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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 23.361
| Vorabkontrolle gegen Mitstörerhaftung ist technisch nicht machbar Der One-Click-Hoster RapidShare kommt wegen seines Geschäftsmodells aus den Schlagzeilen und Gerichtsräumen nicht heraus. Jüngste Urteile fordern die Firma dazu auf, die hochgeladenen Dateien stärker nach urheberrechtlich geschütztem Material zu kontrollieren. Was kann RapidShare tun? Lesen Sie den ganzen Artikel » Diskussion zu: Rechtshaken: Warum RapidShare die Urteile nicht befolgt |
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| netzwelt.de | |
| | # 5 |
| Gastposter | Wenn ich urheberrechtliche geschütztes Material mit der Post in einem Päckchen verschicke, kann man auch nicht die Post dafür haftbar machen. Und wenn ich illegale Aktivitäten über meinen Web.de Mail Account betreibe, dann wird man auch den Anbieter nicht dafür haftbar machen können. Und so sieht es eben auch bei Rapidshare und Co. aus. |
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| | # 6 |
| Gastposter | Das mit dem Postpaket und der Zustellung ist ein gutes Beispiel! Was kann die Firma Rapidshare dafür, daß einige ihren Dienst missbrauchen? Richtig, überhaupt nichts! Auch können Pistolen oder Küchenmesser usw. nichts dafür, daß sie Menschen töten. Verantwortlich ist doch sicher immer derjenige, welcher in Eigenverantwortung handelt. Die Gerichte scheinen vom Internet nicht wirklich Ahnung zu haben, denn illegale Uploads zu verhindern, ist einfach unmöglich, da nicht nur oft auch Upload-Server in Bananenstaaten sind, sondern auch anderwärtig illegales hochladen könnte, wie in etwa *.rar Archive versteckt in normalen Bildern. Was kommt dann also als nächstes? Internet ohne Bilder? Klasse! Nichts desto trotz stelle ich in den Urteilen deutscher Gerichte leider tendenziell vermehrt fest, daß diese nicht mehr den Bürger vor Unternehmen, sondern vielmehr die Unternehmen selbst vor den Kunden "Im Namen des Volkes" schützen. Habe hier mal einige Punkte aufgeführt, welche zum Nachdenken anregen sollten. Vielleicht kann man daran feststellen, was unser sogenanntes Rechtssystem tatsächlich wert ist. 1. Es gibt Richter die haben Immobilien und sind somit direkt oder indirekt auch sehr oft Vermieter. Diese sitzen dann in Amtsgerichten und urteilen zum Mietstreitigkeiten. Was passiert, wenn sie Gesetze ignorieren? Nichts, da sie in ihrer Endscheidungsfreiraum nicht durch dritte beeinflussbar sind! Was kann man machen? Man kann eine Gehörsrüge aussprechen! Ob diese Erfolg hat, entscheidet übrigens der Richter/in selbst, die das Gesetz zum Beispiel zum Wohle des Vermieters ignoriert hat. Zweite Instanz ist übrigens unter 699 EUR Streitwert auch nicht möglich! 2. Schon mal gefragt, warum es, wie im aktuell Fall eines Berliner Arbeitsgerichtes möglich sein kann, dass eine Kaisers-Kassieren wegen 1,30 nach über 30 Jahren schuften bei Kaisers gekündigt werden kann und auch in der zweiten Instanz verliert? Nun ja, liegt es daran, daß Richter der 1 Instanz und Richter der 2 Instanz am gleichen Tisch in der Kantine sitzen, da ja auch 1 Gebäude? Ist es Zufall, daß die Kassiererin rein zufällig auch noch gewerkschaftlich in der Kaisers-Filiale aktiv war. Ist es Zufall, daß hier Vermutungen zum Urteil reichten, obwohl eigentlich In dubio pro reo gelten sollte? Und Datenschutz? Ja das gab es tatsächlich mal in Deutschland. Schöne Zeit war das! Heute gibt es das, wie jeder weis, auch dank vieler einzelner Richter, überhaupt nicht mehr, zumindest in der unteren Gerichtsbarkeit. |
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| | # 7 |
| Registriert seit: 10.11.2007
Beiträge: 140
| fyi ... offensichtlich fängt RS jetzt an IP-Adressen von Uploadern rauszugeben. http://board.gulli.***/thread/134009...rapidsharecom/ |
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| | # 8 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 4.284
| Auch wenn es für mich nicht ganz nachvollziehbar ist, warum Brumbärs Link eingekürzt wurde, nur so viel: Basis dieser Quelle war eine Veröffentlichung vom Wochenende auf 123recht "Hausdurchsuchung wegen Verstoß gegen das Urhebergesetz". Auch da hatte der Thread/Anfrage nicht lange Bestand. Das bei solchen Meldungen die Gemüter hochkochen, ist verständlich. Bekannt ist, dass verschiedentlich Beauftragte der Musikindustrie Schnittstellen zum RS-System besitzen, um Links mit urheberrechtlichem Inhalt zu entfernen. Diese Möglichkeit schützt RS vor Klagen bzgl. Mitstörerhaftung. Inwiefern RS tatsächlich IPs von Uploader herausgibt, oder ob es sich hier nicht um eine Fahrlässigkeit des Uppers handelt (Links gemeinsam mit Mailadresse o.ä in Foren gepostet oder sonstiges), wird man an den künftigen Aktivitäten in dieser Richtung feststellen können. Der Contentindustrie sind die One-Klick-Hoster schon seit langem ein Dorn im Auge.
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| Gastposter | Rapidshare will gegen GEMA-Urteil in Berufung heise online Zitat:
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| | # 11 |
| Gastposter | Also ist doch ganz klar warum das hier so alles abläuft. Fragt euch doch erstmal woran der Staat mehr verdienen würde. 1. An Rapidshare welcher seinen Umsatz nur in einen Staat investiert. 2. In die Musik & Filmindustrie die viele viele Milliaden mehr einbringen könnte. Auf langer Sicht würde der Staat ja wohl eher davon provetieren, wenn Rapidshare und andere Quellen, die urhebergeschützes Material zugänglich machen, aus dem Verkehr gezogen werden. Also fängt der liebe Staat plötzlich an, erfinderich zu werden und zieht sich irgendwelche bekloppten Paragraphen aussem *****, damit er sich rechtfertigen kann. Diese Abgefuckten, Geldgierigen Politiker gehn mir aufn Sack! Meine Meinung ^^ |
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| | # 12 |
| Gastposter | Gibt nur eine lösung : Pro tag nur 5 downloads pro datei die hochgeladen wurde. Seihen wir mal ehrlich,wenn ich meine Privaten Daten dort hochgeladen hätte ,würde ich bestimmt nicht mehr als 5 mal am Tag auf die zugreifen. Damit wäre das problem mit den illigalen Downloads schnell behoben. Fragt sich nur ob Rapidshare dies überhaupt will. Ok es gibt vielleicht ausnahmen z.B. : Ich als Firma will meine Mitarbeitern eine Datei zustellen wollen.Nur würde ich das nicht über Rapidshare machen.Da gibts auch andere Methoden. Gruss David |
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