Die Sonntagsfrage gibt es dieses Mal schon am Samstag: Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage ist in Deutschland verboten, Rasieren, Navis-Bedienen und selbst sexuelle Handlungen sind es dagegen nicht. Was sagen Sie dazu? Lesen Sie den ganzen Artikel »
Handys ohne Freistprecheinrichung gehören am Steuer weiterhin verboten. Wer die vielen Telefonierer im Verkehr beobachtet, erkennt schnell, dass die diesem nicht wirklich folgen können.
Das Problem sehe ich im expliziten Verbot von Mobilfunkgeräten allein. Denn hier verbaut der Gesetzgeber den Ordnungshütern die Chance, mit Augenmaß ähnlich ablenkende Sachverhalte zu erfassen. Es sollte also keine Aufzählung von Geräten in der StVO geben, sondern alles was vom Fahren ablenkt und Gefahren für Dritte schafft, verboten werden. Das Buß/Verwarngeld wäre dann von den Gerichten zur Übeprüfung freigegeben und nach wie vor willkürfrei und so rechtsstaatlich.
22.08.2009, 18:19
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ThorstenR
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§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Wenn sich doch alle automatisch daran halten würden....
23.08.2009, 21:28
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Zeiteuge
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Wir wissen doch alle ganz genau, dass es diesem Staat nicht im Geringsten um Sicherheut geht, sondern nur darum mit allen Mitteln die leeren Kassen auf Kosten der Bürger zu füllen.
Anscheinend war man der Meinung wenn der Bürger schon nicht freiwillig un eine Freisprecheinrichtung investiert, was denen dann Mehrwertsteuer einbringen würde wird man halt mit überzogenen Geldstrafen bahagt.
Irgendwie kommen die immer auf ihre Kosten.
18.09.2009, 23:38
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5
Volker S.
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Telefonieren mit dem Mobiltelefon oder dem Hörer des Einbautelefons in der Hand ist bei Strafe verboten. Ein CB-Handfunkgerät oder das Tastenmikro der Einbaufunke darf ich dem Wortlaut des Gesetzes nach straffrei nutzen, so wie unser Freund und Helfer seinen Polizeifunk straffrei benutzen darf
Wie sagte Albert Einstein doch so treffend: Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher. Der Mann hatte verdammt recht ;->
22.09.2009, 10:14
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Impartial
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Grundsätzlich muss sich jeder Fahrzeuglenker für alle Dinge in die Verantwortung nehmen lassen, bei denen andere Verkehrsteilnehmer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt werden.
Völlig egal, ob es sich dabei um Telefongespräche, die Bedienung von Radio oder Navi oder freihändigen Sex am Steuer handelt...
23.09.2009, 21:07
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Tessalonia
Registriert seit: 22.09.2009
Beiträge: 5
Eigentlich ist es mir egal, ob es verboten ist oder nicht, mir ist das zu gefährlich, man ist in der Bewegung eingeschränkt und abgelenkt und ich möchte nicht daran Schuld sein, wenn ich jemanden über den Haufen fahre nur weil ich unbedingt beim Autofahren telefonieren muss. Entweder halte ich an oder ich rufe zurück, ist doch kein Problem.