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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
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| Laut einem Urteil des OLG München muss YouTube auch im Fall einer Urheberrechtsverletzung nicht zwangsläufig die Nutzerdaten herausgeben. Damit scheiterte Constantin bereits in zweiter Instanz mit einer einstweiligen Verfügung. Diskussion zu: Urteil: YouTube muss keine Auskunft über Nutzerdaten geben |
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