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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
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| Beschlagnahme von E-Mails nicht verfassungswidrig Ermittler dürfen auf E-Mails zugreifen, die auf dem Server eines Providers liegen. Das entschied gestern das Bundesverfassungsgericht. Gegen diese Praxis geklagt hatte ein Unternehmer, dessen E-Mails sichergestellt worden waren. Lesen Sie den ganzen Artikel » Diskussion zu: Karlsruhe: Gericht erlaubt Zugriff auf E-Mail-Server |
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