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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 23.406
| Diskussion zu: Kommentar: Skandalgerichts-Entscheidung in Frankfurt |
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| netzwelt.de | |
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| Smiley-Poster / Informant Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.563
| Da fallen mir spontan wieder einige Begrifflichkeiten aus dem Thread: Strafrechtliche Betrachtungen einiger Postings ein Sind die Anbieter der Abofallen ********? Sind Sie einer, weil Sie nicht zahlen wollen? An dieser Stelle versuchen wir die Auseinandersetzung mit den strafrechtlichen Fakten. Zitat:
Zitat:
Leider sind mit dem jetzigen Beschluß aus Frankfurt meine Hoffnungen auf ein derartiges Urteil (******** = ********) mächtig geschrumpft- ich gebe die Hoffnung aber nicht gänzlich auf. Der jetzige Beschluss stützt sich ja primär auf die Aussage, dass den Betreibern das vorsätzliche Handeln im Zusammenhang mit der Verwirklichung des § 263 StGB nicht nachweisbar ist. :vogel: leider muss ich an der Stelle auch die drei Herren Richter mal in Schutz nehmen - wer sich nicht explizit mit dieser Materie und dann ständig beschäftigt, der wird den Vorsatz NIE bestätigen können. Zitat:
Zitat:
Hoffen wir auf den gesunden Menschenverstand von Zivilrichtern und den Anwälten der betroffenen User - denn zumindest dort scheint es bei Vorbringen aller Informationen (auch der längst bekannten) noch im Sinne der Verbraucher zu laufen. | |||||||
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| | # 3 | ||
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.215
| Zitat:
http://www.netzwelt.de/forum/vermein...tml#post615799 Zitat:
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| | # 4 | |
| Smiley-Poster / Informant Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.563
| Zitat:
- dies könnte schnell in übler Nachrede, falscher Verdächtigung oder Beleidigung enden :vogel: Wichtig für die betroffenen User ist es, bei den verschiedenen Stufen etc. richtig zu reagieren. Spätestens beim gerichtlichen Mahnbescheid MUSS das Kreuzchen an der richtigen Stelle gemacht werden und sollte man vor den Richter geschleift werden, MUSS der beauftragte Rechtsanwalt auch ALLE Fakten vorbringen - selbst die, von denen der User meint, sie seien doch allseits längst bekannt. Dann bleibt das Skandalurteil vom vergangenen Jahr eine unrühmliche Ausnahme und das Ergebnis der "Unbedarftheit" von User und Anwalt. Auch die Trophäensammlung des Herrn T. ist ja nur durch die Dusseligkeit der User größer geworden - wie kann man nur bei einer unberechtigten Forderung Ratenzahlung vereinbaren? In diesem Sinne: Mögen die verschiedenen Verbraucherschutz-Foren und Seiten GEMEINSAM an der Information der User über die Fallen im Netz arbeiten und damit den Abz*ckern das Leben möglichst schwer machen. | |
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| Gastposter | Mal abwarten ob man in NRW etwas von der Materie versteht.http://www.netzwelt.de/forum/607629-post52.html m.f.G. |
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| | # 7 | |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.215
| Es ist noch nicht aller Tage Abend und die Sta hat noch ein paar heißere Eisen im Feuer: heise online - 16.03.09 - Frankfurter Gericht lehnt Anklage gegen Abofallenbetreiber ab Zitat:
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog) | |
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| | # 8 |
| Gastposter | Jetzt sollten die Geschädigten ihren Hinter hochkriegen und aktiv werden. Wäre ich Geschädigter,ich würde dem Gericht einen Erfahrungsbericht schreiben und einige Fragen vorlegen. Z.B. -Warum Einreden nicht beachtet werden. -Fristgerechte Widerrufe nicht anerkannt werden. -Dritte sich ohne Probleme anmelden können. -Minderjährige einen Vertrag abschliessen können. -Seiten,die man über Links erreicht,(Werbung,E-Mail),keinen Hinweis auf die Kosten enthalten. -Warum manche Rechnungen bekommen die die Seiten "nie" besucht haben. -Warum die Firmen in Briefkästen ihre Büros haben. -Warum einige Angebote "vermutlich" den Tatbestand des Wuchers erfüllen. (Wucher "kann" eine Straftat sein. (§ 291 Wucher) -Warum bewusst gegen Anhang (zu § 3 Abs. 3 UWG) verstossen wird >> ( Anhang (zu § 3 Abs. 3). Und wenn man gegen die "Blacklist UWG" verstösst,liegt nach "meiner" Meinung vorsätzliche Täuschung vor. Wer sich mit vorsätzlicher Täuschung einen Vermögensvorteil verschaffen will,verstösst,nach meiner laienhaften Meinung, gegen>>§ § 263Betrug Dort heisst es: Zitat: (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, [...] Zitat Ende m.f.G. |
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Nun mal einen kurzen Ausflug in die rechtliche Materie: :bedrueck:
Leider sind mit dem jetzigen Beschluß aus Frankfurt meine Hoffnungen auf ein derartiges Urteil (******** = ********) mächtig geschrumpft
der User größer geworden
Mal abwarten ob man in NRW etwas von der Materie versteht.