Alt 17.03.2009, 17:35   # 1
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Ist Internetabzocke etwa keine Straftat?


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Diskussion zu: Kommentar: Skandalgerichts-Entscheidung in Frankfurt
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Alt 17.03.2009, 17:35 # --
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Alt 17.03.2009, 18:06   # 2
pittiplatsch
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Da fallen mir spontan wieder einige Begrifflichkeiten aus dem Thread: Strafrechtliche Betrachtungen einiger Postings ein
Sind die Anbieter der Abofallen ********? Sind Sie einer, weil Sie nicht zahlen wollen? An dieser Stelle versuchen wir die Auseinandersetzung mit den strafrechtlichen Fakten.

Zitat:
Zitat von pittiplatsch Beitrag anzeigen
Nun mal einen kurzen Ausflug in die rechtliche Materie: :bedrueck:
Betrug ist ein Vergehen = Straftat gem. § 12 (2) StGB.
Zitat:
Zitat von § 263 StGB
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Im der damaligen Abhandlung hatte ich dann auch noch folgendes geschrieben
Zitat:
Für Kritiker: Ja mir ist auch bewusst, dass ggf. die Anbieter von AB(O-zock)-Verträgen selbst Betrug begehen könnten - mit der Formulierung bleibe ich mal vorsichtig!
Leider sind mit dem jetzigen Beschluß aus Frankfurt meine Hoffnungen auf ein derartiges Urteil (******** = ********) mächtig geschrumpft
- ich gebe die Hoffnung aber nicht gänzlich auf.

Der jetzige Beschluss stützt sich ja primär auf die Aussage, dass den Betreibern das vorsätzliche Handeln im Zusammenhang mit der Verwirklichung des § 263 StGB nicht nachweisbar ist.

:vogel: leider muss ich an der Stelle auch die drei Herren Richter mal in Schutz nehmen -
wer sich nicht explizit mit dieser Materie und dann ständig beschäftigt, der wird den Vorsatz NIE bestätigen können.

Zitat:
Zitat von pittiplatsch Beitrag anzeigen
Die Grundlage für die Zurechnung des tatbestandlichen Erfolges sind die Prüfungen zum subjektiven Tatbestand.
Dabei ist die Frage zu beantworten, ob ein Tatgeschehen auch innerlich dem Straftatbestand entspricht, also ob es sich um eine - vom Bewußtsein des Täters - gesteuerte Handlung handelt.

Der subjektive Tatbestand umfasst somit den Tatvorsatz, die Motive des Täters und eventuelle Absichten.

Zitat:
Zitat von § 15 StGB
Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
und genau an dieser Stelle liegt wohl das Eingreifen der Anwälte der Gegenseite:
Zitat:
Vorsätzliches Handeln

:cry: Eine Definition des Begriffs "Vorsatz" gibt es im Strafrecht nicht.
Vielmehr wird der Vorsatz in Literatur und Rechtsprechung folgendermaßen definiert:
    • "Vorsatz ist Wissen und Wollen der zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden objektiven Merkmale" oder
    • "Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände" oder
    • "Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung"
:ideen: Der Vorsatz besteht also aus zwei Elementen:
  • Dem "Wissen" als intellektuellen Element und
  • dem "Wollen" als voluntativem Element.
Diese Elemente können nach den folgenden Grundsätzen bewertet werden:
    • Wissen
      Im Umkehrschluss aus § 16 I StGB lässt sich entnehmen, dass der Vorsatz sich auf alle Umstände beziehen muss, die zum gesetzlichen Tatbestand gehören. Sonst ist der Vorsatz nach dieser Vorschrift ausgeschlossen.
      Zitat:
      Zitat von § 16 StGB
      Irrtum über Tatumstände
      (1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.
      Der Täter muss also alle Tatbestandsmerkmale kennen, die zu dem von ihm verwirklichten objektiven Tatbestand gehören.
      Auch die Kenntnis der normativen Tatbestandsmerkmalen, die zum jeweiligen objektiven Tatbestand gehören, ist notwendig.
      Dabei muss er nicht die exakte juristische Definition einzelner Begrifflichkeiten kennen, er muss aber ihren natürlichen Sinngehalt kennen und das Tatbestandsmerkmal nach Laienart richtig erfassen.
      Zudem muss der Täter das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der Kausalität - also die Beziehung zwischen Ursache und Wirkung - in seinen wesentlichen Zügen richtig erfasst haben.
      Der Täter muss den Erfolgseintritt nicht unbedingt sicher voraussehen, es reicht, wenn er ihn für möglich hält.
    • Wollen
      Der Täter muss die erkannte Möglichkeit einer Tatbestandsverwirklichung in seinen Willen aufnehmen und sich für sie entscheiden.
      Er muss den Willen zur Tatbestandsverwirklichung und die Vorstellung von der Beherrschung der Tathandlung haben.
Und gerade dies durch die Strafverfolgungsbehörden nachzuweisen ist schwierig - um nicht zu sagen - nahezu unmöglich.

