Alt 07.11.2008, 10:13   # 1
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Verfassungsgericht erlaubt Zugriff auf Daten nur bei Gefahr für Leib und Leben

Polizei und Geheimdienste dürfen zur Gefahrenabwehr nicht unbeschränkt auf Daten zugreifen, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelt worden sind. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
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Diskussion zu: Karlsruhe: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt
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Alt 27.05.2012, 07:58 # --
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