| | # 1 |
| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 19.949
| Verbraucherschützer raten zum Widerspruch gegen unberechtigte Forderungen "Eine neue Qualität der Internetabzocke" sehen Verbraucherschützer. Eine Rechtsanwältin beantragt derzeit Mahnbescheide bei Gericht, um umstrittene Forderungen von so genannten Abofallen einzutreiben. Lesen Sie den ganzen Artikel » Diskussion zu: Abofallen: Anwältin beantragt gerichtliche Mahnbescheide |
|
| | # 4 |
| Gastposter | Ich dachte, daß Frau Katja G. aus M. schon vor einiger Zeit das "HANDWERK" gelegt wurde oder bin ich da falsch informiert ?? Aber über Katja G. aus M. wurde doch auch schon des öfteren in diversen Foren gewarnt und auch s schon bei Akte auf SAT1 Rat entfernt Gruß Rauschi76 |
|
| | # 5 | |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Zitat:
[ironie]Warnungen in Foren oder Akte haben keinerlei rechtliche Folgen [/ironie] | |
|
| | # 6 |
| Gastposter | Es ist mir völlig unverständlich warum gegen solche ******** nicht endlich mal von staatlicher Seite vorgegangen wird. Jeder mögliche Scheiß wird in diesem Land reglementiert, aber hier versagt der Verbraucherschutz gänzlich. Es darf nicht sein das eine Firma, die eindeutig betrügerische Absichten hat, gerichtliche Mahnbescheide verschicken lassen kann. Grade ältere Menschen werden bei offiziellen Schreiben von einem Gericht panisch reagieren und schnellstmöglich bezahlen. Genau darauf spekulieren diese Verbrecher doch und bekommen noch amtliche Unterstützung. Es wäre an der Zeit hier die Möglichkeit zu schaffen solche Firmen mit kostspieligen Gegenklagen überziehen zu dürfen. |
|
| | # 7 | |
| Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
| Zitat:
Es würde bereits genügen, wenn der Vorschlag zur Gesetzesänderung des BaWü-Verbraucherministers Hauk durchgehen würde: Alle per Telefon und Internet geschlossenen (bzw. behaupteten) Verträge sind schwebend unwirksam, bis der Kunde innerhalb zwei Wochen durch seine Unterschrift die Ordnungsmäßigkeit bestätigt. Das ganze Abofallen- und Telefongeier-System würde vollkommen zusammenbrechen! Aber die Lobbyisten von Bitkom und anderen baggern bei Zypries und anderen Ministern, denn das würde ihrer Ansicht nach "der Wirtschaft schaden"! Und die Zypresse steht auf Seiten der Abzockerbanden und möchte den Vorschlag von Minister Hauk auf keinen Fall realisieren. | |
|
| | # 8 | |
| Gastposter | Zitat:
Denn dort,im Anhang, ist jetzt klar definiert was der Unternehmer zu unterlassen hat. Durch den Begriff "geschäftlichen Handlung" wird nun auch das Verhalten während und nach Vertragsschluss erfasst. >> Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 sind Ps. Nicht nur BaWü-Verbraucherministers Hauk will Telefon-"Werbung" unterbinden. Auch seine Kollegen in anderen Bundesländern fordern dies. seit 2007m.f.G. | |
|
| | # 10 | |||
| Smiley-Poster / Informant Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
| Zitat:
sofern ich richtig rechne:Zitat:
Hemmung oder Neubeginn der Verjährung: Die Verjährung einer Forderung tritt nicht ein, wenn sie gehemmt ist oder neu beginnt. Verjährungshemmung bedeutet, dass der Zeitraum, in dem die Verjährung gehemmt war, nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet wird. Die Verjährungsfrist läuft nach der Hemmung aber weiter.
