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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 23.681
| Eingriff in die Intimsphäre verhindert Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte wiegt schwerer als "fragliche zivilrechtliche Ansprüche" - so urteilte das Landgericht München I und lehnte die Akteneinsicht eines Anwalts ab, der die Identität eines Filesharers ausfindig machen wollte. Lesen Sie den ganzen Artikel » Diskussion zu: Porno-Filesharing: Landgericht verweigert Akteneinsicht |
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| | # 2 |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Da hier gerade aktuelle Entscheidungen aufgelistet werden, setze ich mal zwei dazu: 1. Keine ausreichende Abmahnung bei falscher Bezeichnung 2. Eine richterliche Anordnung zur Herausgabe der Anschlussinhaberdaten ist nicht erforderlich Man muss allerdings beide Entscheidungen genau lesen und darf sie nicht verallgemeinern. |
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