Alt 12.06.2006, 16:37   # 1
Redakteur
 
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Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat beim AG Augsburg Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gegen einen Filesharer gestellt. Auf dem Rechner des Mannes wurden 46 Musikstücke sichergestellt. Pro Song fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 10 Tagessätzen. Insgesamt also 460 Tagessätze. "Diese Forderung ist viel zu hoch", erläutert der auf Online-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke. "Im Jahr 2004 hat das Amtsgericht Cottbus einen Filesharer, der 272 Lieder angeboten hat, zu einer Strafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Selbst dieses Urteil war schon überzogen." weiter »


Diskussion zu: Staatsanwalt fordert hohe Strafe für Filesharer (Update)
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Alt 12.06.2006, 17:24   # 2
Wie und warum bestrafen wir Menschen
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Gut das wir nicht die Gesetzte im Mittelalter sind. Aber da war es ja einfacher. Für eine Abmahnung kammen ein paar Herren und zogten es aus der Wohnung. Wurde vor der Haustür bestraft.

Härtere Strafen für Filesharing ging dann die Post auf den Marktplatz los. Folter, Verbrennen, Verstümmeln. Was für ein Anblick.

Hier früher im 1500 am Dom gabs dann die Todesstrafen mit Rädern und Vierteilen.
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Alt 12.06.2006, 19:15   # 3
musy
 
Benutzerbild von musy
 
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Beiträge: 110
ist doch quatsch. Früher worde mit kasettenrecorder aus dem radio aufgenommen. Hat keinen gestört. Warum heute so viel theater?
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Alt 12.06.2006, 22:37   # 4
Oxx
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weil heute eine 1zu1 kopie möglich ist und man keine qualitativen Einbußen bei der Kopie hat.
Früher war die Kassette nach spätestens dem dritten kopieren unhörbar

Trotzdem finde ich das unser Strafrecht für ALLE gelten sollte, wenn ein Anbieter von ein paar Liedern so eine Strafe zu erwarten hat, dann fordere ich das z.B. die allseits bekannten und beliebten Anwälte & Co (ich möchte nur FTP-World erwähnen) für ein paar Jahre hinter Gitter wandern und nicht mit einer Geldstrafe davon kommen.
Es kann nicht angehen das alles immer auf den Rücken des "kleinen" Mannes ausgetragen wird und die (welche Kapitalverbechen begehen - im Sinne dieses aktuellen Falles) mit einem "blauen Auge" davon kommen.

Schade aber Justizi ist bekanntlich blind, besonders wenn die Industrie der Ankläger ist
In diesem Fall ist Justizia besonders kurzsichtig
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Alt 13.06.2006, 11:09   # 5
User #1
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Zitat:
Der aktuelle Fall aus Augsburg macht deutlich, wie unsicher die Staatsanwälte und Richter noch im Umgang mit dem relativ neuen Medium Internet sind.
schlafen die 'Staatsanwälte und Richter' eigentlich den ganzen tag?
meiner meinung nach ist das internet nicht 'relativ neuen'...
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Alt 13.06.2006, 14:10   # 6
Anonym
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....alles schön und gut....aber der liebe Rechtsanwalt verbreitet ganz schönen Unfug.

Der Download von Urheberrechtlich geschützten Werken ist auch zu privaten zwecken verboten....um (ganz) korrekt zu sein, ist der Download selbst nicht strafbar, aber sobald man das Werk komplett hat (und weiss, was man hat), ist es illegal und strafbar.
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Alt 14.06.2006, 13:11   # 7
pixel
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und was sagt uns das? lieber gleich richtig einsteigen und wenigstens viel geld verdienen. a) sind die strafen dann billiger, b) es ist nicht so peinlich, wegen 40 songs dran zu kommen und c) hast du in der zeit ein schönes leben gehabt und kannst dich ggfs. noch vorher auf'ne insel absetzen.

oder was soll uns so eine rechtsprechung sagen?
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Alt 14.06.2006, 20:14   # 8
UNique
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Da muss ich doch schon mal fragen:

Überall ließt man Filesharing strafbar !

Und was ist wenn man keine urheberrechtlich geschützten Dateien herunterläd ?
Und diese natürlich auch nicht anbietet !?

Ist etwa schon die Benutzung von eDonkey, K-Lite u.Ä. verboten ???
Das wäre in meinen Augen schon ein Armutszeugniss deutscher Justiz !
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Alt 14.06.2006, 20:17   # 9
AgentCooper
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Zitat:
Zitat von UNique
Und was ist wenn man keine urheberrechtlich geschützten Dateien herunterläd ?
Dann macht man sich nicht strafbar.

Zitat:
Zitat von UNique
Ist etwa schon die Benutzung von eDonkey, K-Lite u.Ä. verboten ???
Nein, die Benutzung ist nicht verboten. Nur das Herunterladen urheberrechtlich geshützter Dateien.

