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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 19.938
| Nach Insolvenzantrag: Garantien, Gutscheine, Umtausch und Vorauszahlungen Arcandor stellte für Karstadt und Quelle einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Welche Auswirkungen dieser Schritt auf die Garantieansprüche, Rückgaberechte oder Anzahlungen von Kunden hat lesen Sie hier. Lesen Sie den ganzen Artikel » Diskussion zu: Karstadt und Quelle: Das müssen Kunden jetzt beachten |
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| | # 6 | |
| Redakteur Registriert seit: 26.02.2008 Ort: Hamburg
Beiträge: 171
| Zitat:
Grüße Capa | |
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| | # 7 | |
| Redakteur Registriert seit: 26.02.2008 Ort: Hamburg
Beiträge: 171
| Zitat:
Eine definitive Antwort kann ich dir nicht geben, sondern nur so viel: Im Impressum von privileg.de steht die Quelle GmbH. Sollte diese Firma wirklich Pleite gehen, würde es damit wohl den Hersteller nicht mehr geben, der dir eine Garantie gegeben hat. Es besteht aber noch Hoffnung. Entweder besteht Quelle auch nach dem Insolvenzverfahren weiter oder eine andere Firma übernimmt das Ruder und damit dann auch hoffentlich die Garantien. Bis dahin heißt es aber abwarten. Grüße Capa | |
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| | # 8 |
| Gastposter | Wenn das nen Wasch- oder Geschirrspülautomat ist, kannst du davon ausgehen, das dieses Gerät im Bosch-Siemens-Hausgerätewerk vom Band gelaufen ist. Ich habe lange genug bei Siemens gearbeitet und kann mit gutem Gewissen behaupten, dass das stimmt. Es ist sogar schon vorgekommen, dass der Siemens Hausgerätekundendienst zu einem Nachbarn gekommen ist, obwohl der eine Privileg stehen hatte. |
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| | # 9 | |
| Team SAT-Technik Registriert seit: 01.01.2006 Ort: mitten im Kohlenpott
Beiträge: 9.163
| Zitat:
Ich konnte die Verkäuferin gerade noch daran hindern, das Preisschild abzuknibbeln, habe ihr den Artikel aus der Hand genommen und einen Freund, der mit mir bei Karstadt war gebeten, einen Polizeibeamten als Zeugen aufzutreiben. Das hat dann auch funktioniert. Im Angesicht der Polizei gabs dann den Artikel auf einmal zum ausgezeichneten Preis. OK, die Sache ist zwar gut ausgegangen, aber bei so etwas bin ich empfindlich. Fortan habe ich Karstadt gemieden. Ich muß ja nicht dort kaufen.
__________________ Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. Albert Einstein Nokia? Nein danke! | |
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| | # 10 | ||
| Gastposter | Zitat:
Die Gefahr besteht das das was ich schreibe als Off-Topic bewertet wird. @King W. Du hast Unrecht. Auch zu der Zeit war es so das eine Preisauszeichnung "nur" ein Angebot ist,an das sich der Verkäufer "nicht" halten muss. Wer sagt das Du das Preisschild nicht manipuliert hast? ![]() (Sorry,du weisst wie es gemeint ist) Wie gesagt: "Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer oder sein Erfüllungsgehilfe,der Kassierer, das Kaufangebot des Kunden annimmt". Zitat:
