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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
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| Heimlich installierter Trojaner unzulässig Wird mittels Telekommunikationsüberwachung gegen eine Person ermittelt, darf seine VoIP-Telefonie nicht per Trojaner abgehört werden. Dies beschloss das Landgericht Hamburg im Fall eines Mannes, der des Drogenhandels verdächtigt wurde. Lesen Sie den ganzen Artikel » Werbung Diskussion zu: VoIP-Telefonate: Landgericht verbietet Überwachung |
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