Hoffen wir auf den gesunden Menschenverstand von Zivilrichtern und den Anwälten der betroffenen User - denn zumindest dort scheint es bei Vorbringen aller Informationen (auch der längst bekannten) noch im Sinne der Verbraucher zu laufen.
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Alt 17.03.2009, 18:09   # 3
arthus
 
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Zitat:
Zitat von pittiplatsch Beitrag anzeigen

Hoffen wir auf den gesunden Menschenverstand von Zivilrichtern und den Anwälten der betroffenen User - denn zumindest dort scheint es bei Vorbringen aller Informationen (auch der längst bekannten) noch im Sinne der Verbraucher zu laufen.
Im Gegenteil, dort läuft es immer besser für die Verbraucher
http://www.netzwelt.de/forum/vermein...tml#post615799
Zitat:
Abofallen: Gericht verbietet Abzocke mit versteckten Kosten:
Abofallen im Internet haben vor Gericht keine Chance. Das zeigen jetzt zwei neue Urteile. Darin verbietet das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt den Firmen Genealogie Ltd. und NETContent Ltd., Verbraucher mit versteckten Kosten abzuzocken.
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Alt 17.03.2009, 18:22   # 4
pittiplatsch
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Zitat:
Zitat von arthus Beitrag anzeigen
Im Gegenteil, dort läuft es immer besser für die Verbraucher
http://www.netzwelt.de/forum/vermein...tml#post615799
:schmunze: Zum Schandurteil und den ominösen Umständen, wie es zustande gekommen ist möchte ich mich nicht öffentlich äußern :x:
- dies könnte schnell in übler Nachrede, falscher Verdächtigung oder Beleidigung enden :vogel:

Wichtig für die betroffenen User ist es, bei den verschiedenen Stufen etc. richtig zu reagieren.
Spätestens beim gerichtlichen Mahnbescheid MUSS das Kreuzchen an der richtigen Stelle gemacht werden und
sollte man vor den Richter geschleift werden, MUSS der beauftragte Rechtsanwalt auch ALLE Fakten vorbringen - selbst die, von denen der User meint, sie seien doch allseits längst bekannt.

Dann bleibt das Skandalurteil vom vergangenen Jahr eine unrühmliche Ausnahme und das Ergebnis der "Unbedarftheit" von User und Anwalt.

Auch die Trophäensammlung des Herrn T. ist ja nur durch die Dusseligkeit der User größer geworden
- wie kann man nur bei einer unberechtigten Forderung Ratenzahlung vereinbaren?

In diesem Sinne:
Mögen die verschiedenen Verbraucherschutz-Foren und Seiten GEMEINSAM an der Information der User über die Fallen im Netz arbeiten und damit den Abz*ckern das Leben möglichst schwer machen.
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Alt 17.03.2009, 18:50   # 5
immorb
Gastposter
 
Mal abwarten ob man in NRW etwas von der Materie versteht.

http://www.netzwelt.de/forum/607629-post52.html

m.f.G.
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Alt 17.03.2009, 23:00   # 6
Michelle12
Gastposter
 
Manche Richter scheinen wirklich Tomaten auf den Augen zu haben. Leider setzen sie mit dieser Entscheidung ein völlig falsches Signal, nämlich dass die ******** weiter ohne strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen, kräftig Kohle machen dürfen. Hier entscheiden Richter einer Strafkammer einen Sachverhalt, den sie selber wohl kaum geprüft haben dürften und überstimmen damit ihre Kollegen von der Staatsanwaltschaft, die mit der gleichen Ausbildung wohl zumindest den gleichen juristischen Background haben dürften, sich aber mit der Materie aufgrund jahrelanger Beschäftigung weitaus besser auskennen.

