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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
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| Oldenburger Landgericht senkt Schwelle für Auskunftsanspruch Seit September darf die Staatsanwaltschaft nur dann Kundendaten beim Provider anfordern, wenn Filesharing in gewerblichem Ausmaß betrieben wird. Ab wann das jedoch vorliegt, beurteilen deutsche Gerichte unterschiedlich. In Oldenburg reicht dafür bereits der Besuch einer Tauschbörse. Lesen Sie den ganzen Artikel » Diskussion zu: Tauschbörsen-Nutzung bereits gewerbliches Filesharing |
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