Alt 05.09.2005, 18:38   # 1
News Flash
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Nach acht Monaten hat der Australischen Gerichtshof ein erstes Urteil gegen die P2P-Tauschbörse KaZaA gefällt. Zwar darf die Börse online bleiben - allerdings muss binnen zwei Monaten die Software geändert werden. Die neue Version muss den Austausch von urheberrechtlich geschützte Daten im Netzwerk verhindern. Außerdem müssen die Angeklagten 90 Prozent der Prozesskosten übernehmen. weiter »
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Diskussion zu: Musikindustrie erringt ersten Sieg gegen KaZaA-Betreiber
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Alt 05.09.2005, 19:59   # 2
GreasySpoon
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was bringts? die meisten nutzer sind doch eh schon lange bei edonkey oder bittorrent. kazaa ist schon lange nicht mehr sooooo gut wie früher.
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Alt 05.09.2005, 20:23   # 3
--Spatzenei--
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Zitat:
Zitat von GreasySpoon
die meisten nutzer sind doch eh schon lange bei edonkey oder bittorrent. kazaa ist schon lange nicht mehr sooooo gut wie früher.
Stimmt! Ich kenne keinen, der noch mit Kazaa lädt.
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Alt 05.09.2005, 22:15   # 4
immorb
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Zitat:
Zitat von --Spatzenei--
Stimmt! Ich kenne keinen, der noch mit Kazaa lädt.
Die teilnehmerzahl bei Kazaa hat sich nicht verändert.Es werden immer noch um die 3 mio.Teilnehmer angezeigt.
Und wenn man sich die Zahl der Besucher bei @FTFakes anschaut ist immer noch grosses interesse an der Software.

Zitat:
„KaZaA ist illegal“ jubelt die Vereinigung deutscher Phonoverbände in einer Pressemitteilung.
Seit wann sollte mich ein Urteil eines Ausländisches Gerichts etwas interessieren?
Mein Richter hat schon vor Jahren geurteilt das "die Software" nicht illegal ist.

m.f.g.
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Alt 06.09.2005, 09:17   # 5
GreasySpoon
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natürlich hat die musikindustrie deshalb jetzt einen kleinen aufschwung. unterm strich bedeutet das urteil aber gar nichts in deutschland. es ist ja nicht mal in der eu gefällt worden. das hat direkt genauso wenig auswirkung wie das urteil gegen grokster.

aber - aus der sicht der mi - ist es wenigstens mal ein sieg gegen filesharing. in holland haben die jungs verloren. und es hat jahre gedauert bis jetzt zwei siege auf der anderen seite stehen.
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