Alt 14.09.2011, 08:48   # 1
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Nach nur einem Wochenende reagierte Samsung auf das deutschlandweite Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 und legte beim Oberlandesgericht Düsseldorf Berufung ein. Diesen Schritt kündigte das Unternehmen im Vorfeld bereits an.


Diskussion zu: Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1: Samsung legt Berufung ein
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Alt 14.09.2011, 08:48 # --
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Alt 14.09.2011, 10:58   # 2
Gast1000
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Berufung ist meines Wissens bei einem Landesgericht nicht zulässig. Es gibt nur das Rechtsmittel der Revision
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Alt 14.09.2011, 11:52   # 3
MagicB85
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Das ist nicht korrekt. Das OLG ist eine Berufungsinstanz des Landesgerichts.
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Alt 24.05.2013, 17:14 # --
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