Alt 31.10.2011, 15:32   # 1
Redakteur
 
Benutzerbild von News Flash
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 19.938
Die Lizenzvereinbarung für das Online-Portal Origin von EA sorgte letzte Woche für großen Ärger unter den Nutzern, da diese einen Abschnitt enthielt, der die Durchsuchung von Computern auf illegale EA-Produkte erlaubte. Nun hat EA offenbar eine neue Fassung der EULAs online gestellt.


Diskussion zu: Anwalt zum Fall Origin: "Spyware-Klausel ist nun noch undurchsichtiger"
  Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2011, 17:23   # 2
Drum Eagle
Gastposter
 
Verbraucherzentralen nützen kein bißchen. Habe heute zum zweiten(!) mal versucht mein geöffnetes aber unbenutztes Exemplar bei Gamestop (in Marl) zurück zu geben, aber sowohl Gamestop als auch die VZ sagen, dass das so nicht mehr möglich ist.

Cool, jetzt kann ich das Spiel weder spielen noch zurückgeben weil mir die Katze im Sack angedreht wurde und 55 Euro sind weg. Danke!!!!
  Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2011, 22:00   # 3
Niun
Gastposter
 
Ich habe das Spiel gleich wieder retour gehen lassen. Ich hoffe, dies machen genug andere Spieler...
  Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2011, 22:38   # 4
Hilfegeberin
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Drum Eagle Beitrag anzeigen
Verbraucherzentralen nützen kein bißchen. Habe heute zum zweiten(!) mal versucht mein geöffnetes aber unbenutztes Exemplar bei Gamestop (in Marl) zurück zu geben, aber sowohl Gamestop als auch die VZ sagen, dass das so nicht mehr möglich ist.

Cool, jetzt kann ich das Spiel weder spielen noch zurückgeben weil mir die Katze im Sack angedreht wurde und 55 Euro sind weg. Danke!!!!

Verweise auf Aktuellen Anlaß in den Nachrichten und mach einen ausdruck von einen der Rechtsanwalt Texte, dann sollte das kein Problem sein, wenn der Verkäufer dieses Verweigert, Namentlich erfassen, und mit Verweiß auf klage von nicht einhaltung deutschen Rechts hinweisen, ist das spiel nicht älter als 14 Tage, besteht von haus aus umtauschrecht in ganz Deutschland, bei in Deutschland gekaufter Software.
Die klausel mit Verpackung muss geschloßen sein ist in D nicht gestattet, es muss alles vollständig sein, und der Orginal Kaufbeleg muss vor liegen.

Zur Not bis zum Geschäftsführer wenn es nicht anders geht.

MFG
  Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2011, 14:37   # 5
Hmzlgrymph
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Hilfegeberin Beitrag anzeigen
Verweise auf Aktuellen Anlaß in den Nachrichten und mach einen ausdruck von einen der Rechtsanwalt Texte, dann sollte das kein Problem sein, wenn der Verkäufer dieses Verweigert, Namentlich erfassen, und mit Verweiß auf klage von nicht einhaltung deutschen Rechts hinweisen, ist das spiel nicht älter als 14 Tage, besteht von haus aus umtauschrecht in ganz Deutschland, bei in Deutschland gekaufter Software.
Die klausel mit Verpackung muss geschloßen sein ist in D nicht gestattet, es muss alles vollständig sein, und der Orginal Kaufbeleg muss vor liegen.

Zur Not bis zum Geschäftsführer wenn es nicht anders geht.

MFG
Ja und damit machst du dich schön lächerlich. Die 14 Tage Umtauschrecht gelten nur bei Fernabsatz.
Im Laden gekauft Artikel unterliegen nicht dem Fernabsatz und somit ist ein Umtausch reine Kulanz. Ein Recht aauf Kulanz gibt es nicht.
  Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2011, 19:23   # 6
N-Traxx
Hardware Guru
 
Benutzerbild von N-Traxx
 
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bamberg
Beiträge: 4.910
Da macht sich niemand lächerlich. Das Produkt verstößt gegen geltendes Recht und somit ist es ein Reklamationsfall.
Da der Händler keine Besserung nach geltenden Regeln im BGB erteilen kann, muss er im Normalfall das Produkt gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurücknehmen (gesetzliche Gewährleistung). Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Spiel direkt im Laden, oder online gekauft wurde.

Siehe auch hier:
Spiele-Special: Analyse zur EULA von EA Origin - Der Teufel im Vertragsdetail bei GameStar.de

und hier:
EA Origin: Anwalt bezeichnet Download-Plattform als Spyware

und hier:
http://www.buzer.de/gesetz/6597/b17843.htm

sowie hier:
Gesetzliche Gewährleistung


Ich habe meine BF3 Limited Edition Kopie wieder im Media Markt am letzten Samstag gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgegeben. Mir wurde mitgeteilt, dass in diesem Falle eine Rückgabe völlig legitim sei und man den Kunden deswegen keine Probleme machen würde.
__________________
Du findest einen Userbeitrag sinnvoll? Bedanke Dich bei dem User mit dem DANKE-Button.
Kein Support via PN!
  Mit Zitat antworten