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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 18.368
| Geldstrafen für unerwünschte Anrufe - Verträge leichter widerrufbar Für unerwünschte Werbeanrufe drohen bald Geldstrafen. Ein neues Gesetz erleichtert zudem den Widerruf von am Telefon geschlossenen Verträgen. Bundesländer, Teile der Opposition und Verbraucherschützer fordern noch härtere Strafen. Lesen Sie den ganzen Artikel » Werbung Diskussion zu: Telefonwerbung: Bundestag setzt Werbeanrufen Grenzen |
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| Gastposter | Toll finde ich daran , dass jetzt auch Zeitungsabo widerrufen werden können. Zitat:
Meine Tochter hatte da auch Erfahrung sammeln müssen. Hatte nie zugestimmt .Trotzdem wurde behauptet das sie ein Abo abgeschlossen hat. Da sie niemals ihre Kontodaten mitteilen würde , haben die auch bald aufgegeben zu schreiben. | |
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| Hat immer ein offenes Ohr Registriert seit: 07.01.2008 Ort: laut verschwörungstheorien nicht existent! ;)
Beiträge: 4.970
| stimmt auffallend, was keawuttke geschrieben hat! meiner meinung nach sollten keine verträge am telefon geschlossen werden können! ein angebot per telefon und dann die verträge zur unterschrift zum kunden, das wäre der weg gewesen! so ist es jetzt wieder nichts halbes und nichts ganzes! aber, ab sofort werde ich die leute ausfragen: welche firma? wo ist der sitz der firma? ...... allerdings werden die leute, die auch jetzt schon sehr frech reagieren, wenn man sie auf ihr fehlverhalten aufmerksam macht, diese auskünfte nicht geben. abschrecken lassen, werden sie sich allerdings auch nicht! wenn die rufnummer schon nicht übertragen wird, wie soll man sie denn dann fassen?
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| | # 7 |
| Gastposter | der ganze thread schildert nur die dummheit der allgemeinheit wieder! schon mal jemand in dieser "expertenrunde" daran gedacht, dass in der call-center-branche 480.000 arbeitsplätze hängen- und zwar für leute die so keinen job bekommen würden (alleinerziehende mütter, renter, vorruheständler)... na ja, dann haben wir eben anstelle der erwarteten 5mio arbeitslosen eben 5,5mio |
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| Gastposter | Zitat:
Klar ist es bedauerlich das man die Arbeitnehmer für solche Zwecke missbraucht. Bescheissen ist das aber trotzdem. | |
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| Hat immer ein offenes Ohr Registriert seit: 07.01.2008 Ort: laut verschwörungstheorien nicht existent! ;)
Beiträge: 4.970
| ich denke, es geht hier nicht um die seriösen callcenter! da gibt es unmengen, die es nicht nötig haben, sich in diesen topf werfen zu lassen! ruft man heute bei der kindergeldstelle an, oder bei der krankenkasse, bei einer bestellannahme und dergleichen mehr, hat man ein seriöses callcenter dran! meine exschwippschwiegertochter hat aber mal für so einen ******** gearbeitet. von ihr weiß ich, dass schon der name, mit dem die sich teilweise melden eine lüge ist, von allem drum und dran mal ganz zu schweigen!
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| Gastposter | Zitat:
Zitat:
Zitat:
Rentner? Vorruheständler? sind die auf Jobsuche? Und die werden auch in der Arbeitslosenstatistik geführt?Grundsätzlich;die sollten sich um die Erziehung der Kinder kümmern. ![]() Zitat:
(vergessen...Inder statt Kinder) 2.)Wegen der vermeintlichen Verschärfung der Auflagen bei Cold-Calls werden alle Mitarbeiter arbeitslos? ![]() 3.) Mir ist es schiet egal wieviel bei den Briefkastenfirmen ihren Job verlieren,wenn das Konzept der Cold-Calls Vergangenheit ist. m.f.G. | ||||
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| | # 12 |
| Gastposter | Nur sollte auch deutlich gemacht werden, dass es eine Unterscheidung zwischen den unerlaubten Werbeanrufen gibt (für die das Verbot gilt) und Anrufen zu Marktforschungszwecken, hinter denen keinerlei Verkaufsabsichten stecken und deshalb legitim sind. Das Halbwissen der Bundesbürger hierbei ist erschreckend. |
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| Gastposter | Zitat:
