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| Smiley-Poster / Informant Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
| Aus einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Saarland konnte man entnehmen, dass ein weiterer Anbieter versucht mit einer Internetpräsenz ein ungewolltes Abo zu vertreiben. Unter der Überschrift "******** werden immer raffinierter!" kam folgende Meldung: Zitat:
Die [Mitfahr] VereinService Online VSO GmbH aus München hat nicht nur auf den Registrierungsseiten die anschließenden Kosten gut versteckt - selbst in den Geschäftsbedingungen muss man schon genauer suchen, um die Fußangeln zu finden: Zitat:
Zitat:
Zitat:
(Die Hervorhebungen in den AGB-Auszügen stammen nicht von der Originalseite - dort ist es einfach Fließtext! )Warten wir ab, wieviele Ratsuchende sich später melden werden, weil sie in diese Abo-Falle getappt sind. Übrigens rät die Verbraucherzentrale Saarland, den geforderten Betrag bei einer unbeabsichtigten Abo-Anmeldung auf der Seite mitfahrt-verein.de NICHT bedenkenlos zu bezahlen - Zitat:
In diesem Sinne: Ein anderer User würde gleich wieder auf die Verpflichtung zur deutlichen Preisangabe bei kostenpflichtigen Diensten verweisen - ich tue es nur ganz kurz zum Schluß! Werbung Diskussion zu: Mitfahr-Verein.de: Warnung vor versteckten Kosten
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Zitat:
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| | # 3 | |
| Gastposter | Zitat:
Und wie man in die Falle gerät wird hier>> mitfahr-verein.leglerundcollegen/Schwarzbuch "Mitfahr-Verein.de" sehr gut beschrieben. Mal sehen wann die ersten Geschädigten sich melden. m.f.G. | |
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| | # 4 |
| Registriert seit: 10.11.2006 Ort: dort, wo Berlin schön ist
Beiträge: 1.279
| Ob denen diese immer gleiche Masche nicht langweilig wird? ![]() Es geht auch anders, hier --> Mitfahrgelegenheit Mitfahrzentrale Deutschland-Reisen in Europa ab 0 €-Mitfahrzentrale.de kostet eine Premiummitgliedschaft (monatlich kündbar) 2,99 . Soll jetzt keine Werbung sein, aber meine Tochter hat die schon oft und gerne und zufrieden genutzt (ohne Mitglied zu sein). ![]() -----Doppelpost zusammengeführt am 20.8.2009 um 10:34:01----- Nur als Ergänzung zu dem Link von immorB: Warum Sie Rechnungen von Mitfahr-Verein.de nicht bezahlen brauchen. Ein Rechtsgutachten
__________________ Übrigens ist es nicht schlimm, wenn dir nichts einfällt, aber eine Schande ist es, wenn du das dann auch noch aufschreibst.Joachim Panten 1947-2007 |
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| | # 5 |
| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 18.372
| 200 Euro für zwei Jahre Mitgliedschaft Verbraucherschützer warnen vor der Mitfahrervermittlung mitfahr-verein.de, die auf den ersten Blick kostenlos erscheint. In den Geschäftsbedingungen verstecken die Betreiber einen Zweijahresvertrag mit Kosten in Höhe von 200 Euro. Lesen Sie den ganzen Artikel » |
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| | # 7 |
| Gastposter | Laut Verbraucherzentrale und Anwälte würde ich meinen, nicht zu bezahlen. Verbraucherzentrale Saarland rügt Mitfahr-Verein.de wegen Abofalle - Business | News | ZDNet.de Hier noch ein Bericht darüber. antiabzockenet.blogspot.com: mitfahr-verein.de auf großer Abzocktour Hier die Antwort eines Anwalts. Abofalle - Preisauszeichnung ausreichend? Internet-, Computerrecht frag-einen-anwalt.de Hier gehen die Meinungen auseinander. Bis jetzt haben Kunden nur dann vor Gericht verloren, wenn sie einen Fehler gemacht haben. Da nur ein paar Fälle bekannt sind geht man davon aus, dass es nie zu vielen Prozessen kommen wird. Man braucht sich also erst bein einen Mahnbescheid zu wehren. Der aber wohl nie kommen wird. Die andere Seite teilt hier mit, wie es war ,als man noch dachte, dass die Betreiber vor Gericht gehen. Ich habe mich einmal gewehrt. Ich fühle mich dann eben besser. Das Recht hat sich ja nicht geändert nur die Lage hat sich verändert. Aber wer sagt mir ,dass nicht doch mal ein Betreiber durchknallt. Ich finde es sollten beide Möglichkeiten hier mitgeteilt werden. Dann kann jeder für sich selber entscheiden. |
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| | # 10 |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
| Für einen Vertragsschluß im Internet kommt es darauf an, ob auf der Anmeldeseite die Preisangabe klar und sofort sichtbar zu erkennen war. Beweispflichtig hierfür ist der Anbieter. Ist das nicht so, dann werden versteckte Preishinweise (irgendwo in Kleinschrift oder in den AGB versteckt) nicht Vertragsbestandteil. Dazu gibt es 6 bekannte Urteile. Diejenigen, die die Füße stillhalten und nicht auf die Mahnungen reagieren, werden mit allerhöchster Sicherheit niemals verklagt. Wenn man bereits einmal den Widerspruch erklärt hat, dann hat man bereits mehr als seine Schuldigkeit getan und kann weitere Drohblähungen ignorieren. Es ist auch bekannt, dass solche Widerspruchsschreiben ignoriert werden, und dass darauf in keiner Weise eingegangen, sondern weiter gemahnt wird. Fakt ist, dass in 4 Jahren Hunderttausende Betroffene solcher Abzockfallen nicht gezahlt und nicht reagiert haben, und dass von diesen noch nie jemand zur Zahlung verurteilt wurde. Prozesse gegen Abzockopfer sind daher extremst selten und werden von den Abzockern bei richtigem Vorgehen der Opfer verloren. Ebenfalls sehr selten sind gerichtliche Mahnbescheide (gelber Brief vom Amtsgericht). Auf diese müsste man dann innerhalb 14 Tagen mit Widerspruch und Zustellung per Einschreiben an das Gericht reagieren. Aber - wie gesagt: ist sehr selten. Bitte auch nicht mit den sogenannten "anwaltlichen Mahnbescheiden" verwechseln, diese haben lediglich den Status einer ganz normalen Mahnung und haben nichts mit einem Gericht zu tun. Irgendwelche Angst ist völlig unangebracht. Die Inkassobüros, die sich für die Eintreibung solcher unseriöser Massenforderungen hergeben, arbeiten nach dem Prinzip der Droh- und Weichkochtaktik, die inzwischen nur noch in ca. 10% der Fälle Erfolg hat. Antispam e.V. - Einzelnen Beitrag anzeigen - Stories zum Schmunzeln Aber auch das reicht, um die Ferraris zu bezahlen. Es gibt jedoch keinen triftigen Grund, für derartige Bereicherungsmodelle einen Beitrag zu leisten. |
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