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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 19.938
| Verfassungsrichter entscheiden gegen Notebooks während laufender Prozesse Laptops dürfen aus Gerichtssälen verbannt werden, ansonsten sei das Verbot bei Prozessen Ton- und Bildaufnahmen anzufertigen kaum zu kontrollieren. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Lesen Sie den ganzen Artikel » Diskussion zu: Urteil: Notebooks dürfen nicht mit in den Gerichtssaal |
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| | # 5 |
| Redakteur Registriert seit: 26.02.2008 Ort: Hamburg
Beiträge: 171
| Hallo Salzstreuer! Die Sicherheitsvorkehrungen sind unterschiedlich. Gewöhnliche Prozesse an gewöhnlichen Amtsgerichten kommen ganz ohne aus. Beim Amtsgericht Hamburg-Mitte zum Beispiel ähneln die Kontrollen den am Flughafen. Röntgenband für Jacken und Taschen, Metalldetektoren für Besucher und jede Technik muss draußen bleiben - Ausnahme Journalisten bei der Arbeit. Je nach erwarteten Interesse oder Brisanz einer Gerichtsverhandlung werden solche Sicherheitskontrollen auch an jedem anderen Gericht aufgebaut. Das Verbot von Gerichtsverhandlungen Ton- oder Bildaufnahmen anzufertigen gibt es nicht erst seit Youtube oder den BILD-Leserreporten, sondern seit 1964. Zuletzt hat es das Bundesverfassungsgericht 2001 bestätigt. Damals wollte N-TV Prozesse live übertragen. Das Verbot soll ein faires Verfahren sichern (Stichwort: An den Pranger stellen) und die Persönlichkeitsrechte von Zeugen, Richtern und Angeklagten schützen. Es ist ja auch ein Freispruch möglich. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2001 |
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