Das meinst du jetzt nicht ernsthaft?Auch damals hat sich die Polizei nicht um derartige Streitigkeiten gekümmert. Und!,Auch Verkäufer können "später" einen Kaufvertrag anfechten. Sorry,aber du hast keinen Grund wegen dem Vorfall "böse" auf Karstadt zu sein. ![]() Du hattest zu der Zeit,und würdest auch Heute Unrecht haben. Kurz zum Thema: Der Untergang der Warenhäuser ist seit langer Zeit bekannt. Grosse Warenhäuser von Karstadt hatten,zu der Zeit das @ King W. dort noch Kunde war,etwa 1200 Mitarbeiter. Heute ?? Das Warenhäuser pleite gehen,ist doch wohl die Schuld des Verbrauchers ![]() Früher ging man nach Karstadt/Horten und stöberte stundenlang durch das Haus,lies alles zur Sammelkasse bringen. Heute geht man ins Internet und wird beschissen....![]() Quatsch Die Investoren machen sich selbst kaputt.Siehe Metro.. viele Firmen aus dem Haus machen sich untereinander konkurrenz. | ||
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| | # 11 | |||||
| Team SAT-Technik Registriert seit: 01.01.2006 Ort: mitten im Kohlenpott
Beiträge: 9.163
| Zitat:
Mal ehrlich, wen interessiert denn wirklich, ob ich bei Karstadt kaufe, oder nicht und warum? Zitat:
Wobei ich mich vertan habe, war die Zeit: Es waren nicht 30 Jahre her, sondern 40. Zu der Zeit galt folgende Regelung: Der Anbieter muß dir die Ware zum ausgezeichneten Preis verkaufen, es sei denn, der Preis ist offensichtlich und auch für den Kunden erkennbar falsch. Wenn also der Artikel üblicherweise 15 DM gekostet hätte und für 1,50 ausgezeichnet wäre, dann wäre der Verkauf nicht zustande gekommen. In meinem Fall lautete das Preisschild auf 12,95 und richtig wäre 14,95 gewesen. Bei 14,95 ist aber 12,95 durchaus glaubhaft, z.B. bei einem Sonderangebot. Mit der Folge, daß der Verkäufer den Artikel hätte verkaufen müssen. Stattdessen haben die für 2 DM einen Zwergenaufstand veranstaltet. Das hat mich an der Sache am meisten geärgert. Zitat:
Unrecht hin oder her: Ich habe den Artikel - es handelte sich übrigens um ein BASF-Tonband - für 12,95 DM bekommen. Genau genommen haben die mich also gar nicht beschummelt, aber wie sagt man so schön: Auch der Versuch ist strafbar. Zitat:
Wenn sich eine Firma dem Wandel der Zeit nicht anpassen kann, dann müssen sie eben vom Markt verschwinden. Warum ist Karstadt denn nicht viel früher und viel intensiver auf den Internet-Zug aufgesprungen? Die bringen ja bis heute noch keine vernünftige WEB-Seite zustande. Beispiel: Gehe mal auf Karstadt.de und gebe in das Suchfeld "Strickmaschine" als Suchbegriff ein. Dann kommt alles Mögliche, nur keine Strickmaschine. Wenn ich aber solch eine Maschine suche, will ich sicher keinen Toner für einen Brother-Drucker kaufen. :vogel: Wen wundert da die aktuelle Geschäftssituation eigentlich noch? Mich jedenfalls nicht. Zitat:
![]() Ist dir WOT bekannt? Anbieter, die nichts taugen, sind dort schneller rot, als ihnen lieb sein kann. Und ich verteile auch gern und viel rote Kringel, wenn mir was nicht paßt. So, aber jetzt wieder zurück zum Thema. ![]() __________________________________________ P.S. Dann war da noch die Sache mit dem Preisschild: Die haben schon damals "geklebt wie Sau". Das gab regelmäßig ein Fiasko, wenn man die Dinger abmachen wollte, z.B. wenn man ein Geschenk gekauft hat. Von einer glatten Fläche gingen die jedenfalls nicht unbemerkt ab. Ich glaube auch kaum, daß Karstadt damals irgend etwas in dieser Richtung befürchtet hat. Die Zeit war einfach noch nicht da, wo man fast alles mit wenig Aufwand manipulieren konnte.
