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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
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| Verfassungsgericht erlaubt Zugriff auf Daten nur bei Gefahr für Leib und Leben Polizei und Geheimdienste dürfen zur Gefahrenabwehr nicht unbeschränkt auf Daten zugreifen, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelt worden sind. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Lesen Sie den ganzen Artikel » Diskussion zu: Karlsruhe: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt |
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