| Mal abgesehen davon, dass es schon Verschwendung von Rohlingen wäre, diese minderqualitativen Audio-Files der DRM-Shops auf CD zu brennen....
Es ist eindeutig geregelt, dass KOPIEN nicht weiterverkauft werden dürfen, sondern nur Originale!
Mit dem Kauf einer CD erwirbt man auch das Recht bzw. die legale Möglichkeit auf private Kopien! Trotzdem darf man diese Kopien nicht bei Ebay und Co verkaufen. Genauso wenig darf ich Kopien von Audiofiles weiterverkaufen.
Das gleiche gilt für Software, welche kein ´physisches Medium´ hat...dort sind bereits mehrere Urteile draussen, dass "gebrauchte Lizenzen" nicht weiterverkauft werden dürfen!
Hätte der gute Anwalt mal die AGBs der DRM-Shops gelese, hätte er auch gesehen, dass man ausschliesslich ein RECHT AUF NUTZUNG "kauft", welche für den privaten Gebrauch von Musik(bei Software schon) im Übrigen gar nicht nötig wäre!!
Desweiteren wird in den ABGs ausdrücklich die "Nichtübertragbarkeit" des Nutzungsrechtes erwähnt!
ABGs:
Der Kunde erhält ein persönliches, nicht ausschließliches und nicht
übertragbares Nutzungsrecht zur vertraglich vorgesehenen Nutzung der
erworbenen Musikfiles. Im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Nutzung
ist das Brennen der Musiktitel auf CD-Rohlinge sowie die Übertragung
auf Abspielgeräte des Nutzers ausschließlich zum persönlichen
Gebrauch gestattet. Die Brennbarkeit und/oder Übertragbarkeit der
Musiktitel wird ausdrücklich nicht gewährleistet.
Desweiteren sollte noch erwähnt werden, dass man Softwareprodukte nicht ohne weiteres bzw ohne Vorsicht verkaufen darf. Diese sind oft an Hardware gekoppelt und wenn auch nur mit dieser legal weiterzuverkaufen.
Auch wenn dieses nicht der Fall ist, muss zwingend diverses "Zubehör" der Software mitverkauft werden. Der Verkauf einer ´losen´ Software-CD/-DVD ohne orig. Verpackung und Sicherheitsmerkmalen führt schnell zu einer teuren Abmahnung.
Viele Grüsse
Dirk Schober
....der sich manchmal fragt, warum er das Ganze studiert hat, wenn er sowas liesst. |