Alt 17.03.2009, 17:46   # 1
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Verbraucherschützer und Anwälte raten weiterhin von Zahlungen ab

Die Entscheidung des Landgericht Frankfurt Betreiber von Abofallen nicht anzuklagen sorgt für Aufsehen. Aus ihr ergebe sich aber noch lange keine Pflicht ungerechtfertigte Forderungen zu zahlen, heißt es von Juristen.
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Diskussion zu: Abofallen: Abgelehntes Strafverfahren kein Grund zu zahlen
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Alt 19.03.2009, 12:32   # 2
Theo Peuyn, Schopfheim
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Das was das Landgericht Frankfurt da als eine Art Freibrief für die Millionen B***** von Online Content ist ein Schlag ins Gesicht aller Verbraucher und Internet-Nutzer. Die Staatsanwaltschaft sollte dringend gegen dieses Skandal-Urteil Einsoruch einlegen. Ich wurde ein OPFER dieser B***** und ******** und habe mich entschlossen unter meinem Namen andere Verbraucher aufgefordert NICHT EINEN EURO ZU BEZAHLEN. Ubnd ich habe im letzten halben Jahr mehr als 200 Opfer motivieren können Strafanzeige zu erstatten. Man darf sich auch von dubiosen Inkassofirmen und Rechtsanwälten nicht einschüchtern lassen die sich an dieser Abzocke beteiligen. Man muß diese Internet B***** beim Namen nennen. Als Opfer habe ich das Recht au meiner Seite mich mutig zu wehren, dies haben Rechtsanwälte beim Blog Internet-Handel positiv so kommentiert. Natürlich ist es für manche Staatsanwalstchaften bequem zu behaupten es läge kein öffentliches Intersse vor. Dabei ist der Betrug ohne jeden Zweifel erkenntlich wenn man sich mit der Materie etwas genauer beschäftigt, denn diese Internet B***** die mit Abonnements locken erbringen keine nachweisbare Gegenleistung. Es ist technisch gar nicht möglich Abonnenten mittels einer sogenannten Eintragung in Gewinnerlisten anzumelden. Die Veranstalter von Gewinnspielen mit Rätseln mit Gewinnmöglichkeiten akzeptieren nämlich nur die persönliiche Teilnahme (sie sammeln diese wertvollen Daten) des einzelnen Mitspielers.

* aus rechtlichen Gründen geändert
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Alt 27.05.2012, 08:11 # --
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