Alt 20.08.2009, 17:07   # 1
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Anwalt erwartet Grundsatz-Gutachten

Die Klage einer Filesharerin könnte die bisherige Beweisführung der Unterhaltungs-Industrie gegen Filesharer infrage stellen. Die Klägerin ging gerichtlich gegen wiederholte Abmahnungen durch eine Anwaltskanzlei vor.
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Diskussion zu: Filesharing-Prozess: Klage gegen wiederholte Abmahnung
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Alt 20.08.2009, 17:09   # 2
Maraquinn
 
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Da das Gericht einen Vorschuss von 5.000 Euro von der Klägerin für den Gutachter verlangt, rufen der Verein gegen den Abmahnwahn e.V., die Initiative Abmahnwahn-Dreipage und der Rechtsanwalt Wachs zu Spenden auf, damit der Prozess fortgesetzt werden kann. Wachs selbst stellt einen Betrag von 3.000 Euro zur Verfügung. Der Anwalt sammelt auch die Spenden und leitet sie an den Rechtsanwalt der Klägerin weiter.

Spendenkonto Rechtsanwalt Wachs

Empfänger: Spendenkonto Dr. Wachs
Verwendungszweck: Gegengutachten
Kontonummer: 649988854
Bankleitzahl: 20030000
Institut: Bayerische HypoVereinsbank
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Alt 20.08.2009, 17:30   # 3
ulrich
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Zitat:
Zitat von Maraquinn Beitrag anzeigen
Da das Gericht einen Vorschuss von 5.000 Euro von der Klägerin für den Gutachter verlangt, rufen der Verein gegen den Abmahnwahn e.V., die Initiative Abmahnwahn-Dreipage und der Rechtsanwalt Wachs zu Spenden auf, damit der Prozess fortgesetzt werden kann.
Hier wird, jeweils ab Montag bis 24:00 Uhr, täglich der aktuelle Spendenstand gepostet! http://www.verein-gegen-den-abmahnwa...wer/index.html

Datum Spendeneingang Gesamt Rest
13.08. EUR 3.000,00 EUR 3.000,00 EUR 2.000,00
17.08. EUR 252,00 EUR 3.252,00 EUR 1.748,00
18.08. EUR 0,00 EUR 3.252,00 EUR 1.748,00
19.08. EUR 1.850,00 EUR 5.102,00 + EUR 102,00


Was sagt uns das? Der Betrag ist durch Spenden und der Kriegskasse zusammen gekommen.
Ich sage hiermit auch noch mal Danke an alle Spender.
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Alt 21.08.2009, 17:00   # 4
Maraquinn
 
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Heute erreichte die Redaktion eine Stellungnahme der Media Protector GmbH. Nach eigenen Aussagen sieht das Unternehmen der gutachterlichen Überprüfung "mit Interesse" entgegen. Schließlich sei die von Media Protector verwendete Software bereits zuvor durch einen vereidigten Sachverständigen geprüft worden. Dieses Gutachten sei aber nicht vom Gericht angefordert worden.

Vielmehr habe die Tauschbörsennutzerin die Sichtung des Materials abgelehnt und auf der Erstellung eines weiteren Gutachtens bestanden. Media Protector rechnet daher mit einer Bestätigung seines Vorgehens durch das gerichtliche Gutachten und erwartet keine Auswirkungen für die eigene Tätigkeit. Das Unternehmen gehe fest davon aus, "auch weiterhin Dienstleistungen zur Bekämpfung der Internetpiraterie" zu erbringen.
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Alt 21.08.2009, 17:20   # 5
Ansgar
 
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Zitat:
Dieses Gutachten sei aber nicht vom Gericht angefordert worden.
Natürlich nicht. Denn dieses Gutachten ist nicht unabhängig. Punkt.

(Stichwort: Gefälligkeitsgutachen)
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Alt 21.08.2009, 18:26   # 6
CityLight
 
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Zitat:
...Schließlich sei die von Media Protector verwendete Software bereits zuvor durch einen vereidigten Sachverständigen geprüft worden...
Ja klar, die übliche Ablenkungstaktik zur tollen Software. Wie die unbedingt erforderlichen Providerdaten aber in die Software wieder "reinkommen", wurde wie stets natürlich nicht erwähnt. Die Frage nach diesem Punkt im "Gutachten?" stelle ich lieber gar nicht erst.

