Alt 20.08.2009, 09:15   # 1
pittiplatsch
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Aus einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Saarland konnte man entnehmen, dass ein weiterer Anbieter versucht mit einer Internetpräsenz ein ungewolltes Abo zu vertreiben.

Unter der Überschrift "******** werden immer raffinierter!" kam folgende Meldung:

Zitat:
Zitat von Verbraucherzentrale Saarland
Unter www.mitfahr-verein.de wird mit einem Siegel "Registrierung kostenlos" geworben.
Wählt man auf der Homepage Abfahrtort und Ziel, kommt nach dem Vermerk "Registrierung" eine Eintragungsmaske und dort steht am rechten Seitenrand:
"Gleich hast du deinen neuen Zugang zum mitfahr-verein.de und kannst alle Beiträge in vollem Umfang sehen!
sowie "Um die Sicherheit von Euch allen gewährleisten zu können, bitten wir dich um die Eingabe einiger Daten. Der Umgang damit erfolgt ausschließlich nach den Datenschutzbestimmungen."
Dadurch wird der Mitfahrsuchende dazu verleitet, bedenkenlos seine Daten einzutragen, so die Verbraucherzentrale. ...
Hier kann man den ganzen Wortlaut der Pressemitteilung nachlesen.

Die [Mitfahr] VereinService Online VSO GmbH aus München hat nicht nur auf den Registrierungsseiten die anschließenden Kosten gut versteckt - selbst in den Geschäftsbedingungen muss man schon genauer suchen, um die Fußangeln zu finden:
Zitat:
Zitat von Auszug AGB
... Mit der Anmeldung als Vollmitglied erklären Sie sich mit den nachstehenden GB einverstanden. Die Registrierung und die Vollmitgliedschaft sind nur Personen erlaubt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Nur volljährige Personen sollen den Service der Firma nutzen dürfen.
Zitat:
Zitat von AGB Punkt 3.4
3.4 Mit dem Abschluss der Vollmitgliedschaft nach Ziffer 3.3 kommt zwischen dem Nutzer und der VereinService Online VSO GmbH ein Vertrag über eine zweijährige kostenpflichtige Mitgliedschaft zustande, die sich nach Maßgabe von Ziffer 15.1 verlängern kann.
In Punkt 5 der Geschäftsbedingungen dann der Preishammer:
Zitat:
Zitat von AGB
Die Vollmitgliedschaft kostet monatlich EUR 10,00 inkl. Mehrwertsteuer. Bei Abschluss der Zweijahres-Vollmitgliedschaft erhält der Nutzer die letzten vier Monate kostenlos. Die vereinbarte Gebühr für die ersten zwei Jahre der Vollmitgliedschaft in Höhe von insgesamt EUR 200,00 inkl. Mehrwertsteuer ist im Voraus nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Verlängert sich die Mitgliedschaft nach Ziffer 15.1, so ist die Gebühr jeweils einen Monat im Voraus fällig.
:vogel: Und diese Summe soll für die Kontaktmöglichkeit zu anderen Mitfahrwilligen gelöhnt werden.
(Die Hervorhebungen in den AGB-Auszügen stammen nicht von der Originalseite - dort ist es einfach Fließtext! )

Warten wir ab, wieviele Ratsuchende sich später melden werden, weil sie in diese Abo-Falle getappt sind.

Übrigens rät die Verbraucherzentrale Saarland, den geforderten Betrag bei einer unbeabsichtigten Abo-Anmeldung auf der Seite mitfahrt-verein.de NICHT bedenkenlos zu bezahlen -
Zitat:
Zitat von Verbraucherzentrale
Sofern eine Rechnung bei den Verbrauchern eingeht, soll diese nicht bedenkenlos bezahlt werden. Empfehlenswert sei es, sich vorher bei der Verbraucherzentrale Rat zu holen.
vielmehr sollte der Verbraucher sich umgehend über seine Rechte und ggf. mögliche und nötige Schritte informieren.

In diesem Sinne:
Ein anderer User würde gleich wieder auf die Verpflichtung zur deutlichen Preisangabe bei kostenpflichtigen Diensten verweisen - ich tue es nur ganz kurz zum Schluß!
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Diskussion zu: Mitfahr-Verein.de: Warnung vor versteckten Kosten
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Alt 20.08.2009, 09:30   # 2
leissi
 
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Hallo,

erstmal ein grosses Dankeschön für die Meldung von Dir. Das ist ja schon ein Ding die Seite Ich habe mal spasseshalber die Geschäftsbedingungen bei denen gesucht. Sehr schwer zu finden und zwar nur wenn man auf der Anmeldemaske ist sieht man diese. In den Geschäftsbedingungen steht folgendes auch noch drin:

3.2 Kostenlos registrierte Mitglieder erhalten eingeschränkten Zugriff auf die Informationen der Website. Im Rahmen der Registrierung richtet der Nutzer ein Passwort-geschütztes Benutzerkonto auf der Website unter einem vom Nutzer zu bestimmenden, noch nicht an andere Nutzer vergebenen Nutzernamen ein.

