Alt 06.09.2008, 12:44   # 1
magmax
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Wer es immer noch nicht weiß.

Bei last.fm ist es ganz einfach die Lieder ohne Ripper als MP3 zu bekommen.

Anleitung:

1) Lied komplett durchhören - danach kein zweites starten
2) Das lokale Firefox Cache Verzeichnis auf der lokalen Festplatte suchen
(liegt normalerweise irgendwo unterhalb des eigenen Benutzerverzeichnisses)

3) Datei mit kryptischen Namen z.B. EDE74D7D2989BB23BACDEDCCC, die ungefähr einige Megabyte groß ist dort suchen und in "Liedname.mp3" umbennen. Es gibt auch viele kleine Datei (nur kb) die sind es nicht.

4) Doppelklicken und schon wird sie abgespielt, weil es immer schon eine MP3Datei war.


Diskussion zu: Ripping-Recht: Dürfen Sie last.fm und Co. mitschneiden?
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Alt 06.09.2008, 12:44 # --
netzwelt.de
 
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Alt 16.02.2009, 17:15   # 2
Plas01
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Also auch nach dem Artikel weiß ich immer noch nicht:Ist ripping bei last.fm jetzt erlaubt oder nicht?
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Alt 16.02.2009, 18:34   # 3
FreewareGuide
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Zitat:
Zitat von Plas01 Beitrag anzeigen
Also auch nach dem Artikel weiß ich immer noch nicht:Ist ripping bei last.fm jetzt erlaubt oder nicht?
Wo es keine Antwort gibt (Zitat: "Grauzone"), da gibt es eben (noch) keine. Es gibt keine Urteile und es ist sehr fraglich ob jemals jemand diesbezüglich belangt wird. Woran unterscheidet wer, was nur gehört und was (nebenbei) auch auf der Festplatte abgelegt wird. Und weiterverbreiten solcher Aufnahmen war, ist und wird wahrscheinlich stets verboten sein.

Wenn Du bei last.fm einen Account hast und mitschneidest, dann verstößt Du gegen die AGBs (denen Du zugestimmt hast) und begehst also Vertragsbruch. Das musst Du dann wohl mit Deinem Gewissen ausmachen

Grüße,
Thorsten
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Wieder da: FreewareGuide.de
...bin letztens durch die Aufnahmeprüfung zur Hellseherschule gekracht! smiley crystal ball
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Alt 01.04.2009, 13:45   # 4
J-Star
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Ich würd sovieso lieber in einer gute Internetflatrate investieren und mich bei lastfm registrieren, dann hat man jkein problem mehr mit solchen dingen. Dann kann ich mireinemlieber fire.fm installlieren und während meines Inetaufenthaltes gutes Radio hören statt mit irgendeinemz weifelhaften Rippingprogramm rumzuexperimentiern.
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Alt 18.10.2009, 10:50   # 5
Michael Laudahn
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'Hier stellt sich die Frage, ob im Streaming bereits eine Art Kopierschutz angesehen werden kann; ich würde das bejahen, da die Musik absichtlich nur als Stream und nicht als MP3 angeboten wird, um den Download zu unterbinden':

Das ist nach meiner meinung unsinn. Wie soll ein 24/7/52-radioprogramm als mp3 angeboten werden? Das geht nur mit streaming, es sei denn ich habe die technische grundlage völlig falsch verstanden.

Fazit: Ich habe den eindruck, der gute jurist ist ein wenig weltfremd - wie bei dieser spezies ausbildungsbedingt üblich - und versucht die realität in seine groteske paragrafenwelt zu zwängen. Das ergebnis ist absehbar wie ein sprichwörtliches gerichtsurteil: blanker unsinn. 'Im namen des volkes'.
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Alt 19.10.2009, 07:13   # 6
darkwave
 
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Beiträge: 72
Bei Last.fm verstößt man zwar tatsächlich gegen die AGB's beim aufnehmen der dortigen Radiostationen, allerdings hält das die diversen Computerzeitschriften in deutschen Landen nicht davon ab, mit entsprechender Software zu werben, bzw. diese auf ihren diversen beilgelegten CD/DVD zu vertreiben. Dabei spielt es nicht mal eine Rolle, ob es sich um Software direkt für Last.fm handelt oder um Software für irgenwelche anderen Radiostationen.

