Alt 05.09.2005, 09:12   # 1
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Anfang April diesen Jahres urteilte ein deutsches Gericht, dass das Online-Magazin heise keinen Link auf die Webseite des Softwareentwicklers ******* setzen darf. Das Unternehmen mit Sitz in der Karibik besitzt mit der Software ****** einen DVD-Kopierschutzknacker, der in Deutschland verboten sein soll und der Musikindustrie deshalb ein Dorn im Auge ist. weiter »


Diskussion zu: Heise-Verlag vs. Musikindustrie (Update III)
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