Alt 23.03.2011, 11:59   # 1
Redakteur
 
Benutzerbild von News Flash
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 19.938
Die Integration des "Gefällt mir"-Buttons bei Online-Händlern stellt keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht da, auch wenn Kunden nicht ausreichend über die Weitergabe von personenbezogenen Daten informiert werden. Zu diesem Urteil kam das Landgericht Berlin.


Diskussion zu: "Gefällt mir"-Button: Gerichtsurteil zur Integration bei Online-Händlern
  Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2011, 17:26   # 2
grubi8
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.12.2010
Ort: Hohenwart
Beiträge: 3
Sehr schade! Dieser Button ist das Krebsgeschwür des Internet. Überall wird man nurnoch von Facebook getrackt. Darauf hab ich keine Lust... Sehr schade, das nun so geurteilt wurde. Wobei das natürlich eh keinen Einfluss gehäbt hätte - so naiv bin ich dann doch nicht.
  Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2011, 17:39   # 3
Arthur Spooner
Halb Mensch, halb Admin
 
Benutzerbild von Arthur Spooner
 
Registriert seit: 10.05.2006
Beiträge: 3.896
Sollen sich die Online-Händler doch ihren eigenen Button basteln, siehe Amazon.
  Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2011, 18:25   # 4
grunzer
Hausmeister im Virtuellen
 
Benutzerbild von grunzer
 
Registriert seit: 28.12.2006
Beiträge: 2.952
Ich finde den Button so einseitig, daß ich noch nie darauf gedrückt habe.
Wo ist der "gefällt mir nicht" Knopf?
  Mit Zitat antworten

Alt 27.05.2012, 03:34 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash