Alt 06.03.2009, 11:57   # 1
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Verbraucherschützer raten zum Widerspruch gegen unberechtigte Forderungen

"Eine neue Qualität der Internetabzocke" sehen Verbraucherschützer. Eine Rechtsanwältin beantragt derzeit Mahnbescheide bei Gericht, um umstrittene Forderungen von so genannten Abofallen einzutreiben.
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Diskussion zu: Abofallen: Anwältin beantragt gerichtliche Mahnbescheide
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Alt 06.03.2009, 16:01   # 2
capa
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Die Rechnung am Ende ist nur sehr grob und lässt eine mögliche Taktik der Betreiber von Abofallen außer acht. Sie könnten darauf setzen, dass die Meldungen und Foreneinträge über die Mahnbescheide Personen, die zum ersten Mal eine Rechnung erhalten, einschüchtern und bei ihnen für eine größere Zahlungsbereitschaft sorgen.

Dieser mögliche Effekt lässt sich aber nur schwer in einer Rechnung darstellen und liegt im Bereich des Spekulativen.

Grüße
Capa
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Alt 06.03.2009, 18:50   # 3
immorb
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Zitat:
Zitat von capa Beitrag anzeigen
[...]
Dieser mögliche Effekt lässt sich aber nur schwer in einer Rechnung darstellen und liegt im Bereich des Spekulativen.

Grüße
Capa
Man rechnet schon bei den Rechnungen/Mahnungen das 25-30% bezahlen.

Die "allgemeine" Unwissenheit der Bürger fördert natürlich die Drohgebärde die jetzt stattfindet.
Wenn nach Erhalt eines Mahnbescheids "nur" 20% bezahlen,dann hat es sich für die gelohnt,die Aktion war erfolgreich,Unkosten sind erwirtschaftet.
Werbung, hier eine negatve, kostet Geld,soll aber den Profit anregen.

Forderung ist? €100.-
Man verschickt 100 Mahnbescheide= €2300.- Unkosten
20 bezahlen= 20x€23.- = € 460.-
Anwaltgebühren etwa €25.- = € 500.-
Auslagen etwa €5.- = € 100,-
Forderungsbetrag = € 2000.-
macht Summa Summarum €3060.-

Bringt diese Aktion schon einen Gewinn von € 760.-

Eine Werbekampangne die nichts kostet ist Gold wert.
Denn spricht es sich rum das die böse Rechtsanwältin Mahnbescheide beantragt,vereinfacht es den weiteren Forderungseinzug.

m.f.G.
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Alt 06.03.2009, 19:22   # 4
Rauschi76
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Ich dachte, daß Frau Katja G. aus M. schon vor einiger Zeit das "HANDWERK" gelegt wurde oder bin ich da falsch informiert ??

Aber über Katja G. aus M. wurde doch auch schon des öfteren in diversen Foren gewarnt und auch s schon bei Akte auf SAT1

Rat entfernt

Gruß Rauschi76
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Alt 06.03.2009, 19:43   # 5
arthus
 
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Zitat:
Zitat von Rauschi76 Beitrag anzeigen
Ich dachte, daß Frau Katja G. aus M. schon vor einiger Zeit das "HANDWERK" gelegt wurde oder bin ich da falsch informiert ??
Schön wärs, aber leider noch immer in "Amt und Würden" und ein Ende ist nicht in Sicht.
Zitat:
Zitat von Rauschi76 Beitrag anzeigen
Aber über Katja G. aus M. wurde doch auch schon des öfteren in diversen Foren gewarnt und auch s schon bei Akte auf SAT1
[ironie]Warnungen in Foren oder Akte haben keinerlei rechtliche Folgen [/ironie]
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Alt 07.03.2009, 08:30   # 6
Zaphod68
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Es ist mir völlig unverständlich warum gegen solche ******** nicht endlich mal von staatlicher Seite vorgegangen wird.
Jeder mögliche Scheiß wird in diesem Land reglementiert, aber hier versagt der Verbraucherschutz gänzlich.
Es darf nicht sein das eine Firma, die eindeutig betrügerische Absichten hat, gerichtliche Mahnbescheide verschicken lassen kann.
Grade ältere Menschen werden bei offiziellen Schreiben von einem Gericht panisch reagieren und schnellstmöglich bezahlen. Genau darauf spekulieren diese Verbrecher doch und bekommen noch amtliche Unterstützung.
Es wäre an der Zeit hier die Möglichkeit zu schaffen solche Firmen mit kostspieligen Gegenklagen überziehen zu dürfen.
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Alt 07.03.2009, 13:19   # 7
DunkelSchwarz
 
