| | # 1 |
| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 18.372
| Nach acht Monaten hat der Australischen Gerichtshof ein erstes Urteil gegen die P2P-Tauschbörse KaZaA gefällt. Zwar darf die Börse online bleiben - allerdings muss binnen zwei Monaten die Software geändert werden. Die neue Version muss den Austausch von urheberrechtlich geschützte Daten im Netzwerk verhindern. Außerdem müssen die Angeklagten 90 Prozent der Prozesskosten übernehmen. weiter » Werbung Diskussion zu: Musikindustrie erringt ersten Sieg gegen KaZaA-Betreiber |
|
| | # 4 | ||
| Gastposter | Zitat:
Und wenn man sich die Zahl der Besucher bei @FTFakes anschaut ist immer noch grosses interesse an der Software. Zitat:
Mein Richter hat schon vor Jahren geurteilt das "die Software" nicht illegal ist. m.f.g. | ||
|
| | # 5 |
| Administrator Registriert seit: 09.03.2002
Beiträge: 2.731
| natürlich hat die musikindustrie deshalb jetzt einen kleinen aufschwung. unterm strich bedeutet das urteil aber gar nichts in deutschland. es ist ja nicht mal in der eu gefällt worden. das hat direkt genauso wenig auswirkung wie das urteil gegen grokster. aber - aus der sicht der mi - ist es wenigstens mal ein sieg gegen filesharing. in holland haben die jungs verloren. und es hat jahre gedauert bis jetzt zwei siege auf der anderen seite stehen. |
|




