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| Redakteur Registriert seit: 08.09.2003
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| Die Integration des "Gefällt mir"-Buttons bei Online-Händlern stellt keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht da, auch wenn Kunden nicht ausreichend über die Weitergabe von personenbezogenen Daten informiert werden. Zu diesem Urteil kam das Landgericht Berlin. Diskussion zu: "Gefällt mir"-Button: Gerichtsurteil zur Integration bei Online-Händlern |
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