Alt 22.01.2009, 11:56   # 1
News Flash
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Bundeskriminalamt gibt Tipps zum Schutz vor gefährlichen Skimming-Attacken

Das Bundeskriminalamt konnte einen massiven Anstieg bei der Manipulation von Geldautomaten feststellen. In einer Pressemitteilung gibt das Amt Tipps, wie sich Bürger effektiv gegen die so genannten Skimming-Attacken schützen können.
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Diskussion zu: BKA: Drastischer Anstieg bei Manipulation von Geldautomaten
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Alt 23.01.2009, 17:20   # 2
Schneckenfuss
Spielhallen-Queen
 
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Ort: Berlin
Beiträge: 821
Na das kommt für mich zu spät. Damals hieß es noch, daß so etwas in Deutschland ja gar nicht möglich sei ...

Ergo: Mein Geld war futsch - ich dafür um so einige Erfahrungen reicher !
__________________
nervlich
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Alt 23.01.2009, 21:46   # 3
schnippewippe
Gastposter
 
Ich hatte da zwar mehr Glück. Meine Bank hatte mir das Geld sofort zurück gezahlt.

Aber was sich bei der Kripo abspielte war echt die Härte gewesen.
Da mein Sohn mit in der Wohnung lebt ,haben sie behauptete das mein Sohn das Geld abgehoben hat.

Obwohl die Post versicherte das mein Geld mit einer gefälschten Karte abgehoben wurde , behauptete die Kripo das weiter. Sie meinten das es nicht stimmt was die Angestellte von der Post sagt.

Nun sollten sie mir aber mal erklären , wie es denn sein kann ,dass auf den beiden Karten zwei verschiedene Verfallsdaten stehen . Dazu sagte man mir , dann hat sich der Computer eben geirrt Bei uns in Deutschland geht so was nicht zu machen.
Das obwohl die Auskunft von der Stelle war, die den Vorfall mit dem manipulierten Automaten bearbeitet hat.
Die Kripo die meinen Fall bearbeitet hatte , hat es nicht mal für nötig gehalten bei dieser Stelle anzurufen und nachzufragen.

Habe mir dann noch einmal schriftlich bestätigen lassen , dass es nicht meine Karte war.

Ich wollte nun die Anzeige zurück nehmen. Wurde nicht gemacht.
Später wurde es von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Mein Sohn kannte gar nicht die Geheimnummer. Die vernichte ich ja sofort .Also hätte er mich danach fragen müssen.

Heute würde ich mir 3 mal überlegen ob ich Anzeige mache. Das hat mir echt gereicht.

Wäre es zum Prozess gekommen hätte ich mich an die Medien gewand.
Da ist man schon die Geschädigte und dann wird auch noch der Familienangehörige in den Dreck gezogen. Obwohl man beweisen konnte das er es nicht war.
Nur weil man der Meinung war, bei uns geht es nicht.
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Alt 23.01.2009, 23:05   # 4
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von News Flash
Im Jahr 2008 konnte das Bundeskriminalamt (BKA) einen deutlichen Anstieg bei der Manipulation von Geldautomaten feststellen.
Es ist immer die Rede von Manipulationen an Geldautomaten.
Es wird aber sehr selten darauf hingewiesen das auch andere Automaten,wo man mit Karte bezahlen kann,manipuliert werden.

Zitat:
Zitat von schnippewippe
[..]
Obwohl die Post versicherte das mein Geld mit einer gefälschten Karte abgehoben wurde ,
[..]
Mich würde mal interessieren wie die Post sehen kann das es sich um manipulierte Karte handelt?
Zitat:
Zitat von schnippewippe
[..]Das obwohl die Auskunft von der Stelle war, die den Vorfall mit dem manipulierten Automaten bearbeitet hat.
[..]
Wenn die Post wusste das der Automat manipuliert wurde,dann nehme ich doch an das auch sie Anzeige erstattet hat,also sollte der Vorgang bei der Kripo doch bekannt sein.
Zitat:
Zitat von schnippewippe
Da ist man schon die Geschädigte und dann wird auch noch der Familienangehörige in den Dreck gezogen. Obwohl man beweisen konnte das er es nicht war.
Wie beweisen? Durch eine "einfache" Aussage?

