Alt 12.12.2008, 10:48   # 1
Redakteur
 
Benutzerbild von News Flash
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 19.938
Verfassungsrichter entscheiden gegen Notebooks während laufender Prozesse

Laptops dürfen aus Gerichtssälen verbannt werden, ansonsten sei das Verbot bei Prozessen Ton- und Bildaufnahmen anzufertigen kaum zu kontrollieren. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Lesen Sie den ganzen Artikel »


Diskussion zu: Urteil: Notebooks dürfen nicht mit in den Gerichtssaal
  Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2008, 16:28   # 2
salzstreuer
Gesperrt
 
Registriert seit: 09.08.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 39
Die sind schon ein wenig gegenwartsresistent.
Aufzeichnen kann man auch ohne Notebook. Selbst für den iPod gibt's Aufsteckmikrofone (Belkin TuneTalk). Die kleinen Dinger haben sogar eine Klinkenbuchse für ein externes Kondensatormikrofon. Desweiteren gibt's Heerscharen von kleinen Mobilrecordern (Zoom, Edirol, Sony, Olympus...). Die besseren haben Auto Gain, die kriegen Pegel, selbst wenn Unser Ehren flüstert.
Notfalls tut's auch ein Handy. Das filmt den Justiz-Event dann auch gleich.
Die Webcam eines Laptops hingegen zeichnet den auf, der davor sitzt. Wenn Mr. Gerichtsshow-Berichtserstatter seine Klappmöhre umdreht, fällt das eher auf, als ein kleiner Recorder mit Ansteckmikro, der in der Jackentasche schlummert.

Ich sollte Gerichtsdiener werden. Wenn einer heimlich ins Jacket langt, um nach der REC-Taste zu fahnden, dann seh ich das. Ich kenne diese Handbewegung!
  Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2008, 17:05   # 3
capa
Redakteur
 
Benutzerbild von capa
 
Registriert seit: 26.02.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 171
Hallo Salzstreuer!

Normale Bürger dürfen überhaupt keine Technik mit in den Gerichtssaal nehmen. Aber viele Gerichtsverfahren sind so uninteressant, dass sich sowieso niemand für eine Aufzeichnung interessieren würde. Prozesse bei denen ein Interesse bestehen könnte sind in der Regel mit Sicherheitskontrollen verbunden und Prozessbesucher müssen Handys und andere technische Geräte abgeben. Auch das kleine Diktiergerät darf nicht mit rein.

Ausnahmen machen Gerichte für Journalisten. Fotografen und Kamerateams können vor dem Beginn eines Prozess im Saal und auf dem Gerichtsflur filmen und Fotos machen. Schreibende Journalisten erlaubten die Gerichte bisher ihre Laptops mit den Saal zu nehmen. Doch darauf haben sie keinen Anspruch.

Viele Grüße
capa
  Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2008, 17:20   # 4
salzstreuer
Gesperrt
 
Registriert seit: 09.08.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 39
Wie gehen diese Kontrollen von statten? Metalldetektor oder wird man richtig gefilzt - Bodycheck wie im Kino? Denn von einem Verbot wird sich der investigative Journalist kaum abhalten lassen.

Einer der kleinen Recorder - der Zoom H2 - würde auch glatt als Rasierapparat durchgehen.

Anyway - alles in allem erschließt sich mir der Sinn dieses Verbots nicht wirklich. Worin liegt der Unterschied, wenn ein Journalist den Wortlaut ganz oldschool in Steno aufzeichnet und hinterher in Klarschrift wiedergibt?
Möglicherweise geht's gar nicht primär um Journalisten. Vielleicht will man eine Art Gerichtstourismus verhindern. Wäre ja noch schöner, wenn Bürger in Heerscharen in den heiligen Hallen einfällt und all unsere Justizirrtümer auf Youtube landen.

OK, ein nennenswerter Grund fällt mir ein: es recht einfach, Audiomaterial zu manipulieren/verfälschen.
  Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2008, 10:07   # 5
capa
Redakteur
 
Benutzerbild von capa
 
Registriert seit: 26.02.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 171
Hallo Salzstreuer!

Die Sicherheitsvorkehrungen sind unterschiedlich. Gewöhnliche Prozesse an gewöhnlichen Amtsgerichten kommen ganz ohne aus.
Beim Amtsgericht Hamburg-Mitte zum Beispiel ähneln die Kontrollen den am Flughafen. Röntgenband für Jacken und Taschen, Metalldetektoren für Besucher und jede Technik muss draußen bleiben - Ausnahme Journalisten bei der Arbeit.
Je nach erwarteten Interesse oder Brisanz einer Gerichtsverhandlung werden solche Sicherheitskontrollen auch an jedem anderen Gericht aufgebaut.

Das Verbot von Gerichtsverhandlungen Ton- oder Bildaufnahmen anzufertigen gibt es nicht erst seit Youtube oder den BILD-Leserreporten, sondern seit 1964. Zuletzt hat es das Bundesverfassungsgericht 2001 bestätigt. Damals wollte N-TV Prozesse live übertragen. Das Verbot soll ein faires Verfahren sichern (Stichwort: An den Pranger stellen) und die Persönlichkeitsrechte von Zeugen, Richtern und Angeklagten schützen. Es ist ja auch ein Freispruch möglich.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2001
  Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2008, 23:01   # 6
salzstreuer
Gesperrt
 
Registriert seit: 09.08.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 39
Vielen Dank, wieder was gelernt.
Ich kenne Gerichte nur als Zeuge bei einer Verhandlung nach einem Autounfall.
Die Räume waren recht klein und man hätte mühelos 'ne Bazooka mit reinschmuggeln können.
  Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2010, 22:35   # 7
Werner Grade
Gastposter
 
Werner Grade

02.08.2009, 22:48 Uhr
Im Sozialgericht Düsseldorf wurde mir dir Mitnahme eines Handys ins Gerichtsgebäude verboten.
Begründung: Es kann damit fotografiert werden.
Ein Diktiergerät muste ich ebenfalls an der Eingangsschläuse abgeben.
Ich benutze beide Dinge nie in Gerichtssälen.
Gegen das Verwaltungsgericht Düsseldorf habe ich erfolgreich Klage bei der Datenschutzbeauftragten Bettina Sokol geführt.
Dauer ca 6 Monate
Akten so ca 100
eingeschaltet u.a. Bundesjustizministerium
Ich bin Mitglied im Presseverteiler des OVG Münster
Mir ist daher bekannt, daß wir uns immer mehr den Zuständen sog. Bananenrepubliken nähern.
Mit Freundlichen Grüßen
Werner Grade
"Höchststrafe" für das Reinschmuggeln eines Diktiergerätes
ist Hausverbot. Frage: Auch für einen Beklagten ?
  Mit Zitat antworten

Antwort
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:03 Uhr.