanwaltes, denn wenn er Google damit strafrechtlich belangen will/wöllte, dann kann er gleich noch gegen die Softwareprogrammierer vorgehen, die entsprechende Tools liefern, um Videos oder auch nur die Tonspur aus den Videos zu downloaden und nicht zuletzt müßte er dann auch gegen die in Deutschland vertriebenen Computerzeitschriften vorgehen, die in der letzten Zeit (verfolge ich jetzt ungefähr 2 Jahren) immer wieder auf Möglichkeiten des Downloads von Musik hinweisen und ebenfalls auf ihren beigelegten CD/DVD's die entsprechende Software dem User gleich frei Haus liefern.
Für mich sieht es eher so aus, als will sich der Rechtsanwalt irgendwie profilieren und da es in Bezug auf YouTube und die dort herunterladbaren Videos oder den Bezug der Musik aus den Videos noch keine eindeutige Rechtssprechung gibt (so immer wieder angegeben in den entsprechenden PC-Zeitschriften), ist das doch eine wunderbare Möglichkeit, sowas zu veranstalten und sich damit in den Vordergrund zu rücken.
Eines muß ich in Bezug auf den Artikel bezüglich der Klage gegen YouTube allerdings auch feststellen. Die Videos die bei YouTube eingestellt werden und meist nur aus einem Foto mit hinterlegter Musik bestehen, nimmt ziemlich überhand. Es kann natürlich auch das ein Grund für die Vorgehensweise des Anwaltes sein. Videos in der Form zu veröffentlichen, scheint mir dann doch etwas zweifelhaft zu sein, zumal es sich nicht um eine Eigenentwicklung des Videos handelt, mit allen im Video vorkommenden Komponenten. |