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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 19.949
| Amtsgericht Hamm entscheidet gegen Betreiber von SMS-Angebot Das Amtsgericht Hamm hat die Klage des Betreibers eines kostenpflichtigen Internetangebots auf Zahlung von 96 Euro abgewiesen. Da der Eindruck erweckt werde es handele sich um ein kostenloses Angebot, verneinte das Gericht den Anspruch der klagenden Firma. Lesen Sie den ganzen Artikel » Diskussion zu: Vermeintliche Gratis-SMS: Gericht gegen Zahlungspflicht |
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| | # 3 | |
| Registriert seit: 24.03.2008 Ort: NRW
Beiträge: 487
| Übrigens, auch der verlinkte Artikel unterliegt wieder einem häufigen Irrtum: die insg. 288€ werden nicht für "monatlich 100 SMS" verlangt, wie es in der Bildunterschrift heißt, sondern für EINMALIG 100 frei-SMS und den Anspruch, danach während der Vertragslaufzeit jeden Monat 100 SMS "im Vergleich zu allen Netzanbietern verbilligt" zu versenden. Da in den AGB nicht steht, was "verbilligt" bedeutet, rechnen wir mal großzügig mit einer Ersparnis von 1ct pro SMS, mehr wird es wohl kaum sein. Macht also im Monat eine Ersparnis von 1€ ggü dem Versand der SMS vom eigenen Handy. Rechnen wir mal noch (völlig überhöhte) 19ct für die 100 "frei-SMS", so haben wir aus dem Vertrag eine "Gegenleistung" des Anbieters im Wert von maximal 43€ bei einem Abo-Preis von 288€. Wundert mich also etwas, dass das AG hier nicht klarstellt, dass der Vertrag zusätzlich wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist. (Mal abgesehen davon, dass "im Vergleich zu allen Netzanbietern verbilligt" auch noch deutlich teurer sein wird als bei kommerziellen Anbietern von Web-SMS-Diensten, wo eine SMS für ca. 5ct zu haben ist) HIER ist übrigens das Urteil im Volltext zu lesen. Interessanter Satz: Zitat:
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