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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
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| Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stärkt die Rechte von Ebay-Nutzern. Sie müssen trotz eines Paragraphen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht für Auktionen haften, wenn Dritte sich unbefugt Zugang zu ihrem Konto verschafft haben. Diskussion zu: Ebay: Nutzer haften nicht für Identitätsdiebstahl |
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