Alt 30.01.2012, 14:20   # 1
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Beiträge: 23.681
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen äußert sich kritisch über das Haftungsprivileg von Hostprovidern wie Kinox.to. Sie fordert eine Überprüfung der bisher gegebenen Haftungsbegrenzung.


Diskussion zu: Generalverdacht: GVU fordert Überprüfung der Haftungsbegrenzung von Kinox.to
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Alt 30.01.2012, 14:20 # --
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Alt 30.01.2012, 15:01   # 2
Unschuldsvermutung
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Spätestens seit SOPA/PIPA weiß man ja, wie die Content-Industrie zu den Grundrechten steht, so wäre auch ein handeln, nach dieser Einstellung ein klarer Verstoß gegen Artikel 11 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN: „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“
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Alt 30.01.2012, 17:01   # 3
Highdelbeere
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Ich finde die ganze Sache als hysterische Aktion einer Industrie, die es einfach nicht geschaft hat, sich den modernen Gegebenheiten anzupassen. Das sieht man allein schon daran, dass dieser Vorschlag jeder Rechtsstaatlichkeit wiederspricht. Die Großen der Industrie, die von diesen Problemen am meisten betroffen sind, sollen endlich vor ihrer eigenen Türe kehren und begreifen, dass sie die Musik und Filme mit ihren Boygroops und Castings und endlosen Fortsetzungen zum Wegwerf-Artikel avanciert und sie somit entwertet haben.

Hier ist meiner Meinung nach eindeutig die Politik gefordert, Maßnahmen zu setzen, die es schaffen, Rechtsstaat und Moderne in Einklang zu bringen. Ein Beispiel währe eine Flatrate von 20 Euro im Monat und eine geringe Urheberrechts-Abgabe auf Internet-Anschlüsse. Damit sollen allerdings nicht die Großen der Industrie vor dem selbst herbeigeführten Konkurs bewahrt, sondern Künstler mit dementsprechenden Prorammen gefördert werden.
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Alt 31.01.2012, 01:38   # 4
Olli91
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@Unschuldsvermutung

Sowas steht selbstverständlich auch in unserem Gesetz. Dass die Haftungsbegrenzung entstanden ist hat ja schon seinen Sinn, sowas sollte so ein Haufen wie die GVU nicht einfach mal aushebeln können. Mal gespannt, was die Justiz sagt.
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Alt 01.02.2012, 11:41   # 5
agtrier
 
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Beiträge: 89
Wieso überwacht der Verfassungsschutz eigentlich diese GVU nicht? Mir scheint, die sind die eine größere Gefahr für unsere 'freiheitlich-demokratische Grundordnung' als alle linken oder rechten Spinner zusammen.

ag.
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Alt 19.06.2013, 01:33 # --
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Alt 19.06.2013, 01:33 # --
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