In den diversen Beiträgen wird zwar auch immer auf die rechtliche Seite hingewiesen, aber zum mitschneiden von Radiostationen im I-Net gibt es derzeit keine eindeutige Rechtssprechung und soweit ich aus den Artikeln informiert bin, ist es für den Privatanwender legal und hat keine Konsequenzen.

Letztendlich ist das mitschneiden von Radiostationen im I-Net nichts anderes, als würde man daheim vorm heimischen Radio sitzen und etwas aufnehmen (da kommt auch niemand um einen strafrechtlich zu belangen), bzw. wenn ich mein TV-Gerät anschalte, um irgendeinen Film auf Video oder mittels DVD-Recorder aufzuzeichnen, stand bei mir auch noch nicht der Staatsanwalt vor der Tür.

Das einizg illegale im I-Net ist Filesharing, egal mit welchem Material (Musik, Filme, Software, usw.), aber auch das wird man wohl nie richtig in den Griff bekommen.
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Alt 29.11.2009, 17:14   # 7
Koji
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Das Mitschneiden von Radios, auch Internetradios, so auch eigentlich last.fm, ist meines Wissens nach legal. Trotzdem werde ich demnächst mal meine Patentante fragen, sie ist Juristin.

Zitat:
Zitat von FreewareGuide Beitrag anzeigen
Wenn Du bei last.fm einen Account hast und mitschneidest, dann verstößt Du gegen die AGBs (denen Du zugestimmt hast) und begehst also Vertragsbruch. Das musst Du dann wohl mit Deinem Gewissen ausmachen
An dem Punkt war ich auch. Kann das wirklich Konsequenzen haben? Der werte Herr Wachs bezweifelt dies ja, da auch last.fm davon profitiert. In den last.fm-Foren habe ich jedoch Aussagen von den Mitarbeitern gefunden, die besagen dass es nicht gerne gesehen wird, jedoch nie etwas in der Art "Das hat noch Folgen!". Soweit ich weiß gibt es ja auch noch keine Urteilssprüche darüber.
Internetradio Last.fm und TheLastRipper: Musik kostenlos - COMPUTER BILD
Auf dieser Seite befindet sich ein Video, bei dem der last.fm-Gründer bei ungefähr 4:00 etwas bezüglich thelastripper sagt. Hier wird auch keine konkrete Aussage gemacht, er sagt lediglich dass es eben unvermeidbar ist.
Hat jemand da ganz konkrete Aussagen von last.fm?
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Alt 29.11.2009, 17:50   # 8
FreewareGuide
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Zitat:
Zitat von Koji Beitrag anzeigen
An dem Punkt war ich auch. Kann das wirklich Konsequenzen haben? Der werte Herr Wachs bezweifelt dies ja, da auch last.fm davon profitiert. In den last.fm-Foren habe ich jedoch Aussagen von den Mitarbeitern gefunden, die besagen dass es nicht gerne gesehen wird, jedoch nie etwas in der Art "Das hat noch Folgen!". Soweit ich weiß gibt es ja auch noch keine Urteilssprüche darüber.
Anderes Beispiel: Napster. Auch da gibt es Produkte, die geschützten Downloads in ungeschützte MP3 umzuwandeln mittels Aufnahme. Und Napster hat nur gegen ein einziges Produkt gerichtliche Schritte auch nur probiert. Sogar gewonnen, aber nicht wegen der Funktionalität sondern wegen Wettbewerbsrecht, weil das Produkt den Namen "Napster" im eigenen Produktnamen eingebaut hatte, explizit damit geworben hat, "gezielt" diesen Dienst "behindere". Das zeigt zumindest, dass das rechtlich ein ziemliches Minenfeld ist, eine Büchse der Pandora, die sich niemand zu öffnen traut bisher.

Für mich als ebenfalls rechtlichen Laien stellt sich aber noch die Frage, ob es eines Urteils überhaupt bedarf, ob der Anbieter nicht im Verdachtsfall einfach einseitig den Vertrag kündigen könnte? (Bei Napster einfach zu kontrollieren, bei last.fm eher nicht.) Siehe z.B. AGBs/"Termination". Kann ja wohl keiner einen Anspruch geltend machen auf Nutzung des Angebots, ist ja keine Grundversorgung. Ob sie das überhaupt begründen müssten? (Andererseits, wie ich bereits sagte, woran möchte last.fm unterscheiden, ob man hört oder rippt? Und von welchem Imageverlust wir in der recht empfindlichen Netzgemeinde reden, wo es ja auch nicht um Monopolisten geht, davon ganz zu schweigen...)

