| | # 1 |
| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 19.938
| Ukrainischer Abklatsch des russischen Musikdienstes Allofmp3 Das ukrainische Startup MP3Count verkauft Songs und Alben im MP3-Format ohne Kopierschutz zum Schnäppchenpreis. Die Seite nutzt Grauzonen im ukrainischem Urheberrecht, um Songs für 18 US-Cent zu verkaufen. Nach deutschen Gesetzen kann der Download strafbar sein. Lesen Sie den ganzen Artikel » Diskussion zu: MP3Count: Musik zum Schnäppchenpreis |
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| | # 4 |
| Registriert seit: 01.10.2008
Beiträge: 3
| Vielen Dank an nibo1978 für diesen hochinformativen Beitrag zum Thema. Von mir nur noch ein Link zur Tagesschau, falls der Wikipedia kein Glauben geschenkt wird: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/meldung2594.html |
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| | # 5 |
| Moderator Registriert seit: 31.10.2002 Ort: Oldenburg
Beiträge: 5.432
| Moin, also es ist noch etwas völlig anderes, ob so ein Service für Russen in Russland legal ist, oder ob er weltweit genutzt werden darf. Und genau darum geht es. Dazu lese ich in der Tagesschau-Meldung aber nichts. Und auf welchen Wikipedia-Artikel beziehst Du Dich? Den zu allofmp3? Da lese ich auch nur, dass es nicht völlig geklärt ist. Aber erfolgreich gegen die Link-Abmahnungen gewehrt hat sich auch noch niemand, oder? Ist das nicht Indiz genug, dass vor deutschen Gerichten das Angebot wohl kaum bestehen kann. Ob das nun "offensichtlich" im Sinne des Gesetzes ist, klar daran kann man rumdeuteln, aber bisher ist es üblich, sich in Urheberrechtsfragen nach den Gesetzen des jeweiligen (eigenen) Landes des Konsumenten zu richten, ansonsten zieht halt immer nur die Karawane weiter in den nächsten Flecken der Erde, wo das Urheberrecht noch lax genug gehandhabt wird. Ich nehme hin, dass die Frage nicht endgültig geklärt ist, aber ich bin zumindest reichlich skeptisch, dass die Nutzung hierzulande legal ist. Das ist nicht mal so richtig "kontrovers", anders herum machen bloß die Pfennigbeträge aus einem Download nicht plötzlich einen "offensichtlich" legalen... Grüße, Thorsten
__________________ Wieder da: FreewareGuide.de ...bin letztens durch die Aufnahmeprüfung zur Hellseherschule gekracht! ![]() |
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| | # 6 |
| Registriert seit: 01.10.2008
Beiträge: 3
| Ich würde mich auch nicht auf meine Argumentation verlassen und im Zweifel immer auf den Rat des Rechtsanwalts, wie im Artikel dargestellt, verweisen, da der Begriff "offensichtlich rechtswidrig" vom Gesetzgeber sehr unbestimmt gehalten wurde. Der Hinweis auf die Wikipedia und der Link zur Tagesschau sollten nur die Rechtmäßigkeit eines speziellen Musikshops in Russland zeigen. Das Nichtvorhandensein dieser Rechtmäßigkeit im eigenen Land wäre für mich ein wichtiger Grund das ein Angebot "offensichtlich rechtswidrig" ist. Da das Urheberrecht in Deutschland kein generelles Verbot des Einkaufs im Ausland kennt, wie soll der rechtsunstudierte Internetnutzer aber sonst die Rechtswidrigkeit eines Angebotes erkennen? Ab welchem Preis z.B. ist ein Angebot "offensichtlich rechtswidrig"? Sind 10 Euro, 5 Euro oder 2 Euro für eine CD ohne Hülle, Booklet und mit qualitätsreduzierten mp3-Dateien, die ich auch noch selber brennen muss, genug? Es reicht ja zudem nicht zu überprüfen, ob der Shop an die jeweilige Verwertungsgesellschaft im Land abführt, wie wir am Beispiel Allofmp3 gesehen haben, nein man muss sich auch noch die Überweisung dieser Verwertungsgesellschaft an ihr deutsches Pendant ansehen. Das kann doch alles nicht "offensichtlich" sein. Aber die Gerichte werden das sicherlich alles ganz anders sehen. |
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| | # 7 |
| Moderator Registriert seit: 31.10.2002 Ort: Oldenburg
Beiträge: 5.432
| Moin, ich finde zwar, dass du mit dem "offensichtlich" Recht hast, es ist die Frage, wem das mehr nutzt, ein Schlupfloch für Konsumenten, die derart nicht immer von Illegalität ausgehen müssen oder Schwammigkeit zugunsten gewiefter Anwälte? Trotzdem sollte jeder Konsument in der Lage sein, "marktübliche Preise" beurteilen zu können, und da es unbestritten legale, deutsche Downloadangebote gibt (auch Audio-komprimiert und ohne CD-Cover), gibt es auch eine einfache Messlatte. Außerdem sollte wie ich bereits sagte auch nicht vergessen werden, dass gegen die Link-Abmahnungen meines Wissens niemand sich erfolgreich gewehrt hat, und da sind wir genau an dem Punkt, an dem Du hier eingestiegen bist. Denn davon ausgehend ist es für eine Redaktion wie die der Netzwelt bestimmt nahe liegend, von wahrscheinlicher Illegalität auszugehen und nicht jedes Mal erneut die gesamte Problematik herunter zu beten. Denn wenn man dahin nicht verlinken darf, dann ist es dennoch legal zu benutzen? Klar bleibt offen, ob es für den völlig unbedarften Nutzer, der trotzdem darüber gestolpert ist, ohne die damit verbundene Problematik und Diskussion vernommen zu haben, ob es für den "offensichtlich illegal" ist, für alle anderen, die Teil der Diskutierenden sind, denke ich eher die Abwägung geht zur Illegalität. Kein Shop in fremden Ländern muss sich auch mit GEMA oder sonstwem auseinander setzen, sondern er muss sich fragen, ob er an Ausländer verkaufen darf, ob er deutschem/europäischem Recht gerecht wird. Grüße, Thorsten PS: Man merkt, ich bin auch kein Anwalt, ich spreche hier nur von meinem Rechtsempfinden und wie ich bisherige Rechtssprechung aufgeschnappt habe.
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