:idea: An diesem Beispiel kann sich jeder selbst ausrechnen, wann die Forderung nicht mehr aktuell ist - daher wohl auch einige der gerichtlichen Mahnbescheide(man will wohl noch ganz alte Forderungen vor der Verjährung bewahren)
__________________
Zitat:
| |||
|
| | # 11 |
| Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
| Was immer man von der Dame denken mag, psychologisch hat sie doch einen Erfolg zu verbuchen. Alle sind doch erstmal verunsichert (incl. der Verbraucherzentralen) weil ja auf Verbraucherseite davon ausgegangen wurde, daß Mahnbescheide garnicht oder sehr selten beantragt werden ( Die Moderatoren hier im Forum sind davon ausgenommen, sie haben in ihren Beitragen immer auf die unwahrscheinliche Möglichkeit des Mahnbescheides hingewiesen). Alle Betroffenen sollten im Mahnbescheid an der richtigen Stelle ein Kreuz setzen, und das Ganze unterschrieben und per Einschreiben mit Rückschein so schnell wie möglich an das zuständige Amtsgericht zurückschicken. Damit der Erfolg nur ein psychologischer bleibt. |
|
| | # 12 | |
| Smiley-Poster / Informant Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
| Zitat:
Grundsätzlich beziehen sich diese Angaben auf berechtigte Forderungen - :bedrueck: leider kann aus einer unberechtigten Forderung (z.B. ABO-Fallen) durch unachtsames Verhalten der Betroffenen schnell eine reale Forderung werden [z.B. durch Schuldanerkenntnis, Ratenzahlungsvereinbarung, Nichtreagieren auf gerichtlichen Mahnbescheid] Daraus folgt - man muss nicht auf jeden Schriebs der Gegenseite reagieren, aber die wichtigen Dinge dürfen auch nicht durch die Lappen gehen! | |
|
| | # 13 | |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Weder Verbraucherzentralen noch namhafte Foren sind verunsichert. Entsprechende Informationen, falls es doch zu MNB kommen, werden seit geraumer Zeit d.h vor dem Bekanntwerden angeboten. Auf Grund der extrem geringen Anzahl von Meldungen über tatsächlich erfolgte MB ( hier sind es bisher 2 ) in einem anderen Forum einer, ansonsten gibt das WWW z.Z noch nichts her, ist es unmöglich sich ein Bild zu verschaffen, welchen Umfang es hat/haben wird. Die Verbraucherzentralen nennen keine Zahlen. Falsch war es und zwar in fast allen Foren und Publikationen den MB als ultimative Waffe hochzustilisieren, anstatt von Beginn aufklärend den rein formalen Charakter des Wischs zu erläutern und zu beruhigen. Wichtig ist es, nüchtern zu analysieren, welche Szenarien möglich sind wie z.B hier: Katja Guenther-Mahnbescheid? Kein Grund zur Sorge | Augsblog.de Zitat:
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog) | |
|
| | # 15 | |
| Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
| Zitat:
![]() ![]() ![]() Was hast Du genau bekommen? Einen Mahnbescheid vom zuständigen Gericht oder ein Mahnschreiben von einem Inkassobüro? Von wem ist das Schreiben? Ich gehe davon aus, daß Du volljährig bist. Mahnbescheide kannst Du daran erkennen, daß die in einem gelben Umschlag kommen und gegen Unterschrift zugestellt werden. Was mache ich dann? Ein Kreuz an die richtige Stelle machen (der Forderung wird widersprochen), das Ganze unterschreiben und so schnell wie möglich an das zuständige Amtsgericht (Adresse auf dem Mahnbescheid) per Einschreiben mit Rückschein zurückschicken. Wenn Du bei einem Mahnbescheid nicht reagierst, wird der vollstreckbar. Inkasso Mahnschreiben kommen als normale Post, Absender ist ein Inkasso Büro. Was mache ich dann? Wenn die Forderung von einem "Nutzlos Anbieter" ist (die üblichen Verdächtigen, nicht etwas die Stadtwerke Wenn Du ganz sicher gehen willst, schick ein Einschreiben mit Rückschein mit folgendem Inhalt: " Ich widerspreche der Forderung." | |
|
| | # 16 | |
| Gastposter | Zitat:
Weswegen hast du die "Mahnung" bekommen? Hast du in einem Versandhaus Möbel bestellt und nicht bezahlt? Was für ein Inkasso-Büro;oder Anwalt? Harry Potter mit seiner Glaskugel ist hier nicht angemeldet. ![]() Mit einem Inkasso-Büro telefoniert man nicht stundenlang. Wenn ich meine Rechnungen immer bezahle teile ich denen kurz und bündig mit das ich die Forderung bestreite. strittige Forderungen sind nicht Sache eines Inkasso-Büro Habe ich es mit einem Anwalt zu tun der "unberechtigte Forderungen" eintreiben will,teile ich dem kurz und bündig mit,er soll vor Gericht gehen. Jein. Erstens "könnte" es Rechtsberatung sein,zweitens;wie erwähnt, keine klaren Angaben von deiner Seite.Niemand weiss worum es bei dir geht. Und dann kann man ganz schnell ins Fettnäpfchen treten. ![]() m.f.G. | |
|
| | # -- |
| News Flash | Das könnte Dich auch noch interessieren:
Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen. |






hier eine negatve, kostet Geld,soll aber den Profit anregen.
sofern ich richtig rechne:
- daher wohl auch einige der gerichtlichen Mahnbescheide
- im Informations-Portal
gibt es Antworten!
JETZT NEU: Wegweiser im Bereich Verbraucherschutz - eine Übersicht