Telefonanrufe zu Marktforschungszwecken,ohne vorherige Einwilligung,sind rechtswidrig. Werbeanrufe zum Absatz von Waren/Dienstleistung sind nach § 7 UWG unzumutbare Belästigung. Das Landgericht Hamburg hat diesen Grundsatz auf Marktforschung ausgedehnt. Leitsatz: 3. Unverlangte Telefonanrufe zu Markforschungszwecken gegenüber Verbrauchern können wettbewerbswidrig i.S.d. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG sein. Zwar handelt es sich bei derartigen Anrufen nicht um Werbung im eigentlichen Sinn dieser Vorschrift. Umfragen zu Marktforschungszwecken sind dem Begriff der Werbung i.S.d. des § 7 Abs. Nr. 2 UWG aber gleichzustellen, wenn sie von Marktforschungsunternehmen im Auftrag anderer Unternehmen durchgeführt werden und damit mittelbar der Absatzförderung dienen, insbesondere wenn Verbrauchergewohnheiten im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen der Auftraggeber erfragt werden. Quelle: >> medien-internet-und-recht.de LG Hamburg, Urteil vom 30.06.2006 - Az. 309 S 276/05 Zitat Im Wege der einstweiligen Verfügung wird der Verfügungsbeklagten verboten, den Verfügungskläger ohne dessen Einwilligung zu Marktforschungszwecken unter dessen Telefonanschluss xxx nebst weiteren Endnummern 1 und 2 anzurufen oder anrufen zu lassen. Zitat Ende m.f.G. | |
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| Helferlein Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 1.856
| Ich finde das Schnippewippe sich zu recht freut. Ich freu mich auch. Wenn es auch kleine Schritte sind, die da erfolgen. Aber es geht zumindest in die richtige Richtung. Alles was den Leuten aus der Nutzlosbranche die Abxxcke erschwert ist begrüssenswert. |
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| Administrator Registriert seit: 09.03.2002
Beiträge: 2.731
| Persönlich nerven mich derartige Anrufe, ich habe hier locker 10 im Monat allein von privaten Krankenversicherungen. Und wegen der Provisionsgeilheit der einzelnen Vertriebler rufen sogar die von meiner eigenen Krankenkasse bei mir an, um mir eine KK zu verkaufen. Abgesehen davon sehe ich Marktforschungsanrufe natürlich als Belästigung an. Und natürlich wollen die auch etwas verkaufen, nur eben nicht heute. Wir werden regelmäßig wegen Popups und Co "zur Sau gemacht" - die kann man wenigstens blocken - und wir lassen den Leuten die Wahl unser Angebot zu besuchen oder eben nicht. Aber die Anrufer, die nerven ohne meine Zustimmung. |
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| Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
| Zitat:
Die Leute die für sowas eingesetzt werden, sind einfach gierig und geldgeil (Motto: Vom Mäuschen zum Millionär in drei Monaten). Das sich solche Erwartungen nicht erfüllen, kann doch, verdammt nochmal, nicht unser Problem sein. Und mir kann auch keiner weiss machen, daß diese Leute nicht wissen, was sie da treiben. Ich wünsche es Ihnen ja nicht, aber nehmen wir mal an, Sie würden von Inkassobetreibern mit unbegründeten Mahnschreiben bombadiert und die zuständige Behörde schreitet nicht ein, weil sie die Arbeitplätze nicht gefährden will. Wär doch toll, nicht? | |
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| Gastposter | Video: Call-Center: Eine riesige Abzocke - Abzocke Anruf Betrug Deutschland Geld - Clipfish Von Katzenjens Lotto-Telefon-Beschiss YouTube - Lotto-Telefon-Beschiss Er sagt hier,dass man auch noch nach 6 Wochen das Geld von der Bank zurückholen lassen kann. Da keine schriftliche Einzugsgenehmigung erteilt wurde. Da habe ich auch nicht gewusst. |
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| Gastposter | Zitat:
Die sechs Wochenfrist gilt. Wenn eine derartige Behauptung ausstellt,dann sollte man sie erklären. Es gibt ein BGH-Urteil das diese Frist in einem Fall für unwirksam erklärt (XI ZR 258/99),aber der BGH hält diese Sechs-Wochen-Frist nicht generell für unwirksam. Ausserdem gibt es Fälle wo überhaupt keine schriftliche Einzugsermächtung vorliegen muss. Z.B bei einer einmaligen Lastschrift von max. 50.- Ps. Hat man davon Kenntnis das das Lastschriftverfahren missbräuchlich angewandet wird,sollte man es der Empfängerbank melden. m.f.G. | |
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| Helferlein Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 1.856
| I.d.R. gilt die 6 Wochenfrist, doch in begründeten Einzelfällen (dubioser Hintergrund) kann bis zu 6 Monate zurückgebucht werden. (Vereinbarung deutscher Banken zum Lastschriftverfahren) Vorraussetzung ist, dass das Konto des Einziehenden noch besteht. |
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| Gastposter | Zitat:
![]() Es gibt schon lange Szenarien die das umgehen. Durch eine Outbound-Kampagne spekuliert man auf einen möglichen Kundenrückruf. Hierzu werden Kampagnen-Rufnummer geschaltet. Das Call Center übermittelt dem Angerufenen nicht seine eigene Rufnummer, sondern eine Kampagnen-Rufnummer des Auftraggebers. Die nötige Software für diese Art der Anrufe bieten Softwareunternehmen heute schon an. m.f.G. | |
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Ps. Briefkästen können kein Bußgeld bezahlen.
9 von 10 stimmen in meinem kopf sagen, ich bin irre, eine summt!
Rentner? Vorruheständler? sind die auf Jobsuche? Und die werden auch in der Arbeitslosenstatistik geführt?