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Zitat:
Zitat von Zaphod68 Beitrag anzeigen
Es ist mir völlig unverständlich warum gegen solche ******** nicht endlich mal von staatlicher Seite vorgegangen wird.
Jeder mögliche Scheiß wird in diesem Land reglementiert, aber hier versagt der Verbraucherschutz gänzlich.
Es darf nicht sein das eine Firma, die eindeutig betrügerische Absichten hat, gerichtliche Mahnbescheide verschicken lassen kann.
Grade ältere Menschen werden bei offiziellen Schreiben von einem Gericht panisch reagieren und schnellstmöglich bezahlen. Genau darauf spekulieren diese Verbrecher doch und bekommen noch amtliche Unterstützung.
Es wäre an der Zeit hier die Möglichkeit zu schaffen solche Firmen mit kostspieligen Gegenklagen überziehen zu dürfen.
Das ist Deutschland - das ist halt Justizzypressen- und Lobbyistenland!

Es würde bereits genügen, wenn der Vorschlag zur Gesetzesänderung des BaWü-Verbraucherministers Hauk durchgehen würde:

Alle per Telefon und Internet geschlossenen (bzw. behaupteten) Verträge sind schwebend unwirksam, bis der Kunde innerhalb zwei Wochen durch seine Unterschrift die Ordnungsmäßigkeit bestätigt.

Das ganze Abofallen- und Telefongeier-System würde vollkommen zusammenbrechen!

Aber die Lobbyisten von Bitkom und anderen baggern bei Zypries und anderen Ministern, denn das würde ihrer Ansicht nach "der Wirtschaft schaden"!

Und die Zypresse steht auf Seiten der Abzockerbanden und möchte den Vorschlag von Minister Hauk auf keinen Fall realisieren.
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Alt 07.03.2009, 14:05   # 8
immorb
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Zitat:
Zitat von DunkelSchwarz Beitrag anzeigen
[...]
Es würde bereits genügen, wenn der Vorschlag zur Gesetzesänderung des BaWü-Verbraucherministers Hauk durchgehen würde:

Alle per Telefon und Internet geschlossenen (bzw. behaupteten) Verträge sind schwebend unwirksam, bis der Kunde innerhalb zwei Wochen durch seine Unterschrift die Ordnungsmäßigkeit bestätigt.
[..]
Es würde auch schon reichen wenn man das "Neue" Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb anwendet.
Denn dort,im Anhang, ist jetzt klar definiert was der Unternehmer zu unterlassen hat.
Durch den Begriff "geschäftlichen Handlung" wird nun auch das Verhalten während und nach Vertragsschluss erfasst.
>> Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 sind

Ps.
Nicht nur BaWü-Verbraucherministers Hauk will Telefon-"Werbung" unterbinden.
Auch seine Kollegen in anderen Bundesländern fordern dies.
seit 2007

m.f.G.
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Alt 08.03.2009, 20:04   # 9
Siechlinde
 
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Kann jemand beantworten, wie es hier mit Verjährungsfristen aussieht?
Meine Rechnung von Netcontent ... ist vom 16.01.2007, letztmals außergerichtlich fällig gestellt am 17.08.2008 von besagter Dame.
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Alt 08.03.2009, 20:19   # 10
pittiplatsch
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Zitat:
Zitat von Siechlinde Beitrag anzeigen
Kann jemand beantworten, wie es hier mit Verjährungsfristen aussieht?
Meine Rechnung von Netcontent ... ist vom 16.01.2007, letztmals außergerichtlich fällig gestellt am 17.08.2008 von besagter Dame.
sofern ich richtig rechne:
Zitat:
Alle Ansprüche, es sei denn, es besteht eine Sonderregelung. - 3 Jahre
wichtig: Verjährungbeginn mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Kenntnis des Anspruchs vorliegt. - also 31.12. 2010 in obigem Fall

Hemmung oder Neubeginn der Verjährung:
Die Verjährung einer Forderung tritt nicht ein, wenn sie gehemmt ist oder neu beginnt.
Verjährungshemmung bedeutet, dass der Zeitraum, in dem die Verjährung gehemmt war, nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet wird. Die Verjährungsfrist läuft nach der Hemmung aber weiter.
  • Klageerhebung oder lediglich Einreichung der Klage, falls die Klageschrift in Kürze zugestellt wird
  • Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren
Die Verjährung beginnt neu zu laufen (früher Unterbrechung der Verjährung), wenn ein Anerkenntnis des Schuldners vorliegt oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird. Außergerichtliche Mahnungen, also private Zahlungsaufforderungen, hemmen die laufende Verjährung Ihrer Ansprüche nicht, selbst wenn sie schriftlich und in Form eines eingeschriebenen Briefes erfolgen. Auch mehrfache schriftliche Mahnungen bewirken keine Verjährungshemmung.

:idea: An diesem Beispiel kann sich jeder selbst ausrechnen, wann die Forderung nicht mehr aktuell ist - daher wohl auch einige der gerichtlichen Mahnbescheide
(man will wohl noch ganz alte Forderungen vor der Verjährung bewahren)
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Alt 09.03.2009, 00:24   # 11
Drstrunck
 
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Was immer man von der Dame denken mag, psychologisch hat sie doch einen Erfolg zu verbuchen.

Alle sind doch erstmal verunsichert (incl. der Verbraucherzentralen) weil ja auf Verbraucherseite davon ausgegangen wurde, daß Mahnbescheide garnicht oder sehr selten beantragt werden ( Die Moderatoren hier im Forum sind davon ausgenommen, sie haben in ihren Beitragen immer auf die unwahrscheinliche Möglichkeit des Mahnbescheides hingewiesen).

Alle Betroffenen sollten im Mahnbescheid an der richtigen Stelle ein Kreuz setzen, und das Ganze unterschrieben und per Einschreiben mit Rückschein so schnell wie möglich an das zuständige Amtsgericht zurückschicken.

Damit der Erfolg nur ein psychologischer bleibt.
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Alt 09.03.2009, 07:24   # 12
pittiplatsch
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Zitat:
Zitat von pittiplatsch Beitrag anzeigen
wichtig: Verjährungbeginn mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Kenntnis des Anspruchs vorliegt. - also 31.12. 2010 in obigem Fall
kleiner Nachtrag:
Grundsätzlich beziehen sich diese Angaben auf berechtigte Forderungen -
:bedrueck: leider kann aus einer unberechtigten Forderung (z.B. ABO-Fallen) durch unachtsames Verhalten der Betroffenen schnell eine reale Forderung werden
[z.B. durch Schuldanerkenntnis, Ratenzahlungsvereinbarung, Nichtreagieren auf gerichtlichen Mahnbescheid]

Daraus folgt - man muss nicht auf jeden Schriebs der Gegenseite reagieren, aber die wichtigen Dinge dürfen auch nicht durch die Lappen gehen!
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Alt 09.03.2009, 11:42   # 13
arthus
 
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Weder Verbraucherzentralen noch namhafte Foren sind verunsichert. Entsprechende Informationen, falls es doch zu MNB kommen, werden seit geraumer Zeit d.h vor dem Bekanntwerden angeboten.

Auf Grund der extrem geringen Anzahl von Meldungen über tatsächlich erfolgte MB ( hier sind es bisher 2 ) in einem anderen Forum einer, ansonsten gibt das WWW
z.Z noch nichts her, ist es unmöglich sich ein Bild zu verschaffen, welchen Umfang es hat/haben wird. Die Verbraucherzentralen nennen keine Zahlen.

Falsch war es und zwar in fast allen Foren und Publikationen den MB als ultimative Waffe hochzustilisieren, anstatt von Beginn aufklärend den rein formalen Charakter des Wischs zu erläutern und zu beruhigen.

Wichtig ist es, nüchtern zu analysieren, welche Szenarien möglich sind wie z.B hier:
Katja Guenther-Mahnbescheid? Kein Grund zur Sorge | Augsblog.de
Zitat:
Zitat von Augsblog.de
Was die Katja Günther mit ihrer Aktion bezweckt, ist klar: Sie will weiterhin Angst und Schrecken verbreiten. Und das könnte ihr mit ein wenig Aufwand sogar gelingen. Obwohl eigentlich kein Grund zur Sorge besteht. Denn was passiert denn nach dem Versand der Mahnbescheide?

* Es wird Opfer geben, die sich vom gerichtlichen Mahnbeschied einschüchtern lassen und bezahlen. Auch wenn die Rechnungen eigentlich völlig unberechtigt sind. Dann hat sich die Sache für Katja Günther und die Online Content Ltd. gelohnt.

* Es wird Opfer geben, die falsch oder gar nicht auf den Mahnbescheid reagieren. Das ist der zweitbeste Fall für die Herrschaften. Jetzt können sie nämlich beim Gericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Wohlgemerkt auch für Geld, das ihnen vermutlich gar nicht zusteht.

* Es wird Mahnbescheid-Empfänger geben, die richtig reagieren und binnen zwei Wochen widersprechen. Dann sind zwar die 23 Euro zum Teufel, die Günther & Co. der Mahnbescheids-Antrag gekostet hat. Mehr passiert dann aber auch nicht. Wenn nur genügend andere bezahlen, lohnt sich die Investition trotzdem.