Nur eine kostenlose Anmeldung gibt es nicht. Super ich bin mal gespannt wie schnell da Leute drauf reinfallen.

Also nochmals für die Warnung ein grosses Dankeschön an Dich pittiplatsch und an das Netzwelt-Team.

Gruss
Joerg
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Alt 20.08.2009, 10:03   # 3
immorb
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Zitat:
Zitat von pittiplatsch Beitrag anzeigen
Aus einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Saarland konnte man entnehmen, dass ein weiterer Anbieter versucht mit einer Internetpräsenz ein ungewolltes Abo zu vertreiben.
[...]
Ich habe ja hier >> Sie möchten uns auf einen Fall aufmerksam machen? schon auf den "Verein" aufmerksam gemacht.
Und wie man in die Falle gerät wird hier>> mitfahr-verein.leglerundcollegen/Schwarzbuch "Mitfahr-Verein.de" sehr gut beschrieben.

Mal sehen wann die ersten Geschädigten sich melden.

m.f.G.
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Alt 20.08.2009, 11:12   # 4
Hans Der Driver
 
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Beiträge: 1.279
Ob denen diese immer gleiche Masche nicht langweilig wird?

Es geht auch anders, hier --> Mitfahrgelegenheit Mitfahrzentrale Deutschland-Reisen in Europa ab 0 €-Mitfahrzentrale.de kostet eine Premiummitgliedschaft (monatlich kündbar) 2,99 €. Soll jetzt keine Werbung sein, aber meine Tochter hat die schon oft und gerne und zufrieden genutzt (ohne Mitglied zu sein).

-----Doppelpost zusammengeführt am 20.8.2009 um 10:34:01-----

Nur als Ergänzung zu dem Link von immorB: Warum Sie Rechnungen von Mitfahr-Verein.de nicht bezahlen brauchen. Ein Rechtsgutachten
__________________
Übrigens ist es nicht schlimm, wenn dir nichts einfällt, aber eine Schande ist es, wenn du das dann auch noch aufschreibst.Joachim Panten 1947-2007
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Alt 21.08.2009, 13:27   # 5
News Flash
Redakteur
 
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Beiträge: 18.372
200 Euro für zwei Jahre Mitgliedschaft

Verbraucherschützer warnen vor der Mitfahrervermittlung mitfahr-verein.de, die auf den ersten Blick kostenlos erscheint. In den Geschäftsbedingungen verstecken die Betreiber einen Zweijahresvertrag mit Kosten in Höhe von 200 Euro.
Lesen Sie den ganzen Artikel »
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Alt 26.08.2009, 15:31   # 6
Lillyland
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Soeben habe ich eure Warnung gelesen, leider habe ich das auch nicht gewußt und bin voll reingefallen, ich wollte einmal für meine Mutter eine Hin-und Rückfahrt und nun dies. was kann ich denn machen.
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Alt 26.08.2009, 16:40   # 7
schnippewippe
Gastposter
 
Laut Verbraucherzentrale und Anwälte würde ich meinen, nicht zu bezahlen.
Verbraucherzentrale Saarland rügt Mitfahr-Verein.de wegen Abofalle - Business | News | ZDNet.de
Hier noch ein Bericht darüber.
antiabzockenet.blogspot.com: mitfahr-verein.de auf großer Abzocktour
Hier die Antwort eines Anwalts.
Abofalle - Preisauszeichnung ausreichend? Internet-, Computerrecht frag-einen-anwalt.de

Hier gehen die Meinungen auseinander.
Bis jetzt haben Kunden nur dann vor Gericht verloren, wenn sie einen Fehler gemacht haben. Da nur ein paar Fälle bekannt sind geht man davon aus, dass es nie zu vielen Prozessen kommen wird. Man braucht sich also erst bein einen Mahnbescheid zu wehren. Der aber wohl nie kommen wird.

Die andere Seite teilt hier mit, wie es war ,als man noch dachte, dass die Betreiber vor Gericht gehen. Ich habe mich einmal gewehrt. Ich fühle mich dann eben besser. Das Recht hat sich ja nicht geändert nur die Lage hat sich verändert. Aber wer sagt mir ,dass nicht doch mal ein Betreiber durchknallt.

Ich finde es sollten beide Möglichkeiten hier mitgeteilt werden.
Dann kann jeder für sich selber entscheiden.
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Alt 27.08.2009, 14:45   # 8
Stealthbomer
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Moin,

alles halb so wild, ein ähnlicher Fall vor Gericht nur mit anderen Antragsgründen, OLG Frankfurt am Main:
web1.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/C8B121CCC86AB4D9C1257553003A31D4/$file/06u18707.pdf
Mehr über den eingefügten Link oder unter Webseite.