Mir ist bei solchen Entscheidungen mancher Richter, aber auch des Richters Staakmann in München, der die Sparkasse in München zur unbefristeten Weiterführung des Kontos der allseits beliebten Katja Günther verurteilt hat, nicht ganz klar, in welcher Welt diese leben. Wenn ihnen eine solche Webseite vorgelegt wird, wissen sie natürlich, dass es hier möglicherweise um Abzocke und xxxx geht. Natürlich schaut man sich dann die Seite genauer an und findet irgendwo im Kleingedruckten den versteckten Preishinweis. Aber was wäre, wenn so ein Richter nicht wüsste, dass die Seite nur xxxxx als Plattform dient: dann würde er vermutlich genauso reinfallen. Warum fragen sich denn diese Richter nicht, weshalb die Preisangaben so versteckt auf den Seiten sind? Doch nicht aus reinem Versehen! Nein, die Anbieter wurden zwar schon durch mehrere Abmahnungen und Urteile gezwungen, die Preisangabe offen anzugeben und verstoßen immer wieder eklatant dagegen. Warum sieht das nur kein Richter in seiner schieren Allmacht. entfernt - bitte Vorsicht mit solchen Aussagen! /MOD
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Alt 18.03.2009, 08:18   # 7
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.215
Es ist noch nicht aller Tage Abend und die Sta hat noch ein paar heißere Eisen im Feuer:
heise online - 16.03.09 - Frankfurter Gericht lehnt Anklage gegen Abofallenbetreiber ab
Zitat:
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt bleibt laut Sprecherin Doris Möller-Scheu bei ihrer Bewertung der strafrechtlichen Relevanz und erwägt nun rechtliche Schritte gegen die Ablehnung der Anklage. Parallel führt sie in anderen Fällen Ermittlungen gegen die Gruppe um Burat, die jüngst in Hausdurchsuchungen mündeten
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 18.03.2009, 10:05   # 8
immorb
Gastposter
 
Jetzt sollten die Geschädigten ihren Hinter hochkriegen und aktiv werden.

Wäre ich Geschädigter,ich würde dem Gericht einen Erfahrungsbericht schreiben und einige Fragen vorlegen.
Z.B.
-Warum Einreden nicht beachtet werden.
-Fristgerechte Widerrufe nicht anerkannt werden.
-Dritte sich ohne Probleme anmelden können.
-Minderjährige einen Vertrag abschliessen können.
-Seiten,die man über Links erreicht,(Werbung,E-Mail),keinen Hinweis auf die Kosten enthalten.
-Warum manche Rechnungen bekommen die die Seiten "nie" besucht haben.
-Warum die Firmen in Briefkästen ihre Büros haben.
-Warum einige Angebote "vermutlich" den Tatbestand des Wuchers erfüllen.
(Wucher "kann" eine Straftat sein. (§ 291 Wucher)
-Warum bewusst gegen Anhang (zu § 3 Abs. 3 UWG) verstossen wird >> ( Anhang (zu § 3 Abs. 3).
Und wenn man gegen die "Blacklist UWG" verstösst,liegt nach "meiner" Meinung vorsätzliche Täuschung vor.
Wer sich mit vorsätzlicher Täuschung einen Vermögensvorteil verschaffen will,verstösst,nach meiner laienhaften Meinung,
gegen>>§ § 263Betrug
Dort heisst es:
Zitat:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,
[...]
Zitat Ende

m.f.G.
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Alt 17.06.2009, 10:29   # 9
Vedeema
Gastposter
 
Es ist wahrscheinlich zu viel verlangt, dass sich ein Richter mit solchen "Lappalien" abgibt, wie z. B. sich im Internet zu informieren. Er weiß ja alles besser - auch besser als ein Staatsanwalt. Ich glaube, wenn so ein Richter mal selber bin eine Abofalle gelandet ist - das würde er aber niemals zugeben , er kann doch lesen - , dann käme er auch vielleicht zu einem anderen Urteil. - Vedeema -
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Alt 14.10.2009, 01:02   # 10
peschmo
Gastposter
 
Ein solches Urteil des Landgerichts Frankfurt, wird nicht über dem des Oberlandesgerichts Frankfurt stehen.
Es hat nur niedere Bedeutung und sollte daher nicht überbewertet werden.
Nach dem Motto: Lex generalis geht vor Lex spezialis.

Übrigens ist die (Rechts ?)anwältin, Frau Katja Günther, trotz vielzähliger Beschwerden von Geschädigten bei der Anwaltskammer München inzwischen als "Eintreiberin" bei fünf "Hinterfirmen" von Internet-Abzockern tätig.
Siehe heutige "Akte"-Sendung im Fall "abcload".
Schläft denn die Politik und sämtliche zuständigen Behörden ?

M.f.G.
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Alt 25.05.2013, 03:19 # --
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