* Es wird Opfer geben, die zum Gegenangriff übergehen. Zum Beispiel, indem sie den Fall ins streitige Verfahren überleiten. Das heißt: Die Opfer wollen vor Gericht ziehen um zu beweisen, dass Günther & Online Content Ltd. keinen Anspruch auf das geforderte Geld haben. Vermutlich werden Anwältin und Mandatschaft dann sehr schnell zurückstecken. NIchts wäre für die Online Content Ltd. schlimmer als ein Gerichtsprozess. Wir erinnern uns: Erst kürzlich hat das Landgericht Hanau die Online Service Ltd. dazu verurteilt, ihre Gewinne offenzulegen - damit dieses ergaunerte Geld vom Staat abgeschöpft werden kann.
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 05.06.2009, 12:15   # 14
lerchenvogel
Gastposter
 
hey...

wie widerspreche ich denn?
habe gerade so einen inkasso-mahnbescheid bekommen,
hab ne gute viertelstunde mit dem Typ vom Inkasso telefoniert,
aber der kann im Endeffekt ja auch nichts dafür...
weiß jemand wie man da einspruch einlegt??

Anne
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Alt 05.06.2009, 20:54   # 15
Drstrunck
 
Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
Zitat:
Zitat von lerchenvogel Beitrag anzeigen
hey...

wie widerspreche ich denn?
habe gerade so einen inkasso-mahnbescheid bekommen,
hab ne gute viertelstunde mit dem Typ vom Inkasso telefoniert,
aber der kann im Endeffekt ja auch nichts dafür...
weiß jemand wie man da einspruch einlegt??

Anne
Als erstes: Schreibt endlich mal in Eure Post's rein, ob Ihr volljährig seit oder nicht!!!!!!!!

Was hast Du genau bekommen?
Einen Mahnbescheid vom zuständigen Gericht oder ein Mahnschreiben von einem Inkassobüro?
Von wem ist das Schreiben?

Ich gehe davon aus, daß Du volljährig bist.

Mahnbescheide kannst Du daran erkennen, daß die in einem gelben Umschlag kommen und gegen Unterschrift zugestellt werden.

Was mache ich dann?

Ein Kreuz an die richtige Stelle machen (der Forderung wird widersprochen), das Ganze unterschreiben und so schnell wie möglich an das zuständige Amtsgericht (Adresse auf dem Mahnbescheid) per Einschreiben mit Rückschein zurückschicken.
Wenn Du bei einem Mahnbescheid nicht reagierst, wird der vollstreckbar.

Inkasso Mahnschreiben kommen als normale Post, Absender ist ein Inkasso Büro.

Was mache ich dann?

Wenn die Forderung von einem "Nutzlos Anbieter" ist (die üblichen Verdächtigen, nicht etwas die Stadtwerke) und Du nicht zahlen willst und mußt, brauchtst Du nichts zu tun.
Wenn Du ganz sicher gehen willst, schick ein Einschreiben mit Rückschein mit folgendem Inhalt: " Ich widerspreche der Forderung."
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Alt 05.06.2009, 21:32   # 16
immorb
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Zitat:
Zitat von lerchenvogel Beitrag anzeigen
hey...

wie widerspreche ich denn?
habe gerade so einen inkasso-mahnbescheid bekommen,
hab ne gute viertelstunde mit dem Typ vom Inkasso telefoniert,
aber der kann im Endeffekt ja auch nichts dafür...
weiß jemand wie man da einspruch einlegt??

Anne
Das wesentliche hat @Drstrunck schon geschrieben.
Weswegen hast du die "Mahnung" bekommen?
Hast du in einem Versandhaus Möbel bestellt und nicht bezahlt?
Was für ein Inkasso-Büro;oder Anwalt?
Harry Potter mit seiner Glaskugel ist hier nicht angemeldet.
Zitat:
Zitat von lerchenvogel Beitrag anzeigen
hab ne gute viertelstunde mit dem Typ vom Inkasso telefoniert,
Mit einem Inkasso-Büro telefoniert man nicht stundenlang.
Wenn ich meine Rechnungen immer bezahle teile ich denen kurz und bündig mit das ich die Forderung bestreite.
strittige Forderungen sind nicht Sache eines Inkasso-Büro
Habe ich es mit einem Anwalt zu tun der "unberechtigte Forderungen" eintreiben will,teile ich dem kurz und bündig mit,er soll vor Gericht gehen.
Zitat:
Zitat von lerchenvogel Beitrag anzeigen
weiß jemand wie man da einspruch einlegt??
Jein.
Erstens "könnte" es Rechtsberatung sein,zweitens;wie erwähnt, keine klaren Angaben von deiner Seite.Niemand weiss worum es bei dir geht.
Und dann kann man ganz schnell ins Fettnäpfchen treten.

m.f.G.
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Alt 28.05.2012, 17:52 # --
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