Alt 23.11.2011, 11:26   # 1
Redakteur
 
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Die GVU will die Finanzwege von illegalen Streamingportalen kappen, indem an Firmen appelliert wird keine Werbung auf entsprechenden Webseiten zu schalten. Außerdem sollen Nutzer solcher Portale durch einen Warnhinweis auf die Illegalität ihres Handelns hingewiesen werden.


Diskussion zu: Kino.to: GVU will "parasitären Geschäftsmodellen" den Geldhahn abdrehen
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Alt 23.11.2011, 12:32   # 2
Proscribere
 
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Wie wär's mit vergleichbaren Angeboten wie hulu.com? Warum sollte dieses Konzept bei uns nicht auch funktionieren?
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Alt 23.11.2011, 12:39   # 3
sarazena
Plaudertasche
 
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Zitat:
Dem Geschäftsführer schwebt ein Warnhinweismodell vor, durch das alle Besucher eines illegalen Streaming-Portals auf die Rechtswidrigkeit ihres Handelns hingewiesen werden sollen. Dadurch, hofft er, wird der Konsum solcher illegalen Angebote zurückgehen.
Da kann der Geschäftsführer ja mal bei Zensursula nachfragen
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Alt 25.11.2011, 12:09   # 4
cronosite
Gastposter
 
Mal wieder typisch...erstaml überlegen wie man alles im keim ersticken kann, anstatt alternativen anzubieten...andere länder machen vor wie es funktionieren kann
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Alt 25.11.2011, 14:01   # 5
L.Gerlach
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Zitat:
Zitat von Proscribere Beitrag anzeigen
Wie wär's mit vergleichbaren Angeboten wie hulu.com? Warum sollte dieses Konzept bei uns nicht auch funktionieren?
Gerade heute ist zu diesem Thema eine neue Nachricht aufgetaucht: http://www.netzwelt.de/news/89649-hu...hen-markt.html

Und, bereits etwas älter, ein Grund dafür warum ein anderes (ähnliches) Modell in der Vergangenheit wieder eingestellt wurde:
http://www.netzwelt.de/news/85740-de...cheinlich.html
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Alt 03.12.2011, 11:01   # 6
Kuerasser
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Zitat:
Kino.to-Mitarbeiter muss in den Knast

Leipzig –

Die illegale Filmportal kino.to – jetzt wurde erstmals ein Mitarbeiter verurteilt: Ein 33-jähriger Webdesigner muss für 2,5 Jahre hinter Gitter.

Das Amtsgericht Leipzig sprach ihn am Freitag der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke schuldig – in mehr als 1,1 Millionen Fällen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Nächste bitte.

Erstes Urteil: Kino.to-Mitarbeiter muss in den Knast | Digital
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Alt 12.02.2012, 11:56   # 7
Immorb
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Nutzern illegaler Filmportale droht Strafverfahren

Tausende ehemalige Nutzer der im Juni 2011 stillgelegten Raubkopie-Seite Kino.to müssen mit einem Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechnen. Das berichtet das Nachrichtenamgazin "Focus". Die Daten von so genannten Premium-Kunden der Seite, die für einen werbefreien Zugang zu den Filmen per PayPal zahlten, fand die Staatsanwaltschaft auf den beschlagnahmten Rechnern von Kino.to.
[.....]
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom Dezember 2011 ist das so genannte "streamen" von Film-Raubkopien aus dem Internet strafbar.

Quelle: Berlinerumschau,com

m.f.G.
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Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus.
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