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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 19.938
| Anwalt erwartet Grundsatz-Gutachten Die Klage einer Filesharerin könnte die bisherige Beweisführung der Unterhaltungs-Industrie gegen Filesharer infrage stellen. Die Klägerin ging gerichtlich gegen wiederholte Abmahnungen durch eine Anwaltskanzlei vor. Lesen Sie den ganzen Artikel » Diskussion zu: Filesharing-Prozess: Klage gegen wiederholte Abmahnung |
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| | # 3 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Datum Spendeneingang Gesamt Rest 13.08. EUR 3.000,00 EUR 3.000,00 EUR 2.000,00 17.08. EUR 252,00 EUR 3.252,00 EUR 1.748,00 18.08. EUR 0,00 EUR 3.252,00 EUR 1.748,00 19.08. EUR 1.850,00 EUR 5.102,00 + EUR 102,00 Was sagt uns das? Der Betrag ist durch Spenden und der Kriegskasse zusammen gekommen. Ich sage hiermit auch noch mal Danke an alle Spender. | |
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| | # 9 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Um erlich zu sein, hatte ich das Ganze auch aus den Augen verloren. Wer kann mich aufklären? | |
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| | # 10 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
steffenXXL loggt sich ja ab und zu bei uns ein. Schicke ihm doch eine PN. | |
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| | # 11 | |
| Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
| Zitat:
Die Spendengelder, danke an allen, sind ordnungsgemäß geflossen. Aber, auf das Gericht, hat weder der Doktor, Du oder ich - Einfluss! Ich möchte damit sagen, ein unabhängiger Sachverständiger, wird erst vom Gerichtsstand aus bestellt. Die Mühlen der Justiz mahlen nuneinmal langsam. Was ist daran nicht zu verstehen, dass wir alle informieren, wenn Informationen vorliegen? Natürlich erstellt das Gutachten nicht das Gericht, aber es bestellt den Gutachter, und das ist eben noch nicht geschehen. Mfg Steffen | |
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| | # 12 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Wenn Dir das nicht schnell genug geht, kannst Du ja selbst eine Feststellungsklage in die Wege leiten... ![]() Warum erwartet man eigentlich, dass Steffen oder Dr. Wachs als Unbeteiligte Einfluss auf das Verfahren nehmen können. Soll man in dieser Position bei dem Richter anrufen und drängeln? ![]() Ich wundere mich schon anderenorts über diese ungerechtfertigten Verdächtigungen. |
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| | # 13 |
| Registriert seit: 03.07.2009
Beiträge: 32
| Auf Anfrage der Redaktion teilt Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs aus Hamburg mit, dass das Verfahren weiter vor dem Landgericht München verhandelt wird. Inzwischen wurde ein neuer Gutachter bestellt, der den Rechner erneut prüfen wird. Das neue Gutachten wird in einigen Wochen erwartet. |
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| | # 15 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Antwort: Zitat:
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| | # 16 |
| Gastposter | Ich sehe die ganze Geschichte schon lange von diesem Standpunkt und habe mir ein paar Gedanken gemacht: Häufig geht es in Ratschlägen wie in der aktuellen CT nur darum, ob sichergestellt werden kann, dass der eigene Anschluss sicher war. In Frage gestellt wurden die IP Adressen und die Betroffenen - nicht aber die Tat an sich. Das ist in etwa so, als ob man den Mörder von Angela Merkel verklagt: Schön für ihn, dass er eine Waffe hatte. Aber die gute Frau lebt ja noch! Überlegen wir uns mal ein paar Grundlagen zum P2P Filesharing am Beispiel Bittorrent: Das Protokoll ist darauf ausgelegt, Dateien von verschiedenen Nutzern zu beziehen. Dabei ist nicht frei wählbar, von welchem Nutzer die Datei bezogen wird. Um nun zu ermitteln, ob jemand eine Datei anbietet, müsste man diese Datei jedoch vollständig (100%ig) von einer Person herunterladen, abspeichern und als (am Beispiel Musik) höhrfähiges Beweismittel sichern. Warum ist dies nötig? Ganz einfach: Die blosse Teilnahme an einer "Tauschbörse" bedeutet nicht zwangsläufig, dass man auch aktiver Teilnehmer ist. So bieten sogenannte "Ratio Faker" die Möglichkeit, falsche Dateisegmente zu senden und gleichermaßen eine hohe Übertragungsrate anzuzeigen. Es wird folglich für den Beobachter ein Datentransfer sichtbar - in Wirklichkeit wurde aber kein uhrheberrechtlich geschütztes Material übertragen. Ich frage mich nun, ob diese Firmen entsprechendes Beweismaterial sichern - und wage es, daran zu zweifeln. Denken wir ein wenig weiter: Was wäre notwendig, um eine digitale Datei, ein modifizier- und fälschbares Element zusichern? Genau: Es muss seperat gesichert und versiegelt werden. Wer glaubt denn bitte an zig CDs mit heruntergeladenen Dateien, die jeweils zu einem entsprechenden Fall gehören? Allein die Beträge der Abmahnung würden ein derart aufwendiges Beweismittelsicherungsverfahren nicht zulassen. Also: Denkt mal drüber nach! Da immernoch der Grundsatz "in dubio pro reo" gilt, müssten die Klagen der Abmahnkanzleien bei den Gerichten doch nur Massenweise auf Grundeis laufen. Der Grundsatz, dass jeder für seinen Internetanschluss haftbar zu machen ist bringt auch dann nichts, wenn die Tat selbst nicht beweisfähig ist. |
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