Alt 04.02.2006, 09:56   # 1
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Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels will mit einer Kampagne gegen das Raubkopieren von Hörbüchern vorgehen. Das dazu verbreitete Informationsmaterial ignoriert jedoch wichtige Einschränkungen des Urheberrechts.
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Diskussion zu: Buchverleger: Rohlinge und Falschinformationen
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Alt 04.02.2006, 11:47   # 2
chris
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Das ist doch immer der selbe Blödsinn,es wird immer gesagt man dürfe bis zu sieben Kopien anfetigen und diese anschließend verschenken,aber was immer noch nicht erlaubt ist,das ist den Kopierschutz zu brechen.Die meisten Politiker die damit was zu tun haben sagen doch immer es wäre weiterhin möglich Privatkopien anzufertigen,also sei der Verbraucher nicht zu sehr eingeschränkt,aber das stimmt nicht denn nur von ungeschützten Werken darf man weiterhin eine Privatkopie anfertigen.PUNKT
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Alt 04.02.2006, 17:58   # 3
matthias
Gastposter
 
Für so definitiv feststehend halte ich den Sachverhalt nicht.
Ein Kopierschutz auf einer Audio-CD, der z.B. nur aktiv wird, wenn man unter Windows die Autostartfunktion angeschaltet hat, oder eingebaute Fehler, die von modernen CD-/DVD-Laufwerken selbständig ausgebügelt werden, sind in meinen Augen kein Umgehen eines Kopierschutzes. Wenn man ihn nicht einmal bemerkt und zum Kopieren ein legales Programm einsetzt, ist er kein Kopierschutz. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber eine gewisse Wirksamkeit für einen Kopierschutz im Gesetz vorgesehen. Einfach auf die CD schreiben, sie wäre geschützt, reicht nicht.

Unwissenheit schützt zwar vor Strafe nicht, aber wenn offensichtlich gar kein "Schutz" vorhanden ist, kann man ihn auch nicht umgehen.
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Alt 27.05.2012, 07:37 # --
News Flash
 
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