Zu dem Thema mal zwei Leitsätze aus aktueller Rechtsprechung.(es gibt ja unzählige)
Zitat:
1. Wenn Abhebungen mit einer EC-Karte unter Verwendung der PIN an einem Geldautomaten vorgenommen werden und sich nicht mehr klären lässt, ob der Berechtigte durchgehend im Besitz der Karte war, spricht der erste Anschein dafür, dass der Berechtigte die Abhebungen selbst veranlasst hat oder er die EC-Karte gemeinsam mit der Geheimnummer pflichtwidrig so verwahrt hat, dass ein unberechtigter Dritter diese zwischenzeitlich verwenden konnte.

2. Der Inhaber einer EC-Karte kann den Anscheinsbeweis nicht erschüttern, wenn er sich auf die abstrakte Gefahr der unberechtigten Ausspähung von Daten und Herstellung von Kartendubletten beruft und gleichzeitig vorträgt, die EC-Karte zuvor ausschließlich in den Schalterräumen seiner Bank eingesetzt zu haben, in der Missbrauchfälle bisher nie bekannt worden sind.
Quelle; Az.: 17 U 170/07 Urteil vom 06.05.2008
Ps,
Noch eine interessante Seite die sich mit dem Problem beschäftigt: Senioren gegen Trickbetrüger guckste bei >> Am Geldautomat

Nachtrag:
Wenn sich ein Kripo-Beamter oder ein Beamter allgemein sich nicht so verhält wie es seine Dienstanweisungen vorgeben,dann gehe ich eine Türe weiter und lasse eine Dienstaufsichtsbeschwerde los.
Obwohl,in den Beamtengängen heisst es; eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist „formlos, fristlos und fruchtlos“.

m.f.G.
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Alt 23.01.2009, 23:36   # 5
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Wenn die Post wusste das der Automat manipuliert wurde,dann nehme ich doch an das auch sie Anzeige erstattet hat,also sollte der Vorgang bei der Kripo doch bekannt sein.
Genauso war es. Habe ich ja auch hier mitgeteilt.
Nur war das wo wir Anzeige erstatten haben nicht die selbe Stelle.

Zitat:
Mich würde mal interessieren wie die Post sehen kann das es sich um manipulierte Karte handelt?
Weil sie bei der Stelle die ihre Anzeige bearbeit hat nachgefragt hat.
Da gab es eine Listen wo die betroffenen Karten aufgelistet waren.

Zitat:
Wie beweisen? Durch eine "einfache" Aussage?
Ich hatte die Stelle benannt , wo die Post Anzeidge erstattet hat und wo es bearbeitet wird . Ebenso die Vorgangsnummer.
Meine Stelle wo ich meine Anzeige gemacht habe, hätte da nur mal nachfragen brauchen. Dann hätten sie die selbe Auskunft bekommen , die ich später ja auch schriftlich bekam.

Ich kann nur schreiben wie es war.

-----Doppelpost zusammengeführt am 23.1.2009 um 23:18:30-----

@ Immorb
Zitat:
Nachtrag:
Wenn sich ein Kripo-Beamter oder ein Beamter allgemein sich nicht so verhält wie es seine Dienstanweisungen vorgeben,dann gehe ich eine Türe weiter und lasse eine Dienstaufsichtsbeschwerde los.
Obwohl,in den Beamtengängen heisst es; eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist „formlos, fristlos und fruchtlos“.
Und du glaubst das ich damit Erfolg gehabt hätte. Sorry ich nicht.
Wenn die Sache nicht niedergelegt worden wäre hätte ich mir einen Rechtsbeistand genommen. Der hätte schon gewusst was zu machen ist.

Ich habe jedenfalls kaum noch Geld auf mein Konto. Denn ich würde es nicht noch einmal zur Anzeige bringen.
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