Meine Strafanzeige geht heute raus, ebenso informiere ich die Verbraucherzentrale Hamburg mit dem Verweis auf die VZ Saarland
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Alt 23.11.2009, 10:28   # 9
nudel
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hallo vielen dank für den beitrag habe mich bei drive2you registriert jetzt kam erine rechnung von 96€. Was kann ich jetzt machen es wurde deutlich mit einerkostenlosen dienst geworben auch war nicht ersichtlich das ein vertrag entsteht mit dem ich zwei jahre gebunden bin habe per mail widerspruch eingelegt dieser wurde nicht akzeptiert.
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Alt 23.11.2009, 12:15   # 10
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
Für einen Vertragsschluß im Internet kommt es darauf an, ob auf der Anmeldeseite die Preisangabe klar und sofort sichtbar zu erkennen war.
Beweispflichtig hierfür ist der Anbieter.

Ist das nicht so, dann werden versteckte Preishinweise (irgendwo in Kleinschrift oder in den AGB versteckt) nicht Vertragsbestandteil. Dazu gibt es 6 bekannte Urteile.

Diejenigen, die die Füße stillhalten und nicht auf die Mahnungen reagieren, werden mit allerhöchster Sicherheit niemals verklagt.

Wenn man bereits einmal den Widerspruch erklärt hat, dann hat man bereits mehr als seine Schuldigkeit getan und kann weitere Drohblähungen ignorieren. Es ist auch bekannt, dass solche Widerspruchsschreiben ignoriert werden, und dass darauf in keiner Weise eingegangen, sondern weiter gemahnt wird.

Fakt ist, dass in 4 Jahren Hunderttausende Betroffene solcher Abzockfallen nicht gezahlt und nicht reagiert haben, und dass von diesen noch nie jemand zur Zahlung verurteilt wurde.

Prozesse gegen Abzockopfer sind daher extremst selten und werden von den Abzockern bei richtigem Vorgehen der Opfer verloren.

Ebenfalls sehr selten sind gerichtliche Mahnbescheide (gelber Brief vom Amtsgericht). Auf diese müsste man dann innerhalb 14 Tagen mit Widerspruch und Zustellung per Einschreiben an das Gericht reagieren. Aber - wie gesagt: ist sehr selten. Bitte auch nicht mit den sogenannten "anwaltlichen Mahnbescheiden" verwechseln, diese haben lediglich den Status einer ganz normalen Mahnung und haben nichts mit einem Gericht zu tun.

Irgendwelche Angst ist völlig unangebracht.
Die Inkassobüros, die sich für die Eintreibung solcher unseriöser Massenforderungen hergeben, arbeiten nach dem Prinzip der Droh- und Weichkochtaktik, die inzwischen nur noch in ca. 10% der Fälle Erfolg hat.
Antispam e.V. - Einzelnen Beitrag anzeigen - Stories zum Schmunzeln
Aber auch das reicht, um die Ferraris zu bezahlen.
Es gibt jedoch keinen triftigen Grund, für derartige Bereicherungsmodelle einen Beitrag zu leisten.
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Alt 23.11.2009, 19:10   # 11
Kuerasser
Helferlein
 
Benutzerbild von Kuerasser
 
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 1.860
Darüberhinaus gilt ja ein neues Widerrufsrecht seit 4.8.09

Danach muss VOR Abschluss des Vertrages auf das Widerrufsrecht und seine Folgen in vorgeschriebener Form (Brief, FAX, E-Mail) hingewiesen worden sein, sonst gilt das Widerrufsrecht bis zur vollständigen Bezahlung der Dienstleistung.

Das heisst für mich, dass der vermeintliche Vertrag mangels gesetzlich vorgeschriebener Widerrufsbelehrung nicht zu Stande kam.

Wurde ich erst nach Vertragsabschluss auf das Widerrufrecht und seine Folgen in reproduzierbarer Form (Brief, Rückseite der Rechnung, FAx, Mail) hingewiesen, beträgt die Widerrufsfrist 30 Tage bzw. ein Monat

Kein rechtsgültiger Vertrag, keine Kohle.
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Alt 25.08.2010, 16:54   # 12
nixdrive
Gastposter
 
Meine gute Erfahrung nach Empfehlung der Verbraucherzentrale Hamburg (die denen schon mal alle Konten sperren ließ): Nichts tun, nicht reagieren, alles direkt in den Papierkorb werfen. Erst wenn wirklich was direkt vom Gericht kommen sollte, dann die Verbraucherzentrale aufsuchen.
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