Alt 30.01.2008, 18:39   # 1
Bananenhaupt
Urgestein
 
Benutzerbild von Bananenhaupt
 
Registriert seit: 03.05.2004
Ort: netzwelt, Eingangshalle
Beiträge: 2.619
Was die Urteile für One-Click-Hoster und Nutzer bedeuten

Die GEMA feiert es als großen Sieg: Mit Urteil des Landesgerichts Düsseldorf kann der Filehosting-Anbieter Rapidshare nun doch für die Inhalte auf den Servern verantwortlich gemacht werden und präventiv urheberrechtlich geschütztes Material abweisen. Netzwelt und Rechtsanwalt Christian Solmecke beleuchten, was das Urteil für Rapidshare und One-Click-Hosting im Allgemeinen bedeutet.
Lesen Sie den ganzen Artikel »
Werbung



Diskussion zu: GEMA vs. Rapidshare: Hat Filehosting noch Zukunft?
  Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2008, 19:08   # 2
Hadron
 
Registriert seit: 06.09.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 495
Ich finde hierzu auch die Anmerkungen der Kanzlei Dr. Bahr recht bemerkenswert:
Zitat:
Aufhorchen lässt vor allem die Begründung, dass Rapidshare „auch solche Maßnahmen ergreifen müsse, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss."

Eine solche juristische Wertung dürfte nur sehr schwer mit der inzwischen gesicherten Rechtsprechung des BGH vereinbar sein, dass die zumutbaren Grenzen der Mitstörerhaftung dort überschritten sind, wo das betroffene Unternehmen seine geschäftliche Tätigkeit ganz einstellen muss.
Das LG Düsseldorf stellt sich im Prinzip gegen die Rechtsprechung des BGH, wenn es von Rapidshare verlangt, dass sogar "die eigene Pleite" in Kauf genommen werden müsse. Ein Filehoster-Dienst ist aber nicht per se illegal.

Quelle: Dr. Bahr: LG Düsseldorf: Erneut Haftung des Webhosting-Dienstes Rapidshare wegen Urheberrechtsverletzung
  Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2008, 15:51   # 3
grunzer
Hausmeister im Virtuellen
 
Benutzerbild von grunzer
 
Registriert seit: 28.12.2006
Beiträge: 2.749
Hmmm...?!?!?

Zitat:
Meines Erachtens ist es Rapidshare nicht möglich, seine Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen zu kontrollieren.
Die können nicht in die Files (solange sie ordentlich verschlüsselt sind) reinschauen. Ende dieser Diskussion

Zitat:
In einem anderen Verfahren zwischen Rapidshare und der GEMA am Oberlandesgericht Köln wurde geurteilt, dass der Filehoster regelmäßig die Linklisten nach bestimmten urheberrechtlich geschützten Titeln durchsuchen und diese entsprechend von den Servern entfernen muss
Welche Filelisten sollen die denn alle durchforsten? Wer stellt ihnen eine Liste mit allen (sich ?täglich? ändernden) Filelisten zur Verfügung?

Zitat:
In diesem Zusammenhang muss allerdings beachtet werden, dass Rapidshare als so genannter Host-Provider verpflichtet werden kann, nach Aufforderung durch den Rechteinhaber, also beispielsweise die Musikindustrie, urheberrechtlich geschütztes Material von seinem Server zu entfernen."
Gut, warum auch nicht. Dann ist die Arbeit bei denen, die was wollen. Aber wer überprüft, ob die auch wirklich nur zur Löschung "Ihrer" Files aufrufen?

Zitat:
Da Rapidshare seinen Sitz in der Schweiz hat, kann die Vollstreckung nur über internationale Rechtsabkommen erreicht werden. Dies ist ein sehr langwieriger Prozess, sodass ich mit einer Abschaltung des Dienstes vorerst nicht rechne.
Wieso interessieren die sich überhaupt für deutsche Rechtsprechung?
Haben die Angst, daß in D. auch eine große chinesische Firewall aktiviert wird? Oder warum ziehen die nicht einfach auf einen der karibischen Inselstaaten um?

Sehr seltsames Thema!

Grüße Grunzer
  Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2009, 18:13   # 4
Unfug das alles
Gastposter
 
Der Upload bei Rapid entspricht NICHT dem Veröffentlichen. Wenn Madonna ihr neues Album dort hinlädt, um es auch im Studio zur Verfügung zu haben, hat sie natürlich das Madonna Album vor der Veröffentlichung bei Rapid hochgeladen, aber von einer Verletzung der Verwerterrechte ist keine Rede.

Wenn ich mir von einer CD die ich aus der Bibliothek ausgeliehen habe eine Kopie als mp3s mache, diese mir bei Rapidshare hochlade um sie auch im Urlaub zu hören ist das ebenfalls erlaubt.

An der Datei selbst erkennt man überhaupt nichts, abgesehen davon, dass ich auch immer mal wieder Unterlagen dort hochlade um sie beim Kunden zu haben und Rapid diese verdachtsunabhängig überhaupt nicht zu prüfen hat.
  Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2009, 07:29   # 5
schnurri_
Weiß von allem etwas
 
Benutzerbild von schnurri_
 
Registriert seit: 28.11.2008
Ort: Cafe del Mar
Beiträge: 1.877
ich denk mal auch, nicht alles was gekocht wird, ist heiss - dieses thema wird viel zu hoch aufgehangen.

wie meine vorredner bereits sagten, solange eine verschlüsselung im spiel ist und der link mit pw nicht in jedem forum/blog zu finden ist, passiert gar nichts.
  Mit Zitat antworten