Alt 14.11.2008, 15:39   # 1
News Flash
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Französische Musikproduzenten melden Urheberrechtsverstöße an

Der Kampf gegen illegales Filesharing hat sich in Frankreich verschärft. Dort sind nicht mehr die Nutzer von Tauschbörsen das Ziel, die Dateien hoch- oder herunterladen. Diesmal wurden die Anbieter von P2P-Software verklagt - das Urteil ist zulässig.
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Diskussion zu: Urteil: Anbieter von P2P-Software dürfen verklagt werden
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Alt 14.11.2008, 20:31   # 2
bmwsascha
 
Registriert seit: 01.09.2008
Beiträge: 6
Und wann verklagen die Microsoft für den I-explorer ?
Denn der ermöglicht das browsen nach illegalen inhalten.
Wann verklagen die prozessor hersteller, wegen mittel zum zweck (mein pc mit dem ich nach illegalen inhalten suche benötigt ja einen )

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