Coop
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Alt 16.06.2006, 09:18   # 10
Papst
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Lieber Gott, wirf Hirn vom Himmel!
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Alt 21.06.2006, 10:03   # 11
Klausi2
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Zitat:

Allein das Kopieren bzw. das Herunterladen von Musik zu privaten Zwecken ist erlaubt, nur das Anbieten ist strafbar.

Vielleicht hat der Herr Rechtsanwalt ja was verwechselt, aber das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Musikstücken aus offensichtlich illegalen Quellen ist nun schon eine ganze Weile strafbar. Daher finde ich solche Aussagen höchst gefährlich.

Klausi2
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Alt 21.06.2006, 12:14   # 12
Mucho
 
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Zitat:
Zitat von Klausi2
Zitat:

Allein das Kopieren bzw. das Herunterladen von Musik zu privaten Zwecken ist erlaubt, nur das Anbieten ist strafbar.

Vielleicht hat der Herr Rechtsanwalt ja was verwechselt, aber das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Musikstücken aus offensichtlich illegalen Quellen ist nun schon eine ganze Weile strafbar. Daher finde ich solche Aussagen höchst gefährlich.

Klausi2
Erklär mir mal bitte was illegale Quellen sind?!? Falls du filesharingprogramme wie emule, bittorrent oder kazaa meinst: Nein, die sind 100%ig legal und dürfen von jedem benutzt werden.
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Alt 21.06.2006, 12:31   # 13
pixel
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Da bringst du auch was durcheinander:
filesharing-programme sind grunsätzlich legal in der benutzen. aber nicht alles, was du runterlädst ist legal! lädst du dir ne demo von einem spiel runter, ist es legal. lädst du dir das neue top10-album runter, ist es illegal. und da hat klausi2 recht, der download von urheberrechtlich geschützten sachen ist schon lange illegal.

das ist wohl eher eine frage der juristischen verantwortung und wurschtelei. also: wenn ich es runterlade, weiß ich nicht, was ich tatsächlich lade. wenn ich es uploade aber schon. irgendsoein murks...
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Alt 23.06.2006, 06:23   # 14
psycho
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warum sollte ich mir das neuen top 10 album downloaden wenn ich alles was ich will (egal ob neueste filme oder musik) ab 1,-€ in unseren östlichen nachbarländern schon fix und fertig auf cd kaufen kann. die arbeiten sogar auf bestellung. die grenzen sind (leider!) offen und man(n) muß das beste daraus machen.....
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Alt 30.06.2006, 11:48   # 15
z
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Zitat:
Pro Song fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 10 Tagessätzen. Insgesamt also 460 Tagessätze. "Diese Forderung ist viel zu hoch"
typisch deutsche justiz, vergewaltiger und kinderschänder lässt man laufen und wegen 46 lächerlichen songs...

kann ich nur den kopfschütteln
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Alt 05.08.2006, 15:24   # 16
Coriena83
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hallo, also ich hätte jetzt den gleichen gedankengang gehabt wie mein vorschrieber mit den cassetten. wenn ich mich heute vor den radio hocke und mir das teil auf ne cassette draufspiele isses ja genauso geklaut.

außerdem kann ich bei einem filsharingprogramm doch gar nich wissen was urheberrechtlich geschützt ist. Das sieht man ja nicht. manchmal gibts songs da quatscht einer vorher was oder nachher....das is ja dann nachdem was ich gelesen habe nicht illegal also nicht urheberrechtlich geschützt. oder von radiosendungen aufgenommene lieder wo noch ein stück radiosendung drauf ist...also auch legal...aber das weiß ich ja nich vorher.

is also auch blödsinn. und wenn ich mir ne cd nehme und mir das lied von ner cd auf cassette spiele...auch legal?

also ich weiß nicht. irgendwie verschwimmen da die linien sehr arg als das es anwendbares recht ist....denn so wird niemals gleichberechtigung herrschen...

ich zieh mir ab und zu ein paar lieder und zieh sie dann gleich aus dem filesharingordner raus das sie keiner von meinem rechner runterläd.....ich denke das genügt eigentlich um zu zeigen das ich der musikindustrie eigentlich nix böses will.
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Alt 05.08.2006, 15:30   # 17
AgentCooper
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Zitat:
Zitat von Coriena83
manchmal gibts songs da quatscht einer vorher was oder nachher....das is ja dann nachdem was ich gelesen habe nicht illegal also nicht urheberrechtlich geschützt. oder von radiosendungen aufgenommene lieder wo noch ein stück radiosendung drauf ist...also auch legal...aber das weiß ich ja nich vorher.
Man darf zwar Sachen aus dem Radio aufnehmen, diese aber nicht zum Tausch anbieten.

Coop
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