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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 19.938
| Dubiose Schreiben unter falschem Namen Unbekannte versenden seit Mitte August 2009 bundesweit gefälschte Zahlungsaufforderungen per Post. Die Empfänger werden aufgefordert, einen Betrag von 167,20 Euro an eine "Gesellschaft zur Wahrung von Urheberrecht" zu zahlen. Lesen Sie den ganzen Artikel » Diskussion zu: Verbraucherschutz: Gefälschte GVU-Abmahnungen |
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| Gastposter | es wäre auch mal gut zu wissen wie hoch eine solche strafe für ein illegal runter geladenes musikstück,sein kann oder rechtlich sein sollte. denn man liest ja viel und die leute sollen horrende summen für einen song zahlen,zumal sie keine 100 lieder oder so gezogen haben und einzelfälle sind. ich denke jeder weis das es nicht legal ist und zahlt dann auch die strafe aber wo hört die strafe denn auf,gibts da grenzen was die geldstrafe angeht. oft hört es sich nach abzocke an. hört sich nach einem millionen geschäft an!!! |
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