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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
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| Wegen versuchten Betrugs an der taz Der "Abmahnanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth muss für 14 Monate in Haft. Zuvor war seine Revision verworfen worden. Ein Urteil wegen versuchten Betrugs ist damit rechtskräftig. Lesen Sie den ganzen Artikel » Werbung Diskussion zu: Abmahnanwalt Gravenreuth muss in Haft |
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| Gastposter | Zitat:
an. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. September 2008 wird auf seine Kosten nach § 349 Abs. 2 StPO mit der Maßgabe verworfen, dass er des vollendeten Betruges schuldig ist. Quelle: eisenberg-koenig.de m.f.G. | |
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