__________________ Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. Albert Einstein Nokia? Nein danke! | |||||
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| Gastposter | Ein Bericht von der tagesschau.de Staatsanwaltschaft Essen Ermittlungen gegen Arcandor-Chef Eick Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Arcandor-Chef Eick | tagesschau.de Staatsanwaltschaft beginnt Vorermittlungen Middelhoff unter Untreue-Verdacht Ermittlungen gegen Ex-Arcandor-Chef Middelhoff? | tagesschau.de Arcandor Karstadt macht Gewinn trotz Pleite VON JUTTA MAIER http://www.fr-online.de/in_und_ausla...tz-Pleite.html |
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| | # 13 | |
| Gastposter | Zitat:
Gruß antiTank | |
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| | # 14 | |
| Moderator Registriert seit: 31.10.2002 Ort: Oldenburg
Beiträge: 5.432
| Zitat:
Mist, auch ich: Off-topic. Sollen wir das in eigenes Thema rausziehen? (Ich bin jetzt aber weg bis morgen Abend.) Grüße, Thorsten
__________________ Wieder da: FreewareGuide.de ...bin letztens durch die Aufnahmeprüfung zur Hellseherschule gekracht! ![]() | |
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| | # 15 |
| Gastposter | Hier ist zu unterscheiden zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung.. Ich sehe es so, daß durch das "Legen auf das Laufband" bereits der Vertrag durch eben diese schlüssige Handlung zustandegekommen ist. § 433 Abs. 2 BGB sagt dazu: Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Danach ist die Sache also bereits gekauft, bevor der Kaufpreis entrichtet und der Vertrag erfüllt worden ist. Gruß antiTank hast Recht.....hab Deine Ergänzung erst jetzt gesehen |
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| | # 16 | |
| Gastposter | @ antiTank Zitat:
Ein Vertrag entsteht erst an der Kasse durch die Bezahlung . Der wirkliche Preis wird ja erst im Preisfenster der Kasse sichtbar. Der Unternehmer kann ja den Preis nach § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums korrigieren Keinesfalls hat der Kunde einen Rechtsanspruch auf die Ware zum irrtümlich ausgezeichneten Preis. Auf ein Post mehr kommt es nun auch nicht mehr an. | |
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| | # 17 | |
| Gastposter | Zitat:
Anfechtung wegen Irrtums ist möglich, natürlich, aber, unabhängig davon, ob der Vertrag bereits erfüllt worden (bezahlt, überwiesen) worden ist, oder nicht. Ich behaupte, daß er einen Rechtsanspruch hat, es sei denn, der mögliche falsch ausgezeichnete Preis ist in der Weise falsch, daß der Käufer das bei Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände hätte erkennen müssen (Beispiel: Plasmafernseher für 9,99 statt 999,--). Glaube, wir hatten das Thema bereits in einem anderen thread schon einmal??!! Leider hilft auch hier der bloße BGB-Paragraphentext nicht weiter. Ich hatte aber heute Morgen nicht den Nerv, mir mit der kleinen Schrift im Palandt weiter die Augen zu verderben.(Ganz besonders off-topic, ich weiß). Gruß antiTank | |
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| | # 18 |
| Gastposter | So , hier mal eine ausführliche Erklärung einer Anwaltskanzlei. Da der Inhalt dieser Seite dem Urheberrechtsschutz unterliegen kann ich nur einen Link einstellen. Vertragsrecht | Rechtsanwalt | Berlin-Friedrichshain - Also bekommt der Kunde nur dann die Ware zu dem angegebenen Preis wenn der Verkäufer mit diesem Preis auch wirklich einverstanden ist. Wozu werden dann überhaupt noch Preise angegeben. Da setzt es bei mir nun doch ein wenig aus. |
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| | # 19 |
| Gastposter | Gebe mich uneingeschränkt geschlagen. Da hat entweder Herr Leitender Ministerialdirigent B. uns vor mehr als 35 Jahren die Sache nicht richtig vermittelt oder die Rechtsprechung hat sich in der Zwischenzeit wieder einmal zum Nachteil der Verbraucher geändert. Glaube eher an die letztgenannte Version. Gruß antiTank |
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geht man ins Internet und wird beschissen....