-CityLight-
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Alt 28.12.2009, 00:13   # 7
xtractor
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Wie geht es denn nun weiter?

Habe 20€ gespendet und interessiere mich für das Ergebnis.
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Alt 28.01.2010, 00:14   # 8
Doofer Spender
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Laut Steffen ******** vom abmahnwahn-dreipage.de soll das Gutachten noch nicht einmal veranlasst worden sein. Ich glaube mittlerweile an gar nichts mehr. Vor allem war das meine letzte Spende überhaupt. Was für ein Nepp.
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Alt 28.01.2010, 11:26   # 9
ulrich
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Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
Die Frage nach diesem Punkt im "Gutachten?" stelle ich lieber gar nicht erst.
Aber ich hätte da mal eine Frage zu! Da ich auch ein paar Euros gespendet hatte, möchte ich doch mal ganz gerne wissen, wie das Ganze ausgegangen ist.
Um erlich zu sein, hatte ich das Ganze auch aus den Augen verloren. Wer kann mich aufklären?
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Alt 28.01.2010, 11:35   # 10
constantin
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Um erlich zu sein, hatte ich das Ganze auch aus den Augen verloren. Wer kann mich aufklären?
Am besten wohl Steffen oder RA Wachs. Allerdings wären wohl erfreuliche Neuigkeiten sofort bei "Dreipage" veröffentlicht worden.

steffenXXL loggt sich ja ab und zu bei uns ein. Schicke ihm doch eine PN.
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Alt 28.01.2010, 11:51   # 11
1984
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Aber ich hätte da mal eine Frage zu! Da ich auch ein paar Euros gespendet hatte, möchte ich doch mal ganz gerne wissen, wie das Ganze ausgegangen ist.
Um erlich zu sein, hatte ich das Ganze auch aus den Augen verloren. Wer kann mich aufklären?
Von Steffen seiner Seite hoffe ich darf dieses so hier reinstellen.

Die Spendengelder, danke an allen, sind ordnungsgemäß geflossen. Aber, auf das Gericht, hat
weder der Doktor, Du oder ich - Einfluss! Ich möchte damit sagen, ein unabhängiger Sachverständiger,
wird erst vom Gerichtsstand aus bestellt. Die Mühlen der Justiz mahlen nuneinmal langsam.
Was ist daran nicht zu verstehen, dass wir alle informieren, wenn Informationen vorliegen?
Natürlich erstellt das Gutachten nicht das Gericht, aber es bestellt den Gutachter, und das
ist eben noch nicht geschehen.

Mfg Steffen
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Alt 28.01.2010, 12:33   # 12
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Doofer Spender Beitrag anzeigen
Was für ein Nepp.
Wenn Dir das nicht schnell genug geht, kannst Du ja selbst eine Feststellungsklage in die Wege leiten...

Warum erwartet man eigentlich, dass Steffen oder Dr. Wachs als Unbeteiligte Einfluss auf das Verfahren nehmen können.

Soll man in dieser Position bei dem Richter anrufen und drängeln?

Ich wundere mich schon anderenorts über diese ungerechtfertigten Verdächtigungen.
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Alt 28.01.2010, 16:17   # 13
Maraquinn
 
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Auf Anfrage der Redaktion teilt Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs aus Hamburg mit, dass das Verfahren weiter vor dem Landgericht München verhandelt wird. Inzwischen wurde ein neuer Gutachter bestellt, der den Rechner erneut prüfen wird. Das neue Gutachten wird in einigen Wochen erwartet.
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Alt 28.01.2010, 16:21   # 14
ulrich
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Zitat:
Zitat von Maraquinn Beitrag anzeigen
Inzwischen wurde ein neuer Gutachter bestellt, der den Rechner erneut prüfen wird.
Hat der Alte einen Fehler gemacht? Darauf gibt es keine Antwort!
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Alt 29.01.2010, 09:27   # 15
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Hat der Alte einen Fehler gemacht? Darauf gibt es keine Antwort!
Antwort:

