| ich bin 2009 in diese verrückte Falle getappt. Ich hatte niemanden, der mich nach erhalt der ersten Rechnung aufgeklärt hätte, was zu tun wäre. Ich wei0 bis heute noch nicht einmal, wie ich da hineingekommen bin. Ich wußte nicht, sollte ich bezahlen oder nicht. Meine Freunde und verwandten rieten mir zu zahlen obwohl es mir sehr schwer fiel. Ich dachte schon der einzige zu sein, dem diese Dummheit passiert sei. Ich vermute, dass ich mir bei Google das ganze eingebrockte. Bei einen Rechtsanwalt hatte ich keinen beistand, da er der Meinung war, wer sich auf sowas einläßt, sei selbst schuld. Er schob mich einfach zur Tür hinaus mit der Begründung nicht gegen solche Firmen zu lästern, diese so viel für den staat leisten und soviel Geld herein bringen. Dann riet man mir von meinen Verewandten wieder zu bezahlen, was ich leider auch wieder tat und man schrieb mir: dass am 03.08.2011 der Vertrag ausläuft und keine weiteren Kosten enstehen würden. Im November 2010 kam dann ein E-Mail von Firstload.de dass mein Vertrag am 30.11.2010 ausläuft und neuerlich um 12 Monate verlängert würde. Ich aber schrieb an die Firstlod.de, dass ich diesen Vertrag, der ohne mein wissen und ohne mein Einverständnis von mir nicht anerkannt würde und nich nicht mehr bezahlen würde. Als ich 2009 die erste Rechnung bekam, reicht ich sofort Widerspruch ein zugleich mit einer kündigung. Dann dauerte es 3 Wochen bis ich eine Antwort bekam und die lautete: Ich hätte die 14 tägige kündigungsfrist verstreichen lassen. Erst als ich zur Arbeiterkammer ging und mein Problem schilderte, sagte man mir: Ich sei bei weitem nicht der einzige, der da heineingeschlittert sei. Dazu riet mir ein Bankfilialleiter. Die Vertreterin der Arbeiterkammer arbeitet speziell in einer Abteilung gegen Internet und Telefonabzocke. Ihren Namen möchte ich aus Sicherheitsgründen nicht nennen. Sie sagte mir: Ich soll ja nicht bezahlen! Ich soll überhaupt nichts mehr auf Mahnungen reagieren, außer bei einer Gerichtlichen Klage, der sie aber Ruhig entgenblickt, da sie weiß, dass diese Firmen es ja nicht wagen würden, vor Gericht zu erscheinen, da sie schon angemakelt sind. Nur bei einem Gerichtlichen Mahnbescheit müsse ich sofort reagieren und widerrufen und innhalb von 14 Tagen mit einschreiben. Aber, sie rechnet nicht mit einen Gerichtlichen Mahnbescheid, weil sie dann Klagen müßten und da würden sie sich ein eigentor schießen. |