Der so genannte SIM-Lock ist laut Ansicht des Amtsgericht Göttingen vom Urheberrecht geschützt. Ein Entsperren ist deshalb strafbar. Das Gericht hat einen Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, der das Entfernen der Sperre gewerbsmäßig angeboten hat.
von einem Amtsgericht hätte ich auch nichts Kompetenteres erwartet. Wenn ich ein Gerät kaufe, dann gehört es mir und ich kann damit tun und machen, was ich will; was der Anbieter subventioniert, ist seine Sache. Entsperrcodes gibt es übrigens im Internet für 10 $, und eine halbe Stunde später hat man aus Thailand seinen Entsperrcode. Da ist man wenigstens vor der deutschen Klassenjustiz sicher, deren vornehme Aufgabe offenbar auch darin besteht, die Profitinteressen der Großen zu schützen und Kleinstunternehmer platt zu machen. Armes Deutschland, aber es werden wieder andere Zeiten kommen ...
05.05.2011, 11:57
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3
Zerberus76
Gastposter
Auf welcher Grundlage ist es denn nun verboten?
habe in anderen Quellen gelesen: § 269
aber dann muss ja eine Täuschungsabsicht vorhanden sein?
Und was ist wenn ich mit dem Gerät ins Ausland will und dort ohne Roaming telefonieren will? ist das eine einseitige Benachteiligung? dann wäre es aber erlaubt...
man müsste die org. Urteilsbegründung mal lesen...
habe mich schon öfters mit geschickter Wortwahl vor Verurteilungen drücken können... verrückt was in dt alles möglich ist...
05.05.2011, 12:32
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4
sarazena
Plaudertasche
Registriert seit: 18.01.2007
Ort: zwischen den Donks
Beiträge: 10.116
Zitat:
Zitat von Didi 22
Wenn ich ein Gerät kaufe, dann gehört es mir......
Wenn Du ein Freies kaufst, ja. Kaufst Du ein Subventioniertes steht meist im Vertrag, wann es Dir gehört (meist nach 2 Jahren)
Zitat:
Zitat von Didi 22
... ich kann damit tun und machen, was ich will
Ja, nachdem es Dir gehört Dann kriegst Du den Entsperrcode auch vom Netzbetreiber
__________________ .
Wenn dir mal wieder ein Vogel auf's Autodach scheisst, dann ärgere dich nicht,
sondern freue dich, dass Kühe nicht fliegen können.
05.05.2011, 14:37
#
5
Nachdenker
Gastposter
Es wäre juristisch zu klären, ob mit Bezahlung des Kaufpreises das gesperrte Handy in mein Eigentum übergeganden ist oder mir nur für 2 Jahre überlassen wurde und danach mein Eigentum ist. Wenn es sofort mein Eigentum ist, kann ich damit fast alles machen, was ich will. Ich könnte es beispielsweise in eine Vitine stellen und gar nicht benutzen. Dann würde der Netzbetreiber auch nichts verdienen. Na und? Ich könnte auch eine ganz neue Software aufspielen. Warum nicht? Wo steht, dass ich einen mit Windows gekauften Computer nicht von Microsoft befreien darf um mit LINUX zu arbeiten.
Korrekt müßte die Überschrift lauten: Gewerbsmäßiges SIM-Lock Entsperren soll strafbar sein. Das heißt, solange es nicht ein Urteil eines Höchstgerichts gibt, ist gar nichts entschieden. Privat darf jeder sein Handy entsperren, denn er macht es ja nicht "gewerbsmäßig".
Vielleicht kommt demnächst auch noch ein Amtsrichter auf die Idee, Druckertankstellen zu verbieten, damit jeder, der einen viel zu billigen Drucker gekauft hat, nur noch teuere Originaltinte benutzt. Schon an diesem Beispiel kann man sehen, dass das Urteil keinen Bestand haben wird. Ob ich den Code des Handys verändere oder den Code der Druckerpatrone, der beim Nachfüllen zurück gesetzt werden muss, dürfte rechtlich kein Unterschied sein.
05.05.2011, 20:56
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6
sarazena
Plaudertasche
Registriert seit: 18.01.2007
Ort: zwischen den Donks
Beiträge: 10.116
Zitat:
Zitat von Nachdenker
Es wäre juristisch zu klären, ob mit Bezahlung des Kaufpreises das gesperrte Handy in mein Eigentum übergeganden ist........
Nein, das muss man nicht klären. Das ist so und Du darfst das Handy in Deine Modelleisenbahn einbauen oder den SIM-Lock entsperren oder was Dir sonst noch einfällt - ich weiß es ja nicht
Wenn Du aber im Rahmen einen Vertrages ein Handy erwirbst, welches Bestandteil des Vertrages (und die AGB's sind i.d.R. Bestandteil) ist, dann darfst Du während der Vertragslaufzeit genau das, was im Vertrag steht. (Ich glaube auch nicht, dass in den AGB's etwas darüber steht, was geschieht, wenn Du das Handy nicht benutzt - selbst wenn Du eine Mindestnutzung vereinbart hast - du musst nur zahlen)
Beispiel o2-LOOP:
Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedinungen ist, dass es nach Punkt 6 dem o2-LOOP-Kunden verboten ist, den SIM-Lock auf sein bei o2 erworbenes Handy selbst aufzuheben oder von einem Dritten aufheben zu lassen. Möglich ist das nur, wenn der Code von o2 selbst mitgeteilt wurde, was vor dem Ablauf von zwei Jahren nach Kauf des Gerätes Geld kostet.
In Deinen Drucker kannst Du, nachdem Du ihn bezahlt hast, auch Frittenöl einfüllen - schwierig wird es dann nur mit der Garantie.
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