Grüße,
Thorsten
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Alt 29.11.2009, 18:09   # 9
Koji
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Zitat:
Zitat von FreewareGuide Beitrag anzeigen
Anderes Beispiel: Napster. [...]

Für mich als ebenfalls rechtlichen Laien stellt sich aber noch die Frage, ob es eines Urteils überhaupt bedarf, ob der Anbieter nicht im Verdachtsfall einfach einseitig den Vertrag kündigen könnte? (Bei Napster einfach zu kontrollieren, bei last.fm eher nicht.) Siehe z.B. AGBs/"Termination". Kann ja wohl keiner einen Anspruch geltend machen auf Nutzung des Angebots, ist ja keine Grundversorgung. Ob sie das überhaupt begründen müssten? (Andererseits, wie ich bereits sagte, woran möchte last.fm unterscheiden, ob man hört oder rippt? Und von welchem Imageverlust wir in der recht empfindlichen Netzgemeinde reden, wo es ja auch nicht um Monopolisten geht, davon ganz zu schweigen...)

Grüße,
Thorsten
Naja, wegen dem was du für Napster geschrieben hast brauch man sich aber keine Sorgen machen bei last.fm. Aber wenn selbst Napster sowas erst einmal gebracht hat... Und wenn es dann auch am Schluss einen anderen Urteilsgrund gab...

Ich bin zwar diesbezüglich nicht bewandert, aber ich denke es gibt schon Mittel um Wege um zwischen nur hören oder rippen zu unterscheiden.
Zitat:
Zitat von Last.fm AGB 18.
Last.fm reserves the right to restrict, suspend, deny or terminate access to all or part of the Website or any Service and to deny access to any person in its sole discretion without notice or liability of any kind. [...] Any violation of these Terms of Use may be referred to law enforcement authorities.
Naja, wieso sollten sie es nicht machen können? Aber anscheinend wurde das ja noch nicht gemacht. Wobei ich natürlich nicht weiß, wie es mit gelöschten/gesperrten Accounts aussieht.
Kann eigentlich ein Label hingehen und last.fm anklagen wenn da gerippt wird? Oder gibt es bei last.fm Festsetzungen in den AGB (oder sonstwo), dass für solche Sachen der User allein und nicht last.fm selbst verantwortlich ist? Würde das Label sich dann an den User richten?
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Alt 30.11.2009, 00:48   # 10
Diggsagg
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Zitat:
Zitat von darkwave Beitrag anzeigen
Bei Last.fm verstößt man zwar tatsächlich gegen die AGB's beim aufnehmen der dortigen Radiostationen, allerdings hält das die diversen Computerzeitschriften in deutschen Landen nicht davon ab, mit entsprechender Software zu werben, bzw. diese auf ihren diversen beilgelegten CD/DVD zu vertreiben.
Dass die das in ihre AGB aufgenommen haben, hat wahrscheinlich einfach nur den Grund, dass man unterbinden will, dass sich jemand ein paar Songs aufnimmt und quasi Last.FM nur einmal dafür benutzt - und damit nicht als User erhalten bleibt. Denn davon "leben" die ja.

In Zeitschriften liest man ja oft noch irgendwelchen Rip-Tools und dergleichen und bekommt sie färmlich unter die Nase gerieben. Ich gehe aber mal davon aus, dass sich die Herausgeber da vorher ordentlich abgesichert haben.

Und soweit ich weiß, ist das mit der "Grauzone" so, dass man diese Programme zwar besitzen, aber nicht verwenden darf... Ich denke, gleiches gilt für die Anwendung bzw. Anleitungen zu solchen Anwendungen. Korrigiert mich bitte, wenn ich da falsch liege. Wenn man da mal ein Beispiel würde ranziehen wollen: Wenn ich jemandem erkläre, wie man ein Auto ohne Schlüssel öffnet, dann habe ich ja noch lange keine Straftat begangen, oder? Ich vermute mal, dass es sich bei diesen Programmen ähnlich verhält.
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Alt 02.09.2011, 18:23   # 11
ChristianAlexanderTietgen
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Wahrscheinlich ist das Rippen ein Grund dafür gewesen, das On-Demand-Streamen wieder abzuschaffen.
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Alt 23.05.2013, 01:03 # --
News Flash
 
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Alt 23.05.2013, 01:03 # --
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