Alt 26.07.2006, 13:53   # 1
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Netzwelt-Rechtsexperte Christian Solmecke hat sich in einem aktuellen Aufsatz für die Zeitschrift Multimedia und Recht (MMR) mit der eDonkey-Razzia vor einigen Monaten beschäftigt. Darin geht er auf Fragen in dem darauffolgenden Verfahren ein. Etwa, wie die Rechteinhaber an die notwendigen Daten gekommen sind, ob der Download von Dateien strafbar ist oder wie hoch der Schaden durch Tauschbörsen ist. weiter »


Diskussion zu: eDonkey-Razzia: Der lange Weg bis zur Verurteilung
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Alt 27.07.2006, 13:11   # 2
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Dranbleiben! Das interessiert mich brennend, wie das ausgeht.
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Alt 05.08.2006, 15:45   # 3
Coriena83
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kann mir nochmal jemand sagen welcher server das war den die betrieben haben? das war doch sicher nur ein kleines dingle oder? haben die sich damit nich selbst strafbar gemacht. schließlich haben sie es zur verfügung gestellt (1. Punkt) und 2. ist doch auch das verleiten zu straftaten in einem gewissem maße strafbar bzw. es mindert die schuld beim eigentlichen "dieb"?!
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Alt 05.08.2006, 18:31   # 4
AgentCooper
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Zitat:
Zitat von Coriena83
haben die sich damit nich selbst strafbar gemacht. schließlich haben sie es zur verfügung gestellt (1. Punkt) und 2. ist doch auch das verleiten zu straftaten in einem gewissem maße strafbar bzw. es mindert die schuld beim eigentlichen "dieb"?!
Lies am besten den Artikel, da steht etwas über den Betrieb und der Ansicht des Anwalts, dass es womöglich als Beihilfe zu sehen ist.

Coop
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