Zitat:
Zitat von RA Dr. Alexander Wachs Beitrag anzeigen
...Übrigens noch einmal zu der Spendenaktion wegen des Gutachtens Media Protector, dazu wollte Netzwelt eine Stellungnahme bringen. Ich weiß nicht, ob schon erfolgt daher kurz von mir zum Status: Verfahren nun am LG München, der erste angebotenen Gutachter wurde als befangen abgelehnt, zweiter Gutachter wird nun tätig. Es ist wohl nachvollziehbar, warum erst nachdem die Gutachter Frage erörtert wurde eine Stellungnahme erfolgen konnte.
Gerichtliche Verfahren dauern leider im übrigen länger, als man sich dies so vorstellen mag. Es geht hier aber auch um einiges, weswegen hier besondere Sorgfalt nötig ist. Ich bitte insoweit um ein klein wenig Nachsicht..."
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Alt 10.09.2010, 00:18   # 16
simfight
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Ich sehe die ganze Geschichte schon lange von diesem Standpunkt und habe mir ein paar Gedanken gemacht:
Häufig geht es in Ratschlägen wie in der aktuellen CT nur darum, ob sichergestellt werden kann, dass der eigene Anschluss sicher war. In Frage gestellt wurden die IP Adressen und die Betroffenen - nicht aber die Tat an sich.
Das ist in etwa so, als ob man den Mörder von Angela Merkel verklagt: Schön für ihn, dass er eine Waffe hatte. Aber die gute Frau lebt ja noch!
Überlegen wir uns mal ein paar Grundlagen zum P2P Filesharing am Beispiel Bittorrent:
Das Protokoll ist darauf ausgelegt, Dateien von verschiedenen Nutzern zu beziehen. Dabei ist nicht frei wählbar, von welchem Nutzer die Datei bezogen wird.
Um nun zu ermitteln, ob jemand eine Datei anbietet, müsste man diese Datei jedoch vollständig (100%ig) von einer Person herunterladen, abspeichern und als (am Beispiel Musik) höhrfähiges Beweismittel sichern.
Warum ist dies nötig? Ganz einfach: Die blosse Teilnahme an einer "Tauschbörse" bedeutet nicht zwangsläufig, dass man auch aktiver Teilnehmer ist. So bieten sogenannte "Ratio Faker" die Möglichkeit, falsche Dateisegmente zu senden und gleichermaßen eine hohe Übertragungsrate anzuzeigen. Es wird folglich für den Beobachter ein Datentransfer sichtbar - in Wirklichkeit wurde aber kein uhrheberrechtlich geschütztes Material übertragen.
Ich frage mich nun, ob diese Firmen entsprechendes Beweismaterial sichern - und wage es, daran zu zweifeln. Denken wir ein wenig weiter:
Was wäre notwendig, um eine digitale Datei, ein modifizier- und fälschbares Element zusichern? Genau: Es muss seperat gesichert und versiegelt werden. Wer glaubt denn bitte an zig CDs mit heruntergeladenen Dateien, die jeweils zu einem entsprechenden Fall gehören? Allein die Beträge der Abmahnung würden ein derart aufwendiges Beweismittelsicherungsverfahren nicht zulassen.
Also:
Denkt mal drüber nach! Da immernoch der Grundsatz "in dubio pro reo" gilt, müssten die Klagen der Abmahnkanzleien bei den Gerichten doch nur Massenweise auf Grundeis laufen. Der Grundsatz, dass jeder für seinen Internetanschluss haftbar zu machen ist bringt auch dann nichts, wenn die Tat selbst nicht beweisfähig ist.
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Alt 25.10.2010, 01:10   # 17
Winfried
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die Abmahnungen kommen erst 11 Monate später
danach kann mann nicht mehr nachvollziehen ob es so gewesen ist oder nicht da die daten nur drei Monate ich meine die Ip daten gespeichert werden Oktober 10
das alles ist nur Gedschneiderei
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Alt 27.05.2012, 05:33 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
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