Alt 11.05.2011, 15:00   # 1
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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stärkt die Rechte von Ebay-Nutzern. Sie müssen trotz eines Paragraphen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht für Auktionen haften, wenn Dritte sich unbefugt Zugang zu ihrem Konto verschafft haben.


Diskussion zu: Ebay: Nutzer haften nicht für Identitätsdiebstahl
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Alt 27.05